Wie lange dauert die Bearbeitung einer Grundsicherung?

Begonnen von horst, 30. April 2023, 18:22:21

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horst

Hallo,
wie lange darf sich das Sozialamt Zeit lassen für einen Antrag auf Grundsicherung SGB XII und kann dieser schon 1 Monat vorher beantragt werden?

Ratlos

Klar kannst es beantragen damit die Zahlung Jobcenter - Sozialamt nahtlos ineinander übrgeht

horst

#2
Zitat von: Ratlos am 30. April 2023, 18:35:24Klar kannst es beantragen damit die Zahlung Jobcenter - Sozialamt nahtlos ineinander übrgeht
Sozialhilfe wird ja erst nur 1 Monat bewilligt da steht nichts von ab dem Datum im Antrag.
Sie wird zunächst nur für einen Monat unter dem Vorbehalt gewährt, dass sich die vom Leistungsempfänger angegebenen und der Bewilligung zugrunde gelegten Verhältnisse nicht ändern.
Tritt keine Änderung ein, so erfolgt – ohne Antrag – aufgrund stillschweigender monatlicher
Neubewilligung die Weiterzahlung der Sozialhilfe in der im Bescheid angegebenen Höhe.

Ratlos

Komme ich jetzt nicht ganz mit. Warum nur für 1 Monat bewilligt.

horst

Zitat von: Ratlos am 30. April 2023, 18:44:11Komme ich jetzt nicht ganz mit. Warum nur für 1 Monat bewilligt.
das habe ich gefunden im Netz.

ZitatWie lange wird Sozial�hilfe gezahlt?

Anders als beim Bürgergeld gibt es keinen Bewil�ligungs�zeitraum. Sozial�hilfe wird so lange gewährt, wie der Empfänger hilfs�bedürftig und nicht erwerbs�fähig ist.
https://www.test.de/Sozialhilfe-Voraussetzungen-Antrag-Pflichten-5795178-0/

Ratlos

Aus deinem Link kopiert - Was ist daran unklar?

Wie lange wird Sozialhilfe gezahlt?
Anders als beim Bürgergeld gibt es keinen Bewilligungszeitraum. Sozialhilfe wird so lange gewährt, wie der Empfänger hilfsbedürftig und nicht erwerbsfähig ist.

horst

wenn man bei Antragsstellung noch vom JC Geld bekommt, wird der Antrag doch abgelehnt, weil man den Antrag nicht auf den nächsten Monat verschieben kann.


Ratlos

Normalerweise setzt Sozialhilfe ja ab Kenntnis des Amtes von der Hilfsbedürftigkeit ein.
Aber warum kann man nicht schreiben ... beantrage ab z.b. 01.06.23 Sozialhilfe?
Damit ist doch dann klar dass derjenige nicht doppelt kassieren will.
So kriegsst du doch Geld vom JC am! 01.05. für Mail und ab Juni Sozialhilfe
Wenn man erst am 01.06. Sozialhilfe beantragen könnte dauert es doch gut 2 Wochen bis alles bearbeitet ist.
Dann hätte derjenige ja für 2 Wochen nichts zum knabbern. Ist halt meine Meinung

horst

#8
Zitat von: Ratlos am 30. April 2023, 19:17:41Dann hätte derjenige ja für 2 Wochen nichts zum knabbern. Ist halt meine Meinung
genau den Text beim Antrag verstehe ich nicht.

ZitatSie wird zunächst nur für einen Monat unter dem Vorbehalt gewährt, dass
sich die vom Leistungsempfänger angegebenen und der Bewilligung zugrunde gelegten
Verhältnisse nicht ändern.
Tritt keine Änderung ein, so erfolgt – ohne Antrag – aufgrund stillschweigender monatlicher
Neubewilligung die Weiterzahlung der Sozialhilfe in der im Bescheid angegebenen Höhe.

siehe Lina https://hartz.info/index.php/topic,131142.0.html


Spring23

Zitat von: horst am 30. April 2023, 19:26:39genau den Text beim Antrag verstehe ich nicht.
Die "Zahlung unter Vorbehalt" dürfte die Interpretation Deiner genannten Quelle sein.
Dass der Antrag für einen Monat gezahlt und dann stillschweigend weiter gezahlt wird, heißt nicht, dass nur für einen Monat gezahlt wird oder der Bescheid nur einen Monat geht.

Man bekommt die Sozialhilfe und so sich nichts ändert, weiter gezahlt. Da man diese ja nur bekommt, wenn man nicht erwerbsfähig ist, entfallen bei Sozialhilfe meist mögliche "plötzliche" Änderungen, die sich unter Bürgergeld ergeben könnten (wie z.B . Arbeit zu finden).


Elpida

Zitat von: horst am 30. April 2023, 19:08:24wenn man bei Antragsstellung noch vom JC Geld bekommt, wird der Antrag doch abgelehnt, weil man den Antrag nicht auf den nächsten Monat verschieben kann.


Mir hatte man beim Sozialamt geraten, den Antrag schnellstmöglich zu stellen, die Leistungsträger würden untereinander klären. Im Antrag musste ich den Bürgergeldbezug angeben und den letzten Bescheid beifügen- insofern ist die Gefahr des 'Doppeltkassierens' in meinen Augen ausgeschlossen.

PaulHilft

Ich empfehle, bis das mit dem Sozialamt geklärt ist, erstmal beim JobCenter sein. Die lassen einen auch in ruhe, bis das geklärt ist. Der Wechsel ist einfach und eine Formalie.

horst

Zitat von: Elpida am 01. Mai 2023, 12:19:33Mir hatte man beim Sozialamt geraten, den Antrag schnellstmöglich zu stellen, die Leistungsträger würden untereinander klären.
bei mir wurde ja noch nichts von der DRV einschieden außer von der KK die schreiben, dass ich mich jetzt freiwillig gesetzlich versichern muss, weil ich die sogenannte Vorversicherungszeit in der gesetzlichen Krankenversicherung der DRV nicht erfülle.
Da ich die ja in Zukunft selber zahlen muß wird die doch vom Einkommen nicht angerechnet genauso wie die Pkw Haftpflicht oder ?

Zitat von: PaulHilft am 01. Mai 2023, 13:06:12Ich empfehle, bis das mit dem Sozialamt geklärt ist, erstmal beim JobCenter sein. Die lassen einen auch in ruhe, bis das geklärt ist. Der Wechsel ist einfach und eine Formalie.
Die lassen mich schon seit letztem Jahr in Ruhe, hab mir immer selber meine Bewerbungen aussuchen können.

Elpida

Zitat von: horst am 01. Mai 2023, 13:14:59Da ich die ja in Zukunft selber zahlen muß wird die doch vom Einkommen nicht angerechnet genauso wie die Pkw Haftpflicht oder ?

Welche Vorversicherungszeit hast du nicht erfüllt? Die für die Krankenversicherung der Rentner? Oder warst du privat versichert?

Als ich mich damit befasst hatte, habe ich das gefunden:
"Sofern ein Sozialhilfeempfänger bereits vor Beginn des Sozialhilfebezugs gesetzlich krankenversichert war, kann er diese Versicherung als freiwillige Mitgliedschaft fortführen. Die für den Sozialhilfeempfänger zu zahlenden Beiträge werden i. d. R. vom Sozialhilfeträger übernommen. Die Höhe orientiert sich grundsätzlich an den bezogenen Sozialhilfeleistungen."
Quelle

Und:
"Sozialhilfeempfänger, die genug Einkommen haben, um die Beiträge selbst zu zahlen, können die Pflichtbeiträge zur Sozialversicherung vom Einkommen absetzen, das auf die Sozialhilfe angerechnet wird. Zu den Pflichtbeiträgen zur Sozialversicherung gehören auch die Beiträge zur Krankenversicherung und Pflegeversicherung."
Quelle