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Bedarfsgemeinschaft auch bei einer Fernbeziehung? Ja und Nein.

Begonnen von selbiger, 18. Juni 2023, 08:36:11

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selbiger

Die Frage nach einer Bedarfsgemeinschaft stellt sich bei Paaren, wenn mindestens ein Partner Bürgergeld bezieht. Nach dem Sozialgesetzbuch II ist klar, dass eine Bedarfsgemeinschaft vorliegt, wenn beide Partner zusammen wohnen. Was aber, wenn trotz Ehe oder Lebenspartnerschaft zwei Wohnungen und damit zwei Haushalte bestehen?

https://www.gegen-hartz.de/urteile/buergergeld-bedarfsgemeinschaft-auch-bei-einer-fernbeziehung-ja-und-nein

da wird oder wurde auch wieder so lange an der schraube gedreht oder geurteilt bis es passt.. :wand: ..viele sind in einer tatsächlichen liebesehe..viele wiederum ist diese nur mittel zum zweck..steuererleichterung zb.uvm..und gegebenfals bei ableben ne vernünftige witwenrente..
Sich zu Tode arbeiten,ist die einzige gesellschaftliche anerkannte Form des Selbstmordes.

Die Menschen glauben viel leichter eine Lüge,die sie schon hundertmal gehört haben,als eine Wahrheit,die ihnen völlig neu ist.

Milla

Wie sagte schon in weiser Voraussicht meine Oma, darum prüfe wer sich ewig bindet. Man kann auch ohne Trauschein und gemeinsame Wohnung glücklich ein Paar sein und trotzdem die volle Unterstützung bekommen wenn man Aufstocker ist.
Abschieben schafft Wohnraum:  Deutschland hat Eigenbedarf!

Leeres Portemonnaie

Ja, @Milla, und das ist auf der anderen Seite auch die Misere. Weniger Wohnraum insgesamt, Kinder in Ein-Eltern-Haushalten, kein Einstehen im Notfall, man ist ja so herrlich schnell weg, wenn's brenzlig wird, keine Verantwortung mit möglichen Konsequenzen übernehmen, und nicht zuletzt auch irgendwo Betrug an Geldern verschiedenster Art.
Nicht zu vergessen dann beklagen, wie die jungen Leute heute drauf sind, die so kaum familiäre Werte vermittelt bekommen und Rücksichtnahme ... 

Meine Oma, die heute 103 wäre, hat sowas nicht gesagt, sondern einfach gemacht und beide waren füreinander da, bis zum Tod. Natürlich nicht ohne Differenzen, aber die wurden eben  bereinigt und nicht in verschiedenen Wohnungen ausgesessen.

Ich halte vom prüfen viel, aber wer allzu viel bedenkt ...
Wo bin ich denn bloß hingekommen, und wie ist das passiert? 😦 🤧

Spring23

In dem Artikel steht nichts Neues oder besonders Aufregendes.

Es geht auch nur um Eheleute, die eine BG bilden.

Dann wird auf den Fall der Schwangeren verwiesen, wo eine BG trotz Ehe als aufgelöst beurteilt wurde und die Umstände dazu genannt.

Da sind auch keine Schrauben und Drehungen, nur Hinweis auf das Allgemeine und auf Einzelfälle, wo trotz Ehe gegenteilig entschieden wurde.

Und ob die große Liebe oder für die Steuer oder Rente: Genau genommen ist die Ehe für letzteres gedacht.
Und für die VE passt es doch genau, wenn man aus Gründen der finanziellen Absicherung eine Ehe führt.

horst

Zitat von: selbiger am 18. Juni 2023, 08:36:11und gegebenfals bei ableben ne vernünftige witwenrente..
richtig so mancher alte Politiker heiratet schnell noch eine junge Frau und wenn es die Stieftochter ist z.b. Wehner
In Zukunft wird die Grundversorgung in der Witwenrente gekürzt, von 60 auf 55 Prozent. Bei den Bundestagsabgeordneten: keine Kürzungen. Bei den Hinterbliebenen von Arbeitern und Angestellten werden in Zukunft Einkünfte wie etwa Lebensversicherungen mit der Rente verrechnet. Bei den Abgeordneten: keine Anrechnung.28.06.2001
https://daserste.ndr.de/panorama/archiv/2001/Privilegien-fuer-Politiker-Zweiklassengesellschaft-bei-der-Witwenrente,erste7612.html