Forderung von Amex, KFZ-Vers.

Begonnen von Neanderthaler, 02. Januar 2023, 18:29:44

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Neanderthaler

Heute kam böse Post.
Nochmal zur Erinnerung, ich zahle Lebensmittel im Supermarkt & Co. nur mit der Amex. Die wollten Kreditkartenabrechnung und ich habe die geschwärzt. Nun schreiben die, dass man keine Lebensmitteleinkäufe erkennen kann und somit keine Hilfebedürftigkeit ermittelbar ist, da sich die Frage stellt, womit ich die Lebensmittel kaufe.

Verstehe ich nicht... denn gleichzeitig schreibt er, dass ich schwärzen darf bis 50€. (in meinem Bundesland)

ALLE meine Einkäufe sind aber unter 50€ und das schon seit 15 Jahren in denen ich bei denen bin.

Ist das nun Schikane oder was? ^^ Ist mir echt zu hoch.

Ich habe mir auch erlaubt für die ganzen Kosten um einen Betrag zu bitten, nun will er mir richtig an die Kehle und schreibt, dass ich diese Kosten nachweisen soll. In diesem Zusammenhang erinnert er mich an MEINE PFLICHT zur unverzüglichen Mitteilung von Änderungen und Vorlage entsprechender Nachweise. Neben den in § 66 SGB I genannten Rechtsfolgen bei Pflichtverletzung (Versagung und Entziehung der Leistungen) können auch gemäß § 63 Abs. 1 Nr.4 SGB II die Einleitung von Ordnungswidrigkeiten in Betracht kommen.

Das macht mich nun Baff...

UND er will noch immer den Kaufvertrag für das Auto. Zur Erinnerung: Ich habe es von meiner Mama bekommen und zwar geschenkt. Er will trotzdem einen Kaufvertrag.

Also wenn das keine Schikane ist, dannn bin ich der Kaiser von China. - Weiß nun aber nicht wie ich reagieren soll... Soll ich mal um ein Gespräch bitten?



Fettnäpfchen

Neanderthaler

Zitat von: Neanderthaler am 27. Januar 2023, 20:21:57Weiß nun aber nicht wie ich reagieren soll... Soll ich mal um ein Gespräch bitten?
Da doch ein gewisses durcheinander mit mach ich, mach ich nicht, und Antrag zurückziehen und neuen Antrag stellen, habe ich (nicht nur) den Faden verloren sondern mir fällt auch nichts anderes dazu ein. Im Prinzip ist ja alles geschrieben worden was du brauchst.

MfG FN
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Neanderthaler

Ok, dann eine Frage noch. Darf ich überhaupt ein Auto geschenkt bekommen? (Schwackeliste vllt. 100€-200€) Oder wird das als Einkommen angerechnet? Ich frage nur, weil er trotz Nennung des Wertes immernoch den Kaufvertrag über die Schenkung haben möchte. Oder soll ich einen machen für 1€, aber zuschreiben, dass das nur für das Jobcenter ausgefertigt wurde? Ich dachte immer mdl. Verträge sind in Deutschland auch möglich. Hatte ich zumindest vor vielen Jahren mal in Wirdtschaftskunde...

Ottokar

Macht einfach einen Kaufvertrag über 1€ und gut ist. Anders wirst du hier mit dem JC nicht klarkommen.
Das
Zitat von: Neanderthaler am 30. Januar 2023, 13:07:19aber zuschreiben, dass das nur für das Jobcenter ausgefertigt wurde?
würde ich aber weglassen.
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InduMec

Wollt nur Rückinfo geben:
Habe doch das Gespräch gesucht und damit hat sich alles zum Guten gewendet. Brauchte auch keinen Kaufvertrag mehr zusammenschustern.

Grüße

superMeier

Schön, ist also nicht immer sinnvoll, voll auf Konfrontation zu gehen.

Rick

Wenn ich darf, habe ähnlichen Fall in der Familie. Brief vom Jobcenter trudelte heute ein, "Aufforderung zur Mitwirkung" Zum neuen Bürgergeldantrag, nicht WBA, teilt man folgenden Schriftzug mit, Ein Kontoabrufverfahren hat ergeben, dass Sie Kontoinhaber eines laufenden Kontos sind, welches hier nicht bekannt ist. Reichen Sie bitte Kontoauszüge des Kontos der XYZ Bank Ag mit der Kontonummer 1234567890 ein."

Es ist die Amazon Kreditkarte, die man sich, wie viele andere auch, damals zugelegt hat, um "Punkte" bei Amazon zu sammeln und um auch so online bezahlen zu können, da die Bankkarte der eigenen Hausbank damals nicht ging. Die Karte ist mit der Hausbank verknüpft. Die Zahlungen mit der Kreditkarte sind auf den Kontoauszügen der Hausbank zu sehen, was das Jobcenter bereits hat. Die Kontonummer die sie angeben, ist keine Kontonummer sondern die Kreditkartenummer.

Wie sollten wir hier weiter vorgeben? Es wird nicht mal angegeben von welchen Zeitraum man Kontoauszüge haben will. Dürfen die nach den Auszügen fragen? Mit der Kreditkarte wird nur bezahlt, nichts eingezahlt oder sonst was. Keine Ahnung ob letzteres beides überhaupt funktioniert. Es sind nur Ausgaben drauf. Man nimmt so zu sagen einen Kredit mit der Bank, die die Amazon Kreditkarten ausstellt, auf und zahlt den dann mit der nächsten Monatsanrechnung wieder ab. Geht hier also dem Jobcenter die Kreditkarte was an?

Sheherazade

Zitat von: Rick am 21. Juni 2023, 17:07:55Wie sollten wir hier weiter vorgeben?

So schildern wie hier.
Zitat von: Rick am 21. Juni 2023, 17:07:55Es ist die Amazon Kreditkarte, die man sich, wie viele andere auch, damals zugelegt hat, um "Punkte" bei Amazon zu sammeln und um auch so online bezahlen zu können, da die Bankkarte der eigenen Hausbank damals nicht ging. Die Karte ist mit der Hausbank verknüpft. Die Zahlungen mit der Kreditkarte sind auf den Kontoauszügen der Hausbank zu sehen, was das Jobcenter bereits hat. Die Kontonummer die sie angeben, ist keine Kontonummer sondern die Kreditkartenummer.
"In Krisenzeiten suchen  die Intelligenten nach Lösungen, während die Schwachköpfe nach Schuldigen suchen." Totó 1898-1967

"Höher, schneller, weiter!" ist nicht das Problem. Das Problem ist: "Ich zuerst!", "Alles meins!" und "Mir doch egal!"

Rick

👍🏻 Merci. Wird so gemacht. Bin gespannt was zurück kommt.