Worauf achten nach Jobangebot

Begonnen von MsXyz, 06. Juni 2023, 14:22:07

⏪ vorheriges - nächstes ⏩

0 Mitglieder und 1 Gast betrachten dieses Thema.

MsXyz

Hallo zusammen,
bin ein bisschen damit überfordert, auf was ich achten muss, wenn ich einen Job annehme.
Ich habe morgen nach dem Vorstellungsgespräch und Probearbeiten einen Termin um zu gucken, ob wir uns vertraglich einigen können.

Bis vor kurzem war ich noch in einer Maßnahme, da hätte ich auf jeden Fall Einstiegsgeld bekommen. Da die Sachbearbeiter bei uns wechseln wie sonst was (während der Maßnahme ist es jemand anderes, als davor und überhaupt), weiß ich auch gar nicht so recht an wen ich mich da wenden kann.

Überbrückungsgeld beantragen macht wahrscheinlich Sinn.

Und ansonsten einfach formlos schreiben, dass ich ab XX.XX.2023 in einem Arbeitsverhältnis bin und somit kein Bürgergeld mehr benötige?

Wohngeld kann man vermutlich erst beantragen, wenn man weiß, wie viel man verdient?

Reiner1970

"und Probearbeiten"

So etwas würde ich sofort ablehnen. Zum Probearbeiten ist die Probezeit da. Darum heißt die ja auch so. Probearbeiten muss auch bezahlt werden

Sheherazade

Es scheint sich ja mehr um einen "Schnuppertag" (Vorstellungsgespräch und Kennenlernen des Arbeitsbereichs bzw. -platz) als um ein Probearbeiten zu handeln.

@MsXyz: Warte erstmal den morgigen Tag ab.
"In Krisenzeiten suchen  die Intelligenten nach Lösungen, während die Schwachköpfe nach Schuldigen suchen." Totó 1898-1967

"Höher, schneller, weiter!" ist nicht das Problem. Das Problem ist: "Ich zuerst!", "Alles meins!" und "Mir doch egal!"

MsXyz

Es waren auch mehr Schnupperstunden. War ca 3 Stunden da, habe bei jeweils einer Kollegin mal über die Schulter geschaut und etwas kennen gelernt.

Sheherazade

Um deine Frage noch zu beantworten oder wenigstens einen Teil davon: Solltet ihr euch einig werden, dann reichst du eine Veränderungsmitteilung ein, das Jobcenter wird sich dann noch melden, was sie von dir brauchen. Je nachdem wie lange dein derzeitiger Bewilligungszeitraum noch läuft und wann dein erster Lohn kommt, hast du noch Anspruch auf Leistungen. Das Jobcenter wird sich dann noch melden, wenn sie was an Unterlagen brauchen. Mit dem irgendwann folgenden Aufhebungsbescheid kannst du dann ja Wohngeld beantragen.
"In Krisenzeiten suchen  die Intelligenten nach Lösungen, während die Schwachköpfe nach Schuldigen suchen." Totó 1898-1967

"Höher, schneller, weiter!" ist nicht das Problem. Das Problem ist: "Ich zuerst!", "Alles meins!" und "Mir doch egal!"

MsXyz

Zitat von: Sheherazade am 06. Juni 2023, 21:57:45Um deine Frage noch zu beantworten oder wenigstens einen Teil davon: Solltet ihr euch einig werden, dann reichst du eine Veränderungsmitteilung ein, das Jobcenter wird sich dann noch melden, was sie von dir brauchen. Je nachdem wie lange dein derzeitiger Bewilligungszeitraum noch läuft und wann dein erster Lohn kommt, hast du noch Anspruch auf Leistungen. Das Jobcenter wird sich dann noch melden, wenn sie was an Unterlagen brauchen. Mit dem irgendwann folgenden Aufhebungsbescheid kannst du dann ja Wohngeld beantragen.

Danke.
Wenn ich das Einstiegsgeld beantragen möchte, muss ich das ja vor dem unterschreiben des Vertrages machen.
Die Veränderungsmitteilung macht dann aber vermutlich erst Sinn, wenn der Vertrag auch unterschrieben ist, oder?

Ellen_Alien

Die Bedingungen zum Einstiegsgeld werden unterschiedlich gehandhabt. Am besten in deinem Jobcenter nachfragen um sicher zu gehen. Veränderungsmitteilung erst wenn der Vertrag unterzeichnet wurde, ja.

MsXyz

Wäre ich noch in der Maßnahme, wäre das mit dem Einstiegsgeld kein Thema. Habe die Einladung zum Vorstellungsgespräch aber erst zwei Tage nach Ende der Maßnahme bekommen... sonst hätte ich das auch verlängert...
Ich habe bei meinem Fallmanager mal angefragt..
Müssen uns ja eh auch erstmal einig werden.

Phil_N

Was auch beantragt werden kann, ist eine Fahrtkostenerstattung bzw. ein Zuschuss dazu, wenn du täglich pendeln musst und/oder z. B. eine Monatskarte für den ÖPNV benötigst. In den fachlichen Weisungen der BA zu der Thematik steht:

"Leistungen aus dem VB können nach § 16g Abs. 2 SGB II zur nachhaltigen Eingliederung in Arbeit bis zu 6 Monate nach Beschäftigungsaufnahme erbracht werden, auch wenn die Hilfebedürftigkeit aufgrund des zu berücksichtigenden Einkommens entfallen ist. Leistungen aus dem Vermittlungsbudget können zum Beispiel erforderlich sein, wenn erst nach Aufnahme des Beschäftigungsverhältnisses festgestellt wird, dass für die Fortführung der Beschäftigung eine vorübergehende Unterstützung der Mobilität (z. B. Fahrtkosten) notwendig ist".

Ich war mal im JC tätig, da habe ich regelmäßig sowas bewilligt. Auch Reparaturkosten für ein Auto (teilweise sogar Anschaffungskosten für einen gebrauchten PKW in Höhe von ca. 2000 €) oder die Kosten für die Anschaffung nötiger Arbeitsutensilien (außer Schutzausrüstung, da die der AG stellen muss) kann finanziert werden.
"In jedem Dorf gibt es eine Fackel, den Lehrer, und jemanden, der dieses Licht löscht, den Pfarrer." (Victor Hugo)

MsXyz

Dankeschön. :)

Wir konnten uns vertraglich einigen.
Da es (noch) keine Vollzeitstelle ist, ist das Gehalt zwar angemessen, aber dennoch etwas knapp.
Vermutlich muss ich das Einstiegsgeld jetzt beantragen (ist das formlos?) Und auch heute noch die Veränderungsmitteilung machen?
Ich habe den Vertrag noch nicht unterschrieben, weil immer gesagt wurde, Einstiegsgeld gibt es nur, wenn man das vor der Vertragsunterzeichnung beantragen muss.

Sheherazade

Zitat von: MsXyz am 07. Juni 2023, 15:18:48Da es (noch) keine Vollzeitstelle ist, ist das Gehalt zwar angemessen, aber dennoch etwas knapp.

Das heißt was genau, hast du unter Berücksichtigung des Erwerbstätigenfreibetrages noch Anspruch auf Bürgergeld oder nicht?
"In Krisenzeiten suchen  die Intelligenten nach Lösungen, während die Schwachköpfe nach Schuldigen suchen." Totó 1898-1967

"Höher, schneller, weiter!" ist nicht das Problem. Das Problem ist: "Ich zuerst!", "Alles meins!" und "Mir doch egal!"

MsXyz

Zitat von: Sheherazade am 07. Juni 2023, 16:24:08
Zitat von: MsXyz am 07. Juni 2023, 15:18:48Da es (noch) keine Vollzeitstelle ist, ist das Gehalt zwar angemessen, aber dennoch etwas knapp.

Das heißt was genau, hast du unter Berücksichtigung des Erwerbstätigenfreibetrages noch Anspruch auf Bürgergeld oder nicht?
Den musste ich erstmal googlen. Habe ich nicht. Wohngeld könnte ich eventuell beantragen.


Das Überbrückungsgeld muss man dann als Darlehen zurück zahlen?

Fettnäpfchen

MsXyz

Zitat von: MsXyz am 07. Juni 2023, 19:24:40Das Überbrückungsgeld muss man dann als Darlehen zurück zahlen?
Ja
Einstiegsgeld nicht.

MfG FN
Meine Beiträge beinhalten oder ersetzen keine anwaltliche Beratung oder Tätigkeit.
Für eine verbindliche Rechtsberatung und -vertretung suchen Sie bitte einen Anwalt auf.
Wer das Ziel kennt, kann entscheiden. Wer entscheidet, findet Ruhe. Wer Ruhe findet, ist sicher. Wer sicher ist, kann überlegen. Wer überlegt, kann verbessern. (Konfuzius)
Mach es: Sei stärker als deine stärkste Ausrede.

BigMama

Es kann beides beantragt werden, das Überbrückungsdarlehen um über die Runden zu kommen und das Einstiegsgeld für mehrere Monate.
Die Welt wird nicht von skrupellosen Verbrechern, finstren Kapitalisten oder machtgierigen Despoten regiert, sondern von einer gigantischen, weltumspannenden RIESENBLÖDHEIT.
Wer´s nicht glaubt, ist schon infiziert.
(Michael Schmidt-Salomon, GBS-Sprecher)

MsXyz

Zitat von: BigMama am 07. Juni 2023, 19:38:47Es kann beides beantragt werden, das Überbrückungsdarlehen um über die Runden zu kommen und das Einstiegsgeld für mehrere Monate.
Ja, das hatte ich so im Kopf. Aber ob ich da Schulden haben möchte..... dann vermutlich doch lieber Familie fragen...
Aber da muss ich nochmal genauer gucken...

Und mich morgen mal um alles kümmern...