Trennung eines Ehepaars

Begonnen von castagir, 07. Mai 2023, 22:13:27

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castagir

Moin,

folgendes passiert grade mit Freunden...:

Das Ehepaar mit einem zehnjährigen Kind, das von der Mutter in die Ehe mitgebracht wurde, wird sich trennen, zunächst räumlich.

Sie ist Altenpflegerin in Ausbildung, er Langzeitarbeitslos.

Er wird die gemeinsame Wohnung verlassen, ob es mit der Ehe nach einer längeren Pause weitergeht, ist anzuzweifeln -ich rechne mit einer kommenden Scheidung.

Beide gehen davon aus, daß er mit der räumlichen Trennung den vollen Satz Bürgergeld bekommt mitsamt der Erstausstattung und alles problemlos geht.

Ich habe da grosse Zweifel, zum einen gehts um evtl. anstehende Ansprüche seinerseits gegenüber der Ehefrau, zum anderen glaube ich nicht, daß das JC das so akzeptiert.

Da bin ich jetzt echt überfragt... :weisnich:

Sheherazade

Zitat von: castagir am 07. Mai 2023, 22:13:27Beide gehen davon aus, daß er mit der räumlichen Trennung den vollen Satz Bürgergeld bekommt mitsamt der Erstausstattung und alles problemlos geht.

Ich habe da grosse Zweifel, zum einen gehts um evtl. anstehende Ansprüche seinerseits gegenüber der Ehefrau, zum anderen glaube ich nicht, daß das JC das so akzeptiert.

Welche Ansprüche ggü. der Ehefrau? Warum sollte das Jobcenter das nicht so akzeptieren?
"In Krisenzeiten suchen  die Intelligenten nach Lösungen, während die Schwachköpfe nach Schuldigen suchen." Totó 1898-1967

"Höher, schneller, weiter!" ist nicht das Problem. Das Problem ist: "Ich zuerst!", "Alles meins!" und "Mir doch egal!"

Spring23

Zitat von: Sheherazade am 08. Mai 2023, 08:45:29
Zitat von: castagir am 07. Mai 2023, 22:13:27Beide gehen davon aus, daß er mit der räumlichen Trennung den vollen Satz Bürgergeld bekommt mitsamt der Erstausstattung und alles problemlos geht.

Ich habe da grosse Zweifel, zum einen gehts um evtl. anstehende Ansprüche seinerseits gegenüber der Ehefrau, zum anderen glaube ich nicht, daß das JC das so akzeptiert.

Welche Ansprüche ggü. der Ehefrau? Warum sollte das Jobcenter das nicht so akzeptieren?
ergänzend: Zumal die Ehefrau mit dem Azubigehalt kaum einen Trennungsunterhalt aufbringen wird.
Allenfalls die Frage nach der Erstausstattung könnte eventuell kritisch betrachtet werden, wenn er nun so gar nichts mitnimmt.

Sheherazade

Sie wird ihr Kind wohl mitnehmen, ich sehe noch nicht mal eine Grundlage für Trennungsunterhalt. In der Regel pflückt das Jobcenter das Mobiliar eines bestehenden Haushalts mit Kind nicht auseinander.
"In Krisenzeiten suchen  die Intelligenten nach Lösungen, während die Schwachköpfe nach Schuldigen suchen." Totó 1898-1967

"Höher, schneller, weiter!" ist nicht das Problem. Das Problem ist: "Ich zuerst!", "Alles meins!" und "Mir doch egal!"

castagir

Danke, ich verfolge das "Drama" weiter. Inzwischen sucht sie eine eigene Wohnung, er auch. ALso das wird wohl eine definitive Trennung ergeben, das Kind bleibt bei der Mutter.

Im Moment sind die Verhältnisse recht korrekt und friedlich, solls auch geben!

Sheherazade

Zitat von: castagir am 09. Mai 2023, 00:25:51Inzwischen sucht sie eine eigene Wohnung, er auch.

Warum suchen beide jetzt eine Wohnung, im Eingangsbeitrrag hast du geschrieben, er wird ausziehen? Ist die Wohnung für sie und das Kind nicht mehr angemessen?
"In Krisenzeiten suchen  die Intelligenten nach Lösungen, während die Schwachköpfe nach Schuldigen suchen." Totó 1898-1967

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Ottokar

Zitat von: castagir am 07. Mai 2023, 22:13:27Beide gehen davon aus, daß er mit der räumlichen Trennung den vollen Satz Bürgergeld bekommt mitsamt der Erstausstattung und alles problemlos geht.

Ich habe da grosse Zweifel
Berechtigt, denn die räumliche Trennung allein spielt lt. BSG dabei keine Rolle.
Bis die Scheidung eingereicht wird, lautet das Stichwort dazu deshalb: dauerhaft getrennt lebend. D.h. die Ehe ist de facto aufgehoben, es besteht kein wechselseitiger Wille mehr, diese fortzusetzen.

Das Kind wurde vom Ex-Ehemann nicht adoptiert? Dann schuldet er hier auch keinen Kindesunterhalt.
Was den Trennungsunterhalt betrifft (der im Übrigen beide Partner treffen kann, denn das ist kein alleiniger oder vorrangiger Anspruch der Ex-Ehefrau), lies dazu mal hier: https://www.familienrechtsinfo.de/unterhalt/trennungsunterhalt/
Anhand der vorliegenden Fakten könnte hier tatsächlich der Ex-Ehemann Trennungsunterhalt fordern, wird vorm Familiengericht damit aber wohl keinen Erfolg haben, denn auch wenn er in der Ehe nicht gearbeitet hat, wird ihn das Gericht darauf verweisen, dass er mit einem Job selbst seinen Lebensunterhalt bestreiten kann.
Meine Beiträge beinhalten oder ersetzen keine anwaltliche Beratung oder Tätigkeit.
Für eine verbindliche Rechtsberatung und -vertretung suchen Sie bitte einen Anwalt auf.


Sheherazade

Zudem dürfte die Ehefrau mit ihrem Ausbildungsentgelt und dem zu versorgenden Kind für Trennungsunterhalt nicht leistungsfähig sein.
"In Krisenzeiten suchen  die Intelligenten nach Lösungen, während die Schwachköpfe nach Schuldigen suchen." Totó 1898-1967

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