wie legal arbeitet das Jobcenter

Begonnen von hutamatanea1, 23. Mai 2023, 21:53:24

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hutamatanea1

Hallo

Seit Ende April in Vollzeitbeschäftigung
Das JB verlangt Kontoauszüge Lohnabrechnung usw usw usw als Kopie .....muss aber in der Aufforderung zur Mitwirkung nicht schon stehen, daß die Kopien nach Einsicht vernichtet werden oder täusche ich mich da?
Irgendwas stand doch da im SGB II ...weiß aber den Paragraphen nicht

Warum die den Kto. Auszug sehen wollen ist mir klar, aber für was wollen die noch meine Verdienstabrechnung haben?

Es geht doch dem JB nichts an wieviel steuerliche Abzüge ich habe, ob ich bei irgendeiner Gewerkschaft bin oder ob ich anfange mit Bausparen, denen muss doch das Datum des gebuchten Geldes auf meinem Kto. genügen..somit hat sich doch Arbeitsvertrag und Verdienstabrechnung erledigt...

Ich bedanke mich für Infos und Hilfe

Ottokar

Das JC benötigt zur Berechnung des Anspruches Brutto, Netto und Datum des Zuflusses.
Meine Beiträge beinhalten oder ersetzen keine anwaltliche Beratung oder Tätigkeit.
Für eine verbindliche Rechtsberatung und -vertretung suchen Sie bitte einen Anwalt auf.


hutamatanea1

Ja vielen Dank, für die Antwort, was aber ist mit meiner 1. Frage??

ich führe sie hier nochmal auf
Das JB verlangt Kontoauszüge Lohnabrechnung usw usw usw als Kopie .....muss aber in der Aufforderung zur Mitwirkung nicht schon stehen, daß die Kopien nach Einsicht vernichtet werden oder täusche ich mich da?

Sheherazade

Zitat von: hutamatanea1 am 24. Mai 2023, 09:05:40muss aber in der Aufforderung zur Mitwirkung nicht schon stehen, daß die Kopien nach Einsicht vernichtet werden oder täusche ich mich da?

Wenn ich mich nicht irre, muss das nicht in der Aufforderung zur Mitwirkung stehen, sondern in der Datenschutzerklärung, die für Jedermann einsehbar sein sollte.
"In Krisenzeiten suchen  die Intelligenten nach Lösungen, während die Schwachköpfe nach Schuldigen suchen." Totó 1898-1967

"Höher, schneller, weiter!" ist nicht das Problem. Das Problem ist: "Ich zuerst!", "Alles meins!" und "Mir doch egal!"

Ottokar

Nur Daten, die nicht leistungsrelevant sind, müssen vernichtet werden.
Wie schon geschrieben, benötigt das JC zur Berechnung des Anspruches Brutto, Netto und Datum des Zuflusses.
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horst

#5
Zitat von: hutamatanea1 am 23. Mai 2023, 21:53:24Das JB verlangt Kontoauszüge Lohnabrechnung usw usw usw als Kopie .....muss aber in der Aufforderung zur Mitwirkung nicht schon stehen, daß die Kopien nach Einsicht vernichtet werden oder täusche ich mich da?

Datenschutzverordnung die man ausgehändigt bekommt, kann jeder einblick in seine Akte beantragen.

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