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Angabe gesetzliche Erben

Begonnen von necronomico, 21. Juni 2023, 12:55:43

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necronomico

Folgende (aus rechtlichen Gründen) fiktive Situation:

Bürger (Abeitnehmer - AN) ist angestellt bei einem Arbeitgeber (AG). Dieser verstirbt.

Der AN ist als Alleinerbe für das Vermögen eingetragen.

Der AG wurde zu Lebzeiten allerdings als testierunfähig begutachtet.

Die Testierunfähigkeit wird vom AN bestritten.

Vorläufiger Stand: Solange nicht eindeutig geklärt ist, ob der AN nun Alleinerbe ist oder nicht, befindet er sich noch in Beschäftigung. Da allerdings niemand auf das Konto des AG Zugriff hat, bekommt der AN keinen Lohn ausgezahlt. Er musste sich daher an das JC wenden und erhält seither Bürgergeld!

Ist der AN Alleinerbe, ist er ab Todestag des AG auch arbeitslos. Da der AN genug Vermögen erben wird, muss er die Leistungen im Erbfall zurückzahlen.

Erbt der AN nicht, ist er weiter angestellt. Die gesetzlichen Erben müssen das Beschäftigungsverhältnis fortführen oder kündigen! (Was zu erwarten sein würde)

Das JC will die Bewilligung nicht weiter verlängern, bevor der AN nicht die Anschriften der potenziellen gesetzlichen Erben bekannt gibt.

Der AN befürchtet allerdings, dass das JC die gesetzlichen Erben anschreiben wird und hierdurch das strittige Verfahren beeinflusst wird!

Der AN möchte daher mit der Herausgabe der Adressen so lange warten, bis eindeutig geklärt wird, wer der Erbe ist, um hier das laufende Verfahren nicht zu ungunsten für ihn selbst, zu gefährden!

Das JC teilt allerdings mit, dass der Anspruch nicht aufrecht erhalten werden kann, wenn der AN die Anschriften nicht herausgibt!

Das JC hat selbst schon beim Nachlassgericht versucht die Anschriften heraus zu bekommen. Erfolglos!

Der AN ist selbstverständlich bereit die Adressen heraus zu geben, wenn die Erben eindeutig geklärt sind, damit das JC ihrerseits die Ansprüche geltend machen kann!

Frage: Darf das JC die Leistungen verweigern, weil der AN die Kontaktdaten nicht herausgibt?

Sheherazade

Mir ist irgendwie nicht klar, warum das Jobcenter die Namen und Adressen der Erben haben möchte. Geht es um das (noch bestehende?) Arbeitsverhältnis und den daraus resultierenden Lohnforderungen?
"In Krisenzeiten suchen  die Intelligenten nach Lösungen, während die Schwachköpfe nach Schuldigen suchen." Totó 1898-1967

"Höher, schneller, weiter!" ist nicht das Problem. Das Problem ist: "Ich zuerst!", "Alles meins!" und "Mir doch egal!"

necronomico

Zitat von: Sheherazade am 21. Juni 2023, 14:19:39Mir ist irgendwie nicht klar, warum das Jobcenter die Namen und Adressen der Erben haben möchte. Geht es um das (noch bestehende?) Arbeitsverhältnis und den daraus resultierenden Lohnforderungen?

Genau. Das JC möchte natürlich wissen, wo sie ihr Geld herbekommen, sollte der AN nicht der Erbe sein.

Sheherazade

Ist mir zu undurchsichtig.

Der Betrieb des AG muss doch einen Handlungsbevollmächtigten haben, der die Geschäfte weiterführt bzw. abwickelt im Krankheits- oder Todesfall. Gibt es noch mehr betroffene AN?

Sollte es sich hier jedoch um eine Pflegedienstleistung handeln, endet das Beschäftigungsverhältnis spätestens mit dem Tod der zu pflegenden Person.

"In Krisenzeiten suchen  die Intelligenten nach Lösungen, während die Schwachköpfe nach Schuldigen suchen." Totó 1898-1967

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