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Begonnen von hutamatanea1, 22. Mai 2023, 09:57:07

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hutamatanea1

Hallo zusammen

ich bin seit 20.4.23 in Vollzeitbeschäftigung somit raus aus dem Leistungsbezug. Wir werden als Bedarfsgemeinschaft geführt, meine Frau hat aber nichts mit dem Jobcenter zu tun da sie selber in Beschäftigung ist.

Jetzt verlangt das Jobcenter folgende Unterlagen von uns:

1. Kopie meines vollständigen Arbeitsvertrages
2. Kopie meiner Verdienstabrechnung
3. Kopie meines Kontoauszuges als Nachweis über den Eingang des Arbeitseinkommens für April 23
4. Kopie Verdienstabrechnung von meinem Minijob April + Mai 23 (der exestiert schon seit 1.4.23 nicht mehr, ich habe dem JB auch tel. darüber Bescheid gegeben, scheinbar wurde das nie aufgenommen in deren System)
5. Kopie der Verdienstabrechnungen meiner Ehefrau von April + Mai 23

Was darf das Jobcenter verlangen und was nicht???

Ich denke Punkt 1 geht das Jobcenter mal gar nichts an.
bei Punkt 2 und Punkt 5 bin ich mir nicht sicher.

Es wäre toll wenn jemand Ahnung von diesen Sachen hat, da ich auch im Netz widersprüchliche Aussagen darüber finde.

Vielen Dank für Hilfe!!



Birgit63

Es geht darum, ob dir das Bürgergeld, welches du Ende März für April bekommen hast noch zusteht.

Sheherazade

Richtig, und deshalb sind die Punkte 2-5 zu erfüllen, Punkt 1 nur, wenn du Einstiegsgeld beantragt hast.
"In Krisenzeiten suchen  die Intelligenten nach Lösungen, während die Schwachköpfe nach Schuldigen suchen." Totó 1898-1967
"Wir leben in einer Zeit, in der sich Dummheit nicht mehr versteckt, sondern gewählt, bezahlt, beklatscht und als Erfolg verkauft wird."
"Höher, schneller, weiter!" ist nicht das Problem. Das Problem ist: "Ich zuerst!", "Alles meins!" und "Mir doch egal!"