WUB Forderung Termin mit normaler AU abgesagt ?

Begonnen von mausilein, 14. Mai 2023, 18:28:21

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mausilein

Hallo mal wieder

Kurze Frage:

Bin seit zwei Wochen AU , vor der AU kam ein neuer Termin mit Forderung einer WUB diese kann ich nicht erbringen da mein Arzt sowas nicht ausstellen tut.

Habe den Termin für die kommende Woche also mit meiner normalen AU abgesagt und auf die AU verwiesen die bereits dort hinterlegt ist.

Kann es maximal 10% Sanktion geben oder kann der SB diese WUB fordern und solange die Leistungen komplett einstellen?

Mach mir wieder einen Kopf...

Über eine Rückmeldung würde ich mich freuen

jens123

Dein Arzt handelt vorbildlich, da sogenannte Wegeunfähigkeitsbescheinigungen eine Erfindung der Jobcenter sind und formell überhaupt nicht existieren! Wenn du deine AU hingeschickt hast, hast du alles Notwendige unternommen, um einen wichtigen Grund für die Nichtwahrnehmung des Termins wirksam anzuzeigen. Weiter Schritte sind nicht erforderlich. Eine Sanktion wird so oder so ins Leere laufen, da du mit deiner AU einen wichtigen Grund hast, dem Termin fernzubleiben. Es gibt keine AU erster oder zweiter Klasse, auch wenn sich das manche Jobcenter so wünschen.


mausilein

Ich bedanke mich bei euch  :smile:  hatte nur noch im Schreiben geschrieben, dass ich eine WUB nicht kenne und auch diese in Zukunft nicht geben kann fertig. Das die dort gleich im voraus wissen das ich die WUB nicht habe und nicht bekomme. Sowas regt einen auf.

Harald53

Vor allem macht solche Bescheinigung auch keinen Sinn.
Denn wenn ich zum Arzt laufen/fahren kann, dann kann ich auch zum Jobcenter laufen/fahren.

Also würde der Arzt etwas ausstellen, was überhaupt nicht stimmen würde.
Sprich ein falsches Attest. Denke kaum das sich da ein Arzt drauf einlässt.

Sheherazade

Zitat von: mausilein am 14. Mai 2023, 18:28:21Bin seit zwei Wochen AU , vor der AU kam ein neuer Termin mit Forderung einer WUB diese kann ich nicht erbringen da mein Arzt sowas nicht ausstellen tut.

Warum "tut" er das nicht? In dem Schreiben vom Jobcenter müsste was über die Kostenübernahme stehen, dann hat dein Arzt auf Verlangen und gegen Kostenerstattung eine WUB auszustellen - sofern der Umstand gegeben ist.

Offenbar bist du seit Januar auffällig oft zu Jobcenterterminen arbeitsunfähig geschrieben und jetzt will man der Sache mal auf den Grund gehen. Wie hier schon geschrieben wurde, arbeitsunfähig heißt nicht zwingend bettlägrig. Man kann ggf. trotz AU Termine wahrnehmen.
"In Krisenzeiten suchen  die Intelligenten nach Lösungen, während die Schwachköpfe nach Schuldigen suchen." Totó 1898-1967

"Höher, schneller, weiter!" ist nicht das Problem. Das Problem ist: "Ich zuerst!", "Alles meins!" und "Mir doch egal!"


mausilein

Mein Arzt sagte eine AU ist eine Bestätigung das man Krank ist, und er sowas nicht ausfüllen tut. Kann ich nichts machen, wie gesagt mehr als 10% Sanktion für einen Monat zur Not passiert nicht oder kann man mir meine Leistungen einstellen bis ich diese Bescheinigung bringen würde ? Was ja wie gesagt mein Arzt nicht macht geschweige denn rückwirkend.

OLD-MAN

Zitat von: Sheherazade am 15. Mai 2023, 15:21:33Offenbar bist du seit Januar auffällig oft zu Jobcenterterminen arbeitsunfähig geschrieben und jetzt will man der Sache mal auf den Grund gehen. Wie hier schon geschrieben wurde, arbeitsunfähig heißt nicht zwingend bettlägrig. Man kann ggf. trotz AU Termine wahrnehmen.

Hier bin ich der gleichen Meinung!

Wass treibt dich eigentlich, keine JC-Termne wahrnehmen zu wollen?

mausilein

Ich frage mich warum hier alles hinterfragt werden muss ? Wenn ich eine ganz normale Frage habe. Ich war zwei mal Krank mehr nicht, wenn ich Fieber habe gehe ich nicht zum Termin. Wäre ich fit wäre ich natürlich hin ist auch ein neuer SB. bei meiner Frage geht es nur darum ob 10% Sanktion oder komplett Einstellung ? Ich gehe davon aus falls es hart auf hart kommt zählt es als nicht erschienen also 10% für einen Monat. Würde mich aber über eine Antwort gerne freuen

Nadja

mausilein, wenn ich den gegen hartz de Ratgeber richtig verstanden habe, fallen beim ersten Verstoß 10 Prozent Kürzung an. Wenn es soweit kommen sollte, solltest du trotzdem Widerspruch einlegen. Es wird sogar zur Dienstaufsichtsbeschwerde geraten.
Meiner Erfahrung nach solltest du es dem Sachbearbeiter so unbequem wie möglich machen.

OLD-MAN

Zitat von: mausilein am 15. Mai 2023, 17:38:46Ich frage mich warum hier alles hinterfragt werden muss ?

Weil du das Fordern in den Vordergrund stellst, aber keine Gegenleistungen erbringen möchtest!

Man könnte ja auch dem neuen SB, der einem selbstverständlich kennenlernen möchte auch mal anbieten, statt persönlichem Termin wegen einer fiebrigen Erkältung ein Telefonat zu führen, etc.!!! Aber statt dessen ist es dir anscheinend lieber, auf rd. 50,- € im Monat zu verzichten!

Also mir wäre da das Gespräch die sinnvollere Alternative!

mausilein

Klar und wenn ich dort Umfalle weil es mir nicht gut geht juckt dann keinen. Am besten geht man egal was man hat hin auch zu Maßnahmen zu allem was man gesagt bekommt. Ich kann immer noch selber entscheiden, und wenn ich den einen Monat die Sanktion in Kauf nehme ist das eben so meine Gesundheit ist das wichtigste was mir keiner mehr geben kann. Wenn eine Sanktion kommt gehe ich in Widerspruch und gehe vor das SG dann werden die sehen das man nicht mit jedem machen können was Sie wollen.


@OLD-MAN was würdest du an meiner Stelle machen ? und was bedeutet rd. ?

Sheherazade

"In Krisenzeiten suchen  die Intelligenten nach Lösungen, während die Schwachköpfe nach Schuldigen suchen." Totó 1898-1967

"Höher, schneller, weiter!" ist nicht das Problem. Das Problem ist: "Ich zuerst!", "Alles meins!" und "Mir doch egal!"

mausilein