Anmietung von Wohnung bei Bürgergeld nach mehr als 3 monatiger Vollzeitarbeit

Begonnen von falke278, 27. April 2023, 12:16:01

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falke278

Hallo,

Mal angenommen, man hätte vor einiger Zeit (mehr als 3 Monate) mit Bürgergeld/ALG 2 eine Mietwohnung bei 300€ Warm plus Regelsatz bewohnt, die laut JC angemessen gewesen wäre.

Wie wäre es jetzt genau, wenn man bei einer örtlichen maximalen Nettokaltmiete von 280€ und Bruttokaltmiete von 370€ zB eine Wohnung bewohnen würde, die eine Kaltmiete von 350€ und eine Warmmiete von etwa 450€ hätte? Dass das JC in diesem Fall nicht für Abrechnungen von Wasser und Gas aufkäme, ist klar.

Die Frage ist jedoch: Bis wie weit würde das Jobcenter die Warmmiete im o.g. Fall bezahlen?

MfG

Sheherazade

Übersetzt heißt das, du bist während einer 3-monatigen Auszeit vom Jobcenter von einer angemessenen in eine unangemessene Wohnung gezogen?

Dann wird dir aller Voraussicht nach nur die bisher genehmigte Miete übernommen.
"In Krisenzeiten suchen  die Intelligenten nach Lösungen, während die Schwachköpfe nach Schuldigen suchen." Totó 1898-1967

"Höher, schneller, weiter!" ist nicht das Problem. Das Problem ist: "Ich zuerst!", "Alles meins!" und "Mir doch egal!"

Hary

Zitat von: falke278 am 27. April 2023, 12:16:01Die Frage ist jedoch: Bis wie weit würde das Jobcenter die Warmmiete im o.g. Fall bezahlen?

Das ist in jeder Region anders, schau einmal in die Richtlinien des Kreises. Diese werden in der Regel beim Jobcenter auf der Website veröffentlicht, aber oft auch auf der des Landkreises. Wenn du nichts findest Frage beim Jobcenter nach einer Kopie.

Birgit63

Man zieht doch nicht während der Probezeit von einer angemessenen in eine unangemessene Wohnung. Da wartet man ab, bis die Probezeit rum ist. Ich gehe auch davon aus, dass das JC nur die bisherige Miete übernimmt.

Sheherazade

Tja, da ist der TE wohl auf die gut gemeinten Ratschläge aus seinem 1. Thread reingefallen.
"In Krisenzeiten suchen  die Intelligenten nach Lösungen, während die Schwachköpfe nach Schuldigen suchen." Totó 1898-1967

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Fettnäpfchen

falke278

Zitat von: falke278 am 27. April 2023, 12:16:01Mal angenommen,
das Thema ist viel zu komplex um auf deine Fragen zu antworten.
Ohne genaue Angaben deinerseits kann man nicht vernünftig antworten.

Zitat von: Sheherazade am 27. April 2023, 14:00:55Tja, da ist der TE wohl auf die gut gemeinten Ratschläge aus seinem 1. Thread reingefallen.
Was ist mit dem Verdacht wäre auch interessant zu wissen.

MfG FN
Meine Beiträge beinhalten oder ersetzen keine anwaltliche Beratung oder Tätigkeit.
Für eine verbindliche Rechtsberatung und -vertretung suchen Sie bitte einen Anwalt auf.
Wer das Ziel kennt, kann entscheiden. Wer entscheidet, findet Ruhe. Wer Ruhe findet, ist sicher. Wer sicher ist, kann überlegen. Wer überlegt, kann verbessern. (Konfuzius)
Mach es: Sei stärker als deine stärkste Ausrede.

OLD-MAN

Zitat von: Sheherazade am 27. April 2023, 14:00:55Tja, da ist der TE wohl auf die gut gemeinten Ratschläge aus seinem 1. Thread reingefallen.

Die Ausgangssituation war eine ganz andere!

Sheherazade

Zitat von: OLD-MAN am 27. April 2023, 14:29:04Die Ausgangssituation war eine ganz andere!

Inwiefern? Ist ja gerade mal 2 Monate her. Der TE wollte umziehen (Gründe wurden ja genannt), das Jobcenter hat abgelehnt. Da war er offenbar im letzten Monat des Bürgergeldbezuges. Ich lese da Ratschläge wie "Wenn du nicht mehr im Leistungsbezug bist, kannst du tun und lassen was du willst.", offenbar wurde überlesen, dass der TE die Arbeitsstelle erst wenige Tage/Wochen inne hatte. Also ist er umgezogen ohne das Ende der Probezeit abzuwarten.
"In Krisenzeiten suchen  die Intelligenten nach Lösungen, während die Schwachköpfe nach Schuldigen suchen." Totó 1898-1967

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horst

Zitat von: falke278 am 27. April 2023, 12:16:01Die Frage ist jedoch: Bis wie weit würde das Jobcenter die Warmmiete im o.g. Fall bezahlen?
wenn dein früherer Bewilligungsbescheid abgelaufen war, dann wieder die volle Miete.

Fettnäpfchen

Zitat von: Sheherazade am 27. April 2023, 14:52:06Ich lese da Ratschläge wie "Wenn du nicht mehr im Leistungsbezug bist, kannst du tun und lassen was du willst.", offenbar wurde überlesen, dass der TE die Arbeitsstelle erst wenige Tage/Wochen inne hatte. Also ist er umgezogen ohne das Ende der Probezeit abzuwarten.
was hat eine Probezeit besonders wenn man nichts mit dem JC zu tun hat mit dem Thema Umzug/JC zu tun. Das verstehe ich nicht im Ansatz?
Und nach einem Monat Leistungsunterbrechung fängt alles bei 0 an.

MfG FN
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Sheherazade

Zitat von: Fettnäpfchen am 27. April 2023, 15:12:03Und nach einem Monat Leistungsunterbrechung fängt alles bei 0 an.

Dann hat der TE ja Glück. Vielleicht kannst du ihm (und mir) ja noch verlinken, wo das steht.
"In Krisenzeiten suchen  die Intelligenten nach Lösungen, während die Schwachköpfe nach Schuldigen suchen." Totó 1898-1967

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Leeres Portemonnaie

Bisher waren es max. 6 Monate Unterbrechung, solange galt es als WB.
Oder hat sich das geändert?
Wo bin ich denn bloß hingekommen, und wie ist das passiert? 😦 🤧

falke278

Zitat von: Sheherazade am 27. April 2023, 12:23:14Übersetzt heißt das, du bist während einer 3-monatigen Auszeit vom Jobcenter von einer angemessenen in eine unangemessene Wohnung gezogen?

Dann wird dir aller Voraussicht nach nur die bisher genehmigte Miete übernommen.

Nein, ich bin noch gar nicht umgezogen, und plane nach 3 Monaten Vollzeitbeschäftigung umzuziehen.

Ich arbeite seit dem 20.2.2023 vollzeit, und werde damit voraussichtlich Ende Mai meine 3 Monate abseits JC voll haben.

Dann sollte das JC soweit ich es weiß die Angemessenheit einer neuen Wohnung unabhängig von der alten Wohnung die ich beim letzten Leistungsbezug hatte kalkulieren?

Sheherazade

Danke für die Klarstellung.
Zitat von: falke278 am 27. April 2023, 15:26:49Dann sollte das JC soweit ich es weiß die Angemessenheit einer neuen Wohnung unabhängig von der alten Wohnung die ich beim letzten Leistungsbezug hatte kalkulieren?


Genau darüber besteht hier wohl gerade Uneinigkeit. Der eine schreibt was von 1 Monat, andere wissen nur von 6 Monaten.
"In Krisenzeiten suchen  die Intelligenten nach Lösungen, während die Schwachköpfe nach Schuldigen suchen." Totó 1898-1967

"Höher, schneller, weiter!" ist nicht das Problem. Das Problem ist: "Ich zuerst!", "Alles meins!" und "Mir doch egal!"

falke278

Hat jemand eine Idee, wohin ich mich wenden kann, um verlässlich herauszufinden, wieviele Monate es nun sind?