Wie wieder Autofahren nach einem Schlaganfall?

Begonnen von Katrin, 04. Mai 2023, 09:45:17

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Katrin

Zitat von: Ratlos am 04. Mai 2023, 12:58:53Aber ganz sicher. Vor allem die Ärzte der Reha-Klinik

Na gut, wenn ich dann aus dem Schneider bin und die Versicherung zahlen muss und ich nicht für Personenschäden haften müsste.....soll es mir recht sein....

Ratlos

Zitat von: Ratlos am 04. Mai 2023, 11:31:50Die absolute Sicherheit kannst du nur mit einer sog. MPU erlangen denn nur dieses Ergebnis ist amtlich.
Was ich bisher geschrieben habe ist die Handlungsweise die ich persönlich vornehmen würde.
Du kannst ja auch mal unter falschem Namen bei der Führerscheinstelle anrufen

horst

Zitat von: Katrin am 04. Mai 2023, 13:13:43Na gut, wenn ich dann aus dem Schneider bin und die Versicherung zahlen muss und ich nicht für Personenschäden haften müsste.....soll es mir recht sein....
du warst doch beim Augenarzt und eine neue Brille wieso sollte es nicht erlaubt sein zu fahren einen 80jährigen Mann oder Frau darf das auch.

Katrin

Zitat von: horst am 04. Mai 2023, 14:12:37wieso sollte es nicht erlaubt sein zu fahren einen 80jährigen Mann oder Frau darf das auch.

Und wenn der oder die 80-jährige noch keinen Schlaganfall erlitten hat? Ist das risiko nach Einstufung des Gerichts der Behörden wohl geringer?


horst

#19
Zitat von: Katrin am 04. Mai 2023, 14:34:05Und wenn der oder die 80-jährige noch keinen Schlaganfall erlitten hat? Ist das risiko nach Einstufung des Gerichts der Behörden wohl geringer?
du hast eine Beurteilung deiner Ärzte bekommen und sollte dir ein fahrlässiges Verhalten vorgeworfen werden wird ein Gutachter, das auch nicht bestätigen können.

Leeres Portemonnaie

Da es um eine Versicherungsfrage geht, warum rufst Du nicht (evtl unter einem anderen Namen und als "noch-nicht-Versicherungsnehmer" bei selbiger) bei (D)einer Versicherung an?  :smile:

Wäre jedenfalls meine Idee.
Wo bin ich denn bloß hingekommen, und wie ist das passiert? 😦 🤧

horst

#21
Zitat von: Leeres Portemonnaie am 04. Mai 2023, 14:51:08Da es um eine Versicherungsfrage geht, warum rufst Du nicht (evtl unter einem anderen Namen und als "noch-nicht-Versicherungsnehmer" bei selbiger) bei (D)einer Versicherung an?  :smile:

Wäre jedenfalls meine Idee.
was meinst du, werden die sagen bitte nicht Autofahren wir müssten sonst vielleicht zahlen.  :grins:

Fahrverbot nach Schlaganfall? In Deutschland existiert keine Meldepflicht für neurologische Erkrankungen. Entsprechend gewährt der Gesetzgeber auch Personen mit einem Schlaganfall weiterhin ihre uneingeschränkte Mobilität. Ohne guten Grund darf also auch Schlaganfall-Patienten der Führerschein nicht entzogen werden.11.04.2019
https://www.ideal-versicherung.de/magazin/schlaganfall-autofahren/

hko

Katrin,

mal beim ADAC nachgefragt?

Gruß hko

Katrin

wenn ein Unfall passiert und die Daten vom mir aufgenommen würden, weiß man denn sofort, dass ich mal einen Schlaganfall gehabt habe? Oder sind solche Gesunheitsdaten nicht geschützt?

Sheherazade

Zitat von: Katrin am 08. Mai 2023, 09:20:23wenn ein Unfall passiert und die Daten vom mir aufgenommen würden, weiß man denn sofort, dass ich mal einen Schlaganfall gehabt habe?

Nein, weiß man nicht, du bist ja mit dem Schlaganfall nicht gleich zum gesuchten oder verurteilten Straftäter geworden

Du hast viele, viele Antworten bekommen, die deine Befürchtungen NICHT bestätigen bzw. dir wurden machbare Vorgehensweisen aufgezeigt um dich zu beruhigen. Es wäre sinnvoll, du machst dich nicht weiter verrückt.
"In Krisenzeiten suchen  die Intelligenten nach Lösungen, während die Schwachköpfe nach Schuldigen suchen." Totó 1898-1967

"Höher, schneller, weiter!" ist nicht das Problem. Das Problem ist: "Ich zuerst!", "Alles meins!" und "Mir doch egal!"

Katrin

Zitat von: Sheherazade am 08. Mai 2023, 09:50:26Du hast viele, viele Antworten bekommen, die deine Befürchtungen NICHT bestätigen bzw. dir wurden machbare Vorgehensweisen aufgezeigt um dich zu beruhigen. Es wäre sinnvoll, du machst dich nicht weiter verrückt.

das Stimmt, Danke!

horst

und zur Sicherheit noch

Rüsten Sie Ihr Fahrzeug mit Zusatzspiegeln aus und stellen Sie diese richtig ein!
Berücksichtigen Sie, dass auch nach dem Anfahren noch weitere Fußgänger oder Radfahrer in den Toten Winkel einfahren können.
Rechnen Sie auch mit dem Fehlverhalten von Fußgängern oder Radfahrern!