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Private Zuwendung

Begonnen von seifert55, 06. Mai 2023, 22:36:55

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seifert55

Hallo Forum,
ich habe noch eine Frage, meine Leistungen wurden in einem Monat aufgrund eines Fehlers bei der ARGE nicht pünktlich gezahlt. Mein Konto war leer und ich stand kurz davor meine Miete nicht pünktlich zahlen zu können. Also hab ich von einem Freund 800,-- Euro geliehen, das Geld bar auf mein Konto eingzahlt und die Miete konnte verbucht werden. Die Leistungen der des JC kamen dann etwas später. Das Geld habe ich nun etappenweise an meinen Freund zurückbezahlt. Trotzdem hat der JC diesen Kredit als Einkommen angerechnet "Die IHnen am 2.6.23 gutgeschreibene private Zuwendung wurde im Folgemonat des Zuflusses angerechnet." Was kann ich machen?
Danke
S.

180

Hallo,
du hast doch sicher einen schriftlichen Darlehensvertrag mit deinem Freund abgeschlossen, BEVOR du das Geld erhalten hast (Datum auf dem Vertrag muss stimmen). In dem Darlehensvertrag muss stehen, dass du das Geld vollständig zurückzahlen musst, sobald das JC dir das dir zustehende Geld ausgezahlt hat, oder bis spätestens Datum x, z.B. ein Datum in 2 Jahren.

Damit kann das JC nichts mehr anrechnen.

Sheherazade

Zitat von: seifert55 am 06. Mai 2023, 22:36:55"Die IHnen am 2.6.23 gutgeschreibene private Zuwendung wurde im Folgemonat des Zuflusses angerechnet."

Wie kommt das Jobcenter darauf, dass das eine private Zuwendung sein soll?
"In Krisenzeiten suchen  die Intelligenten nach Lösungen, während die Schwachköpfe nach Schuldigen suchen." Totó 1898-1967

"Höher, schneller, weiter!" ist nicht das Problem. Das Problem ist: "Ich zuerst!", "Alles meins!" und "Mir doch egal!"

Spring23

Zitat von: seifert55 am 06. Mai 2023, 22:36:55....Also hab ich von einem Freund 800,-- Euro geliehen, das Geld bar auf mein Konto eingzahlt und die Miete konnte verbucht werden.
Die Leistungen der des JC kamen dann etwas später. Das Geld habe ich nun etappenweise an meinen Freund zurückbezahlt.
wie hast Du das zurückbezahlt? So wie Du es schilderst, hast Du Bargeld auf Dein Konto gezahlt und da wäre die Frage, woran das JC erkennen müsste, dass es ein Kredit war und Du diesen in Etappen zurück überweist

Zitat von: seifert55 am 06. Mai 2023, 22:36:55Trotzdem hat der JC diesen Kredit als Einkommen angerechnet "Die IHnen am 2.6.23 gutgeschreibene private Zuwendung wurde im Folgemonat des Zuflusses angerechnet." Was kann ich machen?
Danke
S.
Entweder auf den Sachverhalt verweisen, den das JC hätte erkennen müssen oder wenn das nicht der Fall ist, diesen nachträglich darlegen

seifert55

Zitat von: lappa am 06. Mai 2023, 22:53:23Hallo,
du hast doch sicher einen schriftlichen Darlehensvertrag mit deinem Freund abgeschlossen, BEVOR du das Geld erhalten hast (Datum auf dem Vertrag muss stimmen). In dem Darlehensvertrag muss stehen, dass du das Geld vollständig zurückzahlen musst, sobald das JC dir das dir zustehende Geld ausgezahlt hat, oder bis spätestens Datum x, z.B. ein Datum in 2 Jahren.

Damit kann das JC nichts mehr anrechnen.

Nein, ich habe in der Panik dass die Miete nicht abgebucht werden kann das Geld einfach angenommen und sofort zur Bank gebracht. Auf einen Vertrag mir meinem Freund bin ich überhaupt nicht gekommen.
S.

Harald53

Zitat von: seifert55 am 07. Mai 2023, 14:46:32Nein, ich habe in der Panik dass die Miete nicht abgebucht werden kann das Geld einfach angenommen und sofort zur Bank gebracht. Auf einen Vertrag mir meinem Freund bin ich überhaupt nicht gekommen.
S.

Dann macht eben nachträglich dieses Papier fertig und setzt die entsprechenden Daten ein.
Und dann eine Kopie ans Jobcenter.

Davon ab, da ich das jetzt schon öfter gelesen habe, wieso bekommt man Panik wenn die Miete mal etwas verspätet gezahlt wird?
Klar es gibt Wohnungsmangel aber wegen einer paar Tage verspäteter Mietzahlung wird niemand direkt vor die Tür gesetzt.

Kritisch wird es doch erst, wenn mehr als eine Monatsmiete länger als einen Monat offen ist.
Von daher, macht euch nicht so viel Stress. Das ist auch nicht gut für die Gesundheit.

Papagena

Hallo seifert55,

hast Du einen Quittungsblock, diese kleinen blau-weißen Teile?
Das dürfte auch ausreichen.

Wie schon hier erwähnt, entweder selber einen Vertrag in zweifacher Ausführung aufsetzen mit beiden Unterschriften von Euch beiden und in Kopie nachreichen, oder den Quittungszettel mit einem kleinen Zweizeiler.

Beispielsvertrag:
https://www.anwalt.de/rechtstipps/privates-darlehen-geldleihe-muster-darlehensvertrag_179918.html

Die Eingänge sind kritischer als die Ausgänge, besonders, wenn es größere Beträge sind. Bei kleinen Bareinzahlungen auf das eigene Konto kommt nicht gleich die Keule.

Feste Daumen drück  :sehrgut:   und ja, man will es sich natürlich verscherzen mit dem Vermieter, vollstes Verständnis!
,,Innere Freiheit und äußere Notwendigkeit, dies sind die beiden Pole der tragischen Welt."

August Wilhelm von Schlegel

Fettnäpfchen

Zitat von: Papagena am 07. Mai 2023, 16:23:43Wie schon hier erwähnt, entweder selber einen Vertrag in zweifacher Ausführung aufsetzen mit beiden Unterschriften von Euch beiden und in Kopie nachreichen, oder den Quittungszettel mit einem kleinen Zweizeiler.
wie schon erwähnt ist für das JC ein Darlehensvertrag der bestimmte Anforderungen erfüllt werden muss ausschlaggebend;
ein Quittungsblock ist nur in Verbindung mit einem solchen Vertrag für das JC relevant.

MfG FN
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Papagena

Hallo Fettnäpfchen,

ein Vertrag ist natürlich immer besser und eleganter, da hast Du Recht!

Als ich mir einmal die Miete leihen mußte, weil die Bearbeitung vom A-Amt so lange dauerte, hat meiner Behörde solch ein Quittungsbeleg ausgereicht.

Später bei der Rückerstattung des privaten Darlehens, habe ich dann den Kontoauszug kopiert, mit der Buchung der Tilgung und dies dann nachgereicht.
Es handelte sich hierbei auch um mehrere Hundert EUR.
,,Innere Freiheit und äußere Notwendigkeit, dies sind die beiden Pole der tragischen Welt."

August Wilhelm von Schlegel

Ratlos

Nicht jeden JC muss eine Quittung genügen. Ein Darlehensvertrag ist immer besser.
Aber wenn du dir 800 € geliehen hast und kurz drauf die 800 vom JC erhalten hast, ist es schon besser das Darlehen in 1 Betrag zurück zu zahlen statt ratenweise.