Jobcenter erstattet Überzahlung nicht

Begonnen von ulbrican, 16. Mai 2023, 15:18:18

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ulbrican

Liebe Forenmitglieder,    :help:

leider muss ich etwas ausholen. Ich hoffe dennoch auf Rat.

Seit inzwischen 3 1/2 Jahren bin ich 'arbeits-'unfähig, eigentlich erwerbsunfähig aber das sehen DRV und deren Gutachter anders. Ein GdB von 30 liegt schon länger vor. Antrag auf volle mindestens befristete EU-Rente wurde nach erfolglosem Widerspruch und auch Beschwerdeverfahren abgelehnt. Der GdB wurde noch während des Rentenantragsverfahrens auf 50 erhöht.

Als das Krankengeld auslief, beantragte ich irrtümlich ALG 2, da ich mich in einem ungekündigten Anstellungsverhältnis befand und bis heute befinde und deshalb nicht von einer Zuständigkeit des Arbeitsamtes ausging. Inzwischen beziehe natürlich Bürgergeld.

Durch meinen ursprünglichen Irrtum kam es zu verschiedenem Hin und Her zwischen Jobcenter und Arbeitsamt bzgl. ALG 1 ./. ALG 2. Auch das ist soweit seit einem Jahr geklärt. Das Arbeitsamt hat das ALG 1 nachgezahlt. Das durchs Jobcenter an mich zu viel gezahlte ALG 2 wurde zwischen beiden Behörden abgerechnet.

Allerdings hat sich ein Rückforderungsschreiben des Jobcenters an mich über zu Unrecht erhaltenes ALG 2 mit dem Bescheid des Arbeitsamtes über ALG 1 überschnitten.

Nun werde ich aufgrund Überschuldung seit ca. 2 Jahren von einer Berufsbetreuerin per Gerichtsbeschluss FREIWILLIG betreut. Diese hat sowohl Konto- als auch einige Vertretungsvollmachten. So hatte es mir meine langjährige ASP (ambulante sozialpsych. Betreuung) empfohlen. Vormundschaft oder Einschränkungen in der Geschäftsfähigkeit bestehen nicht.

Diese Betreuerin hat nun aufgrund Überschneidung o.g. Bescheide irrtümlich die (ungerechtfertigte) Nachforderung des Jobcenters von meinem Konto beglichen. Und nun laufe ich seit einem Jahr zierlichen 2.550 Euro hinterher, die das Jobcenter trotz mehrfacher und auch schriftlicher Aufforderung sowohl durch mich als auch meine Betreuerin BIS HEUTE NICHT an mich zurückgezahlt hat. Im Gegenteil: Trotz Bestätigung beider Zahlungseingänge in einem Telefonat im vergangenen Juno, verweist das Jobcenter, unter Anlage des gegenständlichen Bescheides des Arbeitsamtes, mich für Klärung zu wenig gezahlter Leistungen zuletzt an das Arbeitsamt. Einen entsprechende Entgegnung hat meine Betreuerin vor 2 Wochen in meinem Auftrag ans Jobcenter versandt.

Mir und meiner Tochter fehlt das Geld an allen Ecken:

- meine Miete aus November ist immernoch offen und langsam wird auch mein sonst geduldiger Vermieter (Baugenossenschaft) ungeduldig,
- gegen die DRV musste ich klagen, die Gewerkschaft kommt auch für die Prozesskosten auf. ... abzüglich Selbstbehalt von 150,- Euro. Die Erstberatung von 190,- muss ich ebenfalls selbst tragen. ÖRA wollte ich zugegebener Maßen nicht, da ich die Klage zwecks Fristwahrung schon auf eigene Faust eingereicht hatte und es mit Beratung allein ohnehin nicht getan gewesen wäre. Sozialberatung hatte ich im Vorwege schon bei meinem ASP-Träger kostenlos in Anspruch genommen.
- Seit November muss  - nun ja - meine Spirale gewechselt werden. Weiter knapp 200,- die ich selbst tragen muss. Am Stück! Pille & Co. also v.a. hormonelle Verhütung fallen wegen Thrombose in 2010 ohne sonstige Risikofaktoren aus. Gar nicht verhüten (außer Gummi) ist mir auch nicht wohl bei. Das letzte Mal ausschließlich mit Gummi (während Einnahme von Marcumar damals alternativlos) entstand meine Tochter (vom damaligen Partner - sagen wir mal vorsichtig neutral ... forciert).
- Auch ne neue Brille bräuchte ich dringendst - mit der Alten kann ich nicht mehr vernünftig gucken: Lesen, Schreiben u.a. fallen mir schwer. Auch wenn ich trotz Zusatzversicherung, Zuzahlungsänderungen in der GKV und möglichem Mehrbedarf beim Jobcenter nicht mehr die vollen 800,- an der Hacke habe, habe ich Angst, mich darum zu kümmern
- da sind die zu erwartenden Zuzahlungen für zwei Zahnfüllungen von insgesamt ca. 150,- Euro (nach Abzug GKV und ZahnzusatzV) schon Peanuts. Ich bin Zahnarztphobiker und bin trotz finanzieller Notlage nicht bereit, mich nicht wenigstens mit Kunststoff versorgen zu lassen statt Amalgam.

Für irgendetwas davon ein Darlehen beim Jobcenter aufzunehmen, wo die mir doch noch mehr als genug Geld schulden, finde ich aberwitzig. Und ja, ich bin lir bewusst, dass ich als BGler mit Zusatzversicherung für Brille und Zähne noch echt luxuriös versorgt bin.

Außerdem fehlen mir darüber hinaus 510,- Kindergeld (Rest aus 2022), die ich mit der Familienkasse noch ausklabüsern muss, während das Jobcenter das KiGe für den Leistungszeitraum - trotz Kenntnis des unvollständigen Zuflusses - schön brav immer und vollständig angerechnet und meine Bezüge entsprechend gekürzt hat.

Kino, Schwimmbad, Zoo und Co. mit meiner Kleinen? Nur wenn die Familienhilfe oder die Erziehungsbeistandschaft einspringt.

Kosten durch Besuch der Tafel reduzieren? Durch Termine und gesundheitliche Beeinträchtigung: Keine Chance.

... Ich weiß gerade nicht, ob ich noch was vergessen habe, aber mich ko..t das alles an und jeder Handgriff und jeder Gedanke hierzu macht mich fertig. GdB und AU bestehen aufgrund Depressionen, ADS, Impulskontrollstörung hinzu kommen regelmäßig häufig akute Belastungsstörungen. Gibt Tage da bin bin ich erschöpft, als wäre ich nen Marathon gelaufen, nur weil ich EINEN Teller in die Spülmaschine stelle. Vor die Tür oder gar Bus und Bahnfahren versuche ich zumindest an schlechten Tagen zu vermeiden: Ich bin hochsensibel, besonders auf Geräusche. Als ob ich durch die ADS nicht schon reizoffen genug wäre. Mit meiner Impulskontrollstörung und der heute üblichen Rücksichtslosigkeit in den Öffis eine explosive Mischung, die mir trotz Therapien nicht nur Anfeindungen und Polizei einbrachte sondern auch schon Prügel.

Wenn ich mental/psychisch fähig wäre, diesen ganzen Sch... zu regeln und mental/psych. in der Lage wäre, REGELMÄßIG täglich (m)einem Job nachzugehen, würde ich mich weder mit den Behörden noch mit der DRV rumärgern (müssen) sondern hätte ein selbst in den aktuellen Krisen zumindest auskömmliches Einkommen.

Danke allen, die bis hierher gelesen haben und Tipps, Rechtsgrundlagen und dgl. haben. Falls hierbei relevant: Ich wohne mit meiner Tochter (alleinerziehend) in Hamburg.

P.s.: Ich mache 10 Kreuze, wenn die Rente endlich durch ist. Mit Arbeit (vielleicht klappt es ja doch noch irgendwann wieder, bin ja erst 44) habe ich zwar deutlich mehr Geld zur Verfügung, von sozialem Ansehen mal gsnz zu schweigen; aber mit Rente habe ich immernoch genug um nicht beim Amt katzbuckeln und mich verar...en und noch kaputter machen lassen zu müssen.


Fettnäpfchen

ulbrican

Bei der ganzen Sachlage und das noch in Verbindung mit einem Betreuer...... Eigentlich muss sich der Betreuer darum kümmern!

Das ist nicht so meine Materie (vllt. meldet sich noch ein anderer User)
aber ich würde mir zunächst beim Betreuungsgericht erkundigen
und
dann uU einen RA der mit Familienrecht und Sozialrecht sehr gut bewandert ist über einen Beratungskostenhilfe, Prozesskostenhilfe (PKH) Hilfe holen.
Suche nach Rechtsanwälten und Beratungsstellen

MfG FN
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ulbrican

Danke Fettnäpfchen.

Hat sonst noch wer Ideen, wie ich das Ganze beschleunigen oder woher ich kurzfristig ohne Riesenaufwand Hilfe oder Rat bekommen kann? (Anwalt, Sozialberatung, Familienhilfe, Betreuung, Schuldenberatung sind ja imgrunde schon lange am Start 🙄)

Ich meine, ich befinde mich in einem Insolvenzverfahren. Ich kann mir von nirgendwo (mehr) Geld leihen - zumal ich ja auch nicht wüsste, wann und ob überhaupt, ich es zurückzahlen kann. Ich kann auch schlecht warten, bis das Gerichtsverfahren gegen die DRV durch ist - das können leicht 3 bis 5 Jahre werden.

So ich zwischenzeitlich nicht doch fähig bin, wieder zu arbeiten, bin ich noch lange Zeit auf diesen Haufen angewiesen.

Und wenn BG/ALG 2-Empfänger in der Lage wären, mal eben ein Jahr und länger auf 2.500 bis 3.000 Euro (Rück-)Ansprüche zu warten, ohne dass sie massive Folgen bis hin zu Wohnungsverlust zu fürchten haben, dann wären die einschlägigen Behauptungen der Sozialneider über zu hohe Regelsätze wohl berechtigt.

ICH wüsste niemanden, der mal eben auch nur 'n 50er solange hergeben könnte - schon gar nicht im Sozialbezug (Kriminelle Sozialbetrüger mal ausgenommen).