Anmietung von Wohnung bei Bürgergeld nach mehr als 3 monatiger Vollzeitarbeit

Begonnen von falke278, 27. April 2023, 12:16:01

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Spring23

Zitat von: falke278 am 08. Mai 2023, 17:15:32Eine ganz wichtige Frage:

Bin ich dazu verpflichtet, mich ab dem ersten Tag nach der Kündigung arbeitslos zu melden?
nein, niemand ist verpflichtet. Durch die Nichtmeldung entstehen können nur unterschiedliche Nachteile entstehen.

Zitat von: falke278 am 08. Mai 2023, 17:15:32Oder wäre es hier möglich, durch die Aufnahme einer freiwilligen Versicherung den Bezug von Bürgergeld zu vermeiden?
was für eine freiwillige Versicherung soll das sein, die man jetzt erst aufnehmen möchte und die einem Geld gibt?

Zitat von: falke278 am 08. Mai 2023, 17:15:32Ich will nicht, dass ich wieder von der momentan noch alten Wohnung aus hinsichtlich KDU beurteilt werde. Dann wäre ja alles umsonst gewesen.
nichts ist umsonst. Du bekommst ja wieder Unterhalt. Kannst einen neuen Job suchen und wenn es läuft, eine andere Wohnung.

Zitat von: falke278 am 08. Mai 2023, 17:15:32Ist die Aufnahme einer freiwilligen Versicherung eine Möglichkeit, und das provisorische Leben von Ersparnissen, oder muss ich mir sofort einen anderen Arbeitsvertrag besorgen, wenn ich nicht sofort wieder in den Bezug rutschen will?
wie gesagt, ich zumindest weiß wirklich nicht, was für eine freiwillige Versicherung das sein soll.
Und ob man sofort in den Bezug muss oder später, hängt von der Höhe Deiner Ersparnisse und der Ausgaben, die Du hast, ab.


Zitat von: falke278 am 08. Mai 2023, 17:15:32
Zitat von: horst am 03. Mai 2023, 18:26:29kommt halt immer auf die Umstände an, was seine Zeitarbeit in die Kündigung schreibt und ob er selbst gekündigt hat.

Meinst du damit, dass wenn ich die Kündigung nicht direkt selbst zu verantworten habe, dass in so einem Fall nach der bisherigen Arbeitszeit seit 20.02. eine andere Wohnung zumindest mit der örtlich angemessenen Bruttokaltmiete vom JC bezahlt wird oder verstehe ich das falsch? ich verstehe gerade nämlich gar nicht mehr so viel hier.
Es ist egal, wer wem gekündigt hat. Im Bezug von Bürgergeld kannst Du keine teuerere Wohnung nur auf Wunsch bezahlt bekommen.

falke278

Zitat von: Sheherazade am 08. Mai 2023, 19:15:25
Zitat von: falke278 am 08. Mai 2023, 17:15:32Oder wäre es hier möglich, durch die Aufnahme einer freiwilligen Versicherung den Bezug von Bürgergeld zu vermeiden?

Das ist theoretisch möglich. An welchen Zeitraum denkst du dabei, 2 Wochen, 2 Monate, 6 Monate?

Ich bin ehrlich gesagt unsicher. Ich weiß nicht wann ich eine neue Stelle habe, will aber auch für kürzere Zeiträume von Wochen zB auf der sicheren Seite sein.

Zitat von: Spring23 am 08. Mai 2023, 19:23:09
Zitat von: falke278 am 08. Mai 2023, 17:15:32Eine ganz wichtige Frage:

Bin ich dazu verpflichtet, mich ab dem ersten Tag nach der Kündigung arbeitslos zu melden?
nein, niemand ist verpflichtet. Durch die Nichtmeldung entstehen können nur unterschiedliche Nachteile entstehen.

Zitat von: falke278 am 08. Mai 2023, 17:15:32Oder wäre es hier möglich, durch die Aufnahme einer freiwilligen Versicherung den Bezug von Bürgergeld zu vermeiden?
was für eine freiwillige Versicherung soll das sein, die man jetzt erst aufnehmen möchte und die einem Geld gibt?

Zitat von: falke278 am 08. Mai 2023, 17:15:32Ich will nicht, dass ich wieder von der momentan noch alten Wohnung aus hinsichtlich KDU beurteilt werde. Dann wäre ja alles umsonst gewesen.
nichts ist umsonst. Du bekommst ja wieder Unterhalt. Kannst einen neuen Job suchen und wenn es läuft, eine andere Wohnung.

Zitat von: falke278 am 08. Mai 2023, 17:15:32Ist die Aufnahme einer freiwilligen Versicherung eine Möglichkeit, und das provisorische Leben von Ersparnissen, oder muss ich mir sofort einen anderen Arbeitsvertrag besorgen, wenn ich nicht sofort wieder in den Bezug rutschen will?
wie gesagt, ich zumindest weiß wirklich nicht, was für eine freiwillige Versicherung das sein soll.
Und ob man sofort in den Bezug muss oder später, hängt von der Höhe Deiner Ersparnisse und der Ausgaben, die Du hast, ab.


Zitat von: falke278 am 08. Mai 2023, 17:15:32
Zitat von: horst am 03. Mai 2023, 18:26:29kommt halt immer auf die Umstände an, was seine Zeitarbeit in die Kündigung schreibt und ob er selbst gekündigt hat.

Meinst du damit, dass wenn ich die Kündigung nicht direkt selbst zu verantworten habe, dass in so einem Fall nach der bisherigen Arbeitszeit seit 20.02. eine andere Wohnung zumindest mit der örtlich angemessenen Bruttokaltmiete vom JC bezahlt wird oder verstehe ich das falsch? ich verstehe gerade nämlich gar nicht mehr so viel hier.
Es ist egal, wer wem gekündigt hat. Im Bezug von Bürgergeld kannst Du keine teuerere Wohnung nur auf Wunsch bezahlt bekommen.

Welche Nachteile wären das? Ich würde zB erwägen eine freiwillige private Versicherung aufzunehmen (soweit ich weiß kostet sowas monatlich um die 150€) und dann solange eben von Ersparnissen zu leben. Alles halt damit ich nicht in den Bezug rutsche und man mir die KDU von meiner Noch-Wohnung an berechnet.

Schmidtchen

Meinst du mit privater Versicherung die Krankenversicherung? :weisnich:

Wenn du doch genug Geld hast, um monatelang von deinen Ersparnissen zu leben, dann müsste es doch auch eine Weile für Zuzahlungen bei der Wohnung reichen?

Oder planst du, über Jahre nicht zu arbeiten und es dir in einer zu teueren Wohnung bequem zu machen?

Sheherazade

Zitat von: falke278 am 08. Mai 2023, 19:36:50(soweit ich weiß kostet sowas monatlich um die 150€)

Rechne mal eher mit 200€ für die freiwillige KV + PV. Wie lange reichen denn dann deine Ersparnisse für Miete, KV und Lebensunterhalt?
"In Krisenzeiten suchen  die Intelligenten nach Lösungen, während die Schwachköpfe nach Schuldigen suchen." Totó 1898-1967

"Höher, schneller, weiter!" ist nicht das Problem. Das Problem ist: "Ich zuerst!", "Alles meins!" und "Mir doch egal!"

Spring23

Zitat von: falke278 am 08. Mai 2023, 19:36:50Eine ganz wichtige Frage:
Welche Nachteile wären das? Ich würde zB erwägen eine freiwillige private Versicherung aufzunehmen (soweit ich weiß kostet sowas monatlich um die 150€) und dann solange eben von Ersparnissen zu leben.
darauf muss man erstmal kommen, dass Du mit "Aufnahme einer freiwilligen Versicherung den Bezug von Bürgergeld zu vermeiden" eine Krankenversicherung meinst...
Eine PKV für 150 euro?

Zitat von: falke278 am 08. Mai 2023, 19:36:50Alles halt damit ich nicht in den Bezug rutsche und man mir die KDU von meiner Noch-Wohnung an berechnet.
bevor ich meine offenbar ganz guten Ersparnisse, die man mir nicht anrechnen kann für höhere Miete, Krankenversicherung und "Regelleistung" verbrauche, würde ich lieber in der jetzigen Wohnung bleiben, sofort wieder Bürgergeld beziehen, schauen, wie ich einen besseren Job finde, Probezeit bestehen und dann umziehen. Ganz ohne Risiko, dass man doch dahinter kommt.
Aber jeder, wie er mag   :bye: