Rentner wegen einmaliger Heizkosten bedürftig in Grundsicherung

Begonnen von Ecki07, 22. Januar 2022, 12:28:29

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Ecki07

Ich Altersrentner  :sehrgut: und Frau noch Hartz IV da mein Rentenübertrag nicht ausreichend.

Die anfallende Heizkostenbeschaffung wurde vom JC nicht vollständig übernommen. 170 Euro offen. Da wir davon auch ausgegangen waren, stellten wir bei der Einreichung an JC gleich den Antrag auf Weiterleitung an Amt für Grundsicherung im Alter. Das JC hat dies auch so bestätigt.

Nach mittlerweile 6 Wochen meldet sich das Amt für Grundsicherung. Es fordert einen kompletten Neuantrag.  :schock:
Dabei ist doch eigentlich alles beim JC schon hinterlegt.

Ich war davon ausgegangen, das das Grundsicherungsamt evtl. Fragen zu Eigentum stellt, da das ja dort etwas anders geregelt ist. Aber alles kpl. neu beantragen? Wäre das nicht doppelte Datenerhebung? Bzw.: Zugangserschwernis zu den Leistungen  :weisnich:

Falls jemand hierzu beraten könnte, wäre ich dankbar.

Ecki07

Sheherazade

Sobald ein weiterer Träger (hier das Sozialamt) ins Spiel kommt, ist auch ein vollständiger Antrag erforderlich. Wäre andersherum genauso.
"In Krisenzeiten suchen  die Intelligenten nach Lösungen, während die Schwachköpfe nach Schuldigen suchen." Totó 1898-1967
"Wir leben in einer Zeit, in der sich Dummheit nicht mehr versteckt, sondern gewählt, bezahlt, beklatscht und als Erfolg verkauft wird."
"Höher, schneller, weiter!" ist nicht das Problem. Das Problem ist: "Ich zuerst!", "Alles meins!" und "Mir doch egal!"

kämpfer

Ecki, lass Dir von deinem SB im SGBXII deinen zustehenden Bedarf an Heizmittel fürs Jahr zusenden.

Desweiteren gibt es eine:
Richtlinie der Stadtverwaltung der Stadt über die Angemessenheit der Aufwendungen der Kosten für Unterkunft und Heizung nach SGB II und XII. Wird meistens jährlich neu erstellt.
Hier könntest Du dann ggf. vergleichen. Mittlerweile steigen ja die Preise für Heizmittel extrem. Selbst ich habe mir ca.25% mehr feste Brennstoffe (Holz) bestellen müssen, mit höheren Preis.
Mir wurden diese auch ohne gesonderten Antrag telefonisch vom SB zugesagt. Begründung "keiner darf und muss frieren"

Das mit dem Neuantrag im SGBXII ist rechtens, es handelt sich um eine neue Leistungsart diese muss natürlich beantragt werden. Zu Corona Zeiten Kurzantrag.

horst

Zitat von: Ecki07 am 22. Januar 2022, 12:28:29Nach mittlerweile 6 Wochen meldet sich das Amt für Grundsicherung. Es fordert einen kompletten Neuantrag.  :schock:
Dabei ist doch eigentlich alles beim JC schon hinterlegt.
Die fordern leider keine Akten an, warum auch immer.

Zitat von: horst am 21. Mai 2023, 15:04:00
Zitat von: Ecki07 am 22. Januar 2022, 12:28:29Nach mittlerweile 6 Wochen meldet sich das Amt für Grundsicherung. Es fordert einen kompletten Neuantrag.  :schock:
Dabei ist doch eigentlich alles beim JC schon hinterlegt.
Die fordern leider keine Akten an, warum auch immer.
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Die fordern leider keine Akten an, warum auch immer.
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