" Hilfsangebot " " Einladung " Ausbleiben einer Meldung = Zustimmung ?!

Begonnen von Mostrich84, 22. Mai 2023, 14:56:15

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Mostrich84

Hallo zusammen,

heute lag ein Schreiben mit einem "Hilfsangebot" im Briefkasten. Was ich damit anfangen soll, weiß ich zwar nicht, aber ok  :weisnich:

"Interessant" finde ich, dass die Teilnahme wohl überall und nirgends erfolgen kann. Beim Träger, daheim, sonstwo? Abends um 20:00 bei einer Runde Pool? Stelle ich mir auch lustig vor  :cool:  :grins: 


Vielmehr stört mich aber der letzte Absatz auf S. 2

" Wenn Sie sich innerhalb von 14 Tagen nach Zugang des Schreibens nicht im Jobcehter melden, gehen wir davon aus, dass Sie sich mit einer Teilnahme am Projekt einverstanden erklären. ln diesem Fall geben wir lhre Kontaktdaten an den Maßnahmeträger weiter, damit dieser persönlich mit lhnen Kontakt aufnehmen kann. "



Hier bin ich der Meinung, dass dies so nicht korrekt ist, auch rechtlich nicht haltbar ist.

Ist es nicht viel mehr so, dass ein Ausbleiben einer Meldung nicht automatisch als Zustimmung gilt oder auch als Bestätigung zur Teilnahme an einem Projekt angesehen werden kann?


Dann wäre noch offen, wie es sich hier mit dem Datenschutz verhält? Da ich davon ausgehe, dass hier nicht nur Name, Adresse, Tel. mitgeteilt werden, sondern auch personenbezogene Daten weitergereicht werden, wäre es hier besonders interessant zu wissen, wie es hier aussieht.



Was haltet ihr davon? Wie wäre hier zu reagieren, zumindest, sofern ich mit meiner Annahme richtig liege?

Wäre ein Anschreiben mit entsprechendem Hinweis angemessen?


Anbei das anonymisierte Schreiben. Oben genannter Absatz befindet sich auf S2.



Anschreiben:


Sie dürfen diesen Dateianhang nicht ansehen.
Sie dürfen diesen Dateianhang nicht ansehen.






[Dateianhang durch Administrator gelöscht]

Nadja

Wähle den einfachen Weg und widerspreche wenn du kein Interesse hast.
Ich persönlich finde das Vorgehen des Jobcenters zumindest fragwürdig.
Was wäre zum Beispiel, wenn das Schreiben verloren gegangen wäre?

Mostrich84

Zitat von: Nadja am 22. Mai 2023, 15:16:27Ich persönlich finde das Vorgehen des Jobcenters zumindest fragwürdig.

Ich definitiv auch.

Über das Vorgehen durch das Erzwingen eines stillen Einverständnisses habe ich auch nichts in den Weisungen der BA gefunden.

Rechtskonform scheint das so auf jeden Fall nicht zu sein. Folgerichtig wäre dann eine Meldung an den Datenschutzbeauftragen und natürlich an die BA?

Oder täusche ich mich? Weiß da jemand genaueres?

Zitat von: Nadja am 22. Mai 2023, 15:16:27Wähle den einfachen Weg und widerspreche wenn du kein Interesse hast.

Wäre natürlich definitiv der einfachste weg, aber wieso entsprechendes verhalten tolerieren u. durchgehen lassen?





Sheherazade

Man kann auch zeitgleich beide Wege gehen.

Diese Vorgehensweise vom Jobcenter hat ja ein wenig was von einem Zeitungsabo .......  :grins:
"In Krisenzeiten suchen  die Intelligenten nach Lösungen, während die Schwachköpfe nach Schuldigen suchen." Totó 1898-1967

"Höher, schneller, weiter!" ist nicht das Problem. Das Problem ist: "Ich zuerst!", "Alles meins!" und "Mir doch egal!"

Nadja

Zitat von: Mostrich84 am 22. Mai 2023, 16:41:09Weiß da jemand genaueres?
Nicht wirklich.
Zitat von: Mostrich84 am 22. Mai 2023, 16:41:09Wäre natürlich definitiv der einfachste weg, aber wieso entsprechendes verhalten tolerieren u. durchgehen lassen?
würde auch sagen
Zitat von: Sheherazade am 22. Mai 2023, 16:44:39Man kann auch zeitgleich beide Wege gehen.

Kopfbahnhof

Zitat von: Mostrich84 am 22. Mai 2023, 16:41:09Rechtskonform scheint das so auf jeden Fall nicht zu sein.
Denke ich auch, was wenn man solche Schreiben nicht bekommen hat?
Dann könnte ein JC ja schon seltsame Konstrukte kreieren.
Die können doch nicht einfach, deine Daten an irgendeinen Träger weiter geben.

Zur Sicherheit würde ich auch Ablehnen, wenn man so was nicht will.

Man kann ja auch als Örtlichkeit der Wahl, die Stammkneipe als Wunsch angeben :grins:

Mostrich84

Zitat von: Kopfbahnhof am 22. Mai 2023, 18:06:17Man kann ja auch als Örtlichkeit der Wahl, die Stammkneipe als Wunsch angeben

Natürlich  :cool:

Zitat von: Kopfbahnhof am 22. Mai 2023, 18:06:17Die können doch nicht einfach, deine Daten an irgendeinen Träger weiter geben.

Ich war genau so Platt als ich das gelesen habe, auf sowas muss man dann auch erstmal kommen  :wand:

Zitat von: Sheherazade am 22. Mai 2023, 16:44:39Diese Vorgehensweise vom Jobcenter hat ja ein wenig was von einem Zeitungsabo .......

Habe ich so in dieser Form noch nie zuvor gesehen u. erst recht nicht erlebt. Kann da auch nur den Kopf schütteln




Ottokar

Die Teilnahme ist definitiv freiwillig und da darin nicht mal ein Maßnahmeziel genannt wird, ist die Maßnahme imho nicht von § 16a SGB II gedeckt. D.h. die Maßnahme und deren Finanzierung ist höchstwarscheinlich illegal.
Für solche freiwilligen Maßnahmen greift § 67a ff. SGB X nicht, vielmehr muss die Einwilligung zur Datenweitergabe ausdrücklich erfolgen, d.h. in Form einer nachweisbaren Zustimmung, welche sowohl Umfang als auch Zweck und Widerrufsrecht beinhaltet.
Eine solche Zustimmung kann lt. DSGVO nicht stillschwiegend erfolgen, somit auch  nicht durch Unterlassen fingiert werden.
Ich würde hier zwei Dinge tun:
1. Würde ich dem JC mitteilen, dass ich kein Interesse habe und den angekündigten Datenschutzverstoß dem Bundesdatenschutzbeauftragten mitteile und
2. den angekündigten Datenschutzverstoß dem Bundesdatenschutzbeauftragten mitteilen.
Meine Beiträge beinhalten oder ersetzen keine anwaltliche Beratung oder Tätigkeit.
Für eine verbindliche Rechtsberatung und -vertretung suchen Sie bitte einen Anwalt auf.


Mostrich84

Zitat von: Ottokar am 23. Mai 2023, 09:18:48Die Teilnahme ist definitiv freiwillig und da darin nicht mal ein Maßnahmeziel genannt wird, ist die Maßnahme imho nicht von § 16a SGB II gedeckt. D.h. die Maßnahme und deren Finanzierung ist höchstwarscheinlich illegal.


Kannst du mir bitte noch sagen, wohin entsprechende Meldung geht, sofern man der Annahme ist, dass diese Illegal ist?

Lieben Dank

Ottokar

Meine Beiträge beinhalten oder ersetzen keine anwaltliche Beratung oder Tätigkeit.
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Kopfbahnhof

Zitat von: Ottokar am 23. Mai 2023, 15:04:49Das klärt der Bundesdatenschutzbeauftragte
Aber geht das nicht erst, wenn es wirklich einen Verstoß gegeben hat?

Bisher ist hier ja offenbar noch nichts geschehen.
Reicht die Drohung allein schon aus?

Sheherazade

Zitat von: Kopfbahnhof am 23. Mai 2023, 16:10:50Bisher ist hier ja offenbar noch nichts geschehen.

Naja, es ist schon was geschehen - es wird das Einverständnis zur Datenweitergabe vorausgesetzt, wenn man keine Rückmeldung gibt. Und das ist perse nicht erlaubt.
"In Krisenzeiten suchen  die Intelligenten nach Lösungen, während die Schwachköpfe nach Schuldigen suchen." Totó 1898-1967

"Höher, schneller, weiter!" ist nicht das Problem. Das Problem ist: "Ich zuerst!", "Alles meins!" und "Mir doch egal!"

Ottokar

Zitat von: Kopfbahnhof am 23. Mai 2023, 16:10:50Aber geht das nicht erst, wenn es wirklich einen Verstoß gegeben hat?
Nein, das geht immer.
Das JC kündigt in dem Schreiben an, einen Verstoß gegen den Datenschutz begehen zu wollen, das reicht vollkommen aus.
Meine Beiträge beinhalten oder ersetzen keine anwaltliche Beratung oder Tätigkeit.
Für eine verbindliche Rechtsberatung und -vertretung suchen Sie bitte einen Anwalt auf.


Mostrich84

Vielen Dank euch allen.

Nur nochmal zur Klarheit. Direkt an den Bundesdatenschutzbeauftragten und nicht an den Datenschutzbeauftragten des JC? Oder auch gerne sowohl als auch ?

jens123

Allein die Aussage im letzten Absatz, dass Schweigen als Zustimmung gilt, ist anmaßend, rechtswidrig und Verdummung.