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Leiharbeiter müssen laut Urteil weniger verdienen

Begonnen von selbiger, 01. Juni 2023, 12:44:33

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selbiger

In der Leiharbeit verdienen Beschäftigte oft weniger als in der Stammbelegschaft. Oft vermitteln die Jobcenter Bürgergeld-Bezieher in die Leiharbeit. Dagegen hatte eine Arbeitnehmerin vor dem Bundesarbeitsgericht geklagt. Das Bundesarbeitsgericht wies die Klage jedoch ab. Damit bleibt die Beschäftigung in der Leiharbeit prekär.

https://www.gegen-hartz.de/urteile/zeitarbeit-leiharbeiter-muessen-laut-urteil-weniger-verdienen

meine güte..es wird immer skurieler.. :teuflisch:
Sich zu Tode arbeiten,ist die einzige gesellschaftliche anerkannte Form des Selbstmordes.

Die Menschen glauben viel leichter eine Lüge,die sie schon hundertmal gehört haben,als eine Wahrheit,die ihnen völlig neu ist.

horst

Zitat von: selbiger am 01. Juni 2023, 12:44:33Bürgergeld-Bezieher in die Leiharbeit. Dagegen hatte eine Arbeitnehmerin vor dem Bundesarbeitsgericht geklagt. Das Bundesarbeitsgericht wies die Klage jedoch ab.
genau umgekehrt müsste es sein, um die Motivation anzuregen, beim JC gibt es wenigstens Einstiegsgeld.

Hary

Das ist aber nur in Deutschland so. In anderen Ländern verdienen Zeitarbeiter deutlich mehr, da es meist hochqualifizierte Kräfte sind, die flexibel ihre Aufgaben erledigen und ihnen die Sicherheit auch fehlt.

Ich habe seit meinem Verfahren gegen eine Zeitarbeitsfirma nie wieder eine Reaktion auf eine Bewerbung bekommen. Vermutlich stehe ich auf einer schwarzen Liste...

2017 habe ich bei einer Firma angefangen und mein Arbeitseinsatz war 7 Uhr. Die Einsatzstelle war etwas irritiert, da ich erst 8:30 Uhr dort war und 1 1/2 Stunden vor Arbeitsende gegangen bin. Nach einer Rückfrage der Firma habe ich dann gesagt, dass der Arbeitsweg eine Dienstfahrt ist. Ich habe den Auftrag bekommen zum Kunden zu fahren und danach wieder zurück, dies kann ja kein Privatvergnügen sein. Geld hatte ich für diesen einen Tag keins bekommen, jedoch folgte das Arbeitsgericht meiner Auffassung und ich wurde für den gesamten Tag bezahlt. Die Leihfirma meinte zwar, dass der Arbeitsweg Privatvergnügen sei, dass Gericht folgte aber meinen Ausführungen, dass mein Arbeitgeber nicht die Einsatzstelle ist und das erreichen dieser Einsatzstelle keine Freizeitbeschäftigung ist. Juristisch wäre es sogar so, dass ich mich bei der ZAF hätte melden müssen zum Arbeitsbeginn und dann von dort aus den Weg zu deren Kunden hätte antreten müssen, da die ZAF aber entgegengesetzte Richtung war und die Fahrzeit dann wohl die Arbeitszeit überschritten hätte, wäre dies nicht zumutbar. Nebenbei hat die ZAF im Vertrag dazu einige Fehler gemacht :)