Verwertung einer Sterbegeldversicherung / Vermögen

Begonnen von Papagena, 10. Juni 2023, 12:28:11

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Papagena

Hallo Allerseits, :bye:

da ich meinen Kindern keine zusätzlichen Belastungen hinterlassen möchte, plane ich eine Sterbegeldversicherung abzuschließen, um meine eigene Beerdigung dadurch zu finanzieren.
Das Sterbegeld der Krankenkassen existiert ja nicht mehr und es ist ganz schön kostspielig das Zeitliche zu segnen... :zwinker:

Hatte bereits bei einem hiesigen Bestattungsunternehmen eine Beratung in Anspruch genommen, sowie eine Kostenaufstellung einer Bestattungsvorsorge aufstellen lassen und würde im Falle der NICHTVERWERTUNG einen Vertrag mit diesem Bestatter abschließen. Habe deshalb extra meine Hausratversicherung gekündigt und besitze im Moment nur noch eine private Haftpflicht.

Meine konkrete Frage an Euch, wie folgt:

Darf ich während des Bürgergeldbezuges eine solche Versicherung abschließen?
Die Versicherungssumme würde sich auf 3.500 EUR belaufen, zahlbar in monatlichen Raten.


Habe hier im Forum zu diesem Thema diese aufschlußreichen Informationen gefunden, werde aber nicht ganz schlau daraus, bzw. an welche Bedingungen die "Besondere Härte", bzw. eine Nichtverwertung geknüpft sind:

Zitat:

"Verwertung

Eine Verwertung von Vermögen kann gefordert werden, wenn dieses nicht privilegiert oder durch Freibeträge geschützt ist. Die Verwertung darf zudem nicht unwirtschaftlich sein, oder eine besondere Härte bedeuten.
Eine Verwertung ist generell nicht unwirtschaftlich, wenn der Verkehrswert bis zu 10% unter dem Substanzwert liegt.
Eine besondere Härte liegt z.B. vor, wenn eine spezielle schutzwürdige Zweckbindung (z.B. Bestattungssparbuch) besteht, oder es sich um besondere Familien- und Erbstücke von nur geringem Wert handelt."


https://hartz.info/index.php/topic,25.msg27.html#msg27

Vielen Dank & Grüßle  :danke:
Papagena

,,Innere Freiheit und äußere Notwendigkeit, dies sind die beiden Pole der tragischen Welt."

August Wilhelm von Schlegel

Sheherazade

Zitat von: Papagena am 10. Juni 2023, 12:28:11Darf ich während des Bürgergeldbezuges eine solche Versicherung abschließen?

Ja.
"In Krisenzeiten suchen  die Intelligenten nach Lösungen, während die Schwachköpfe nach Schuldigen suchen." Totó 1898-1967
"Wir leben in einer Zeit, in der sich Dummheit nicht mehr versteckt, sondern gewählt, bezahlt, beklatscht und als Erfolg verkauft wird."
"Höher, schneller, weiter!" ist nicht das Problem. Das Problem ist: "Ich zuerst!", "Alles meins!" und "Mir doch egal!"

Papagena

Hallo Sheherazade,

Merci für Deine schnelle Antwort!  :sehrgut:

Muß dann bei dem Versicherungsvertrag, oder bei dem Bestattervertrag irgendein Vermerk vorhanden sein, daß die Versicherung zweckgebunden ist, also daß das aufgebaute Vermögen nicht zur freien Verfügung steht?

Grüßle
Papagena

,,Innere Freiheit und äußere Notwendigkeit, dies sind die beiden Pole der tragischen Welt."

August Wilhelm von Schlegel

Sheherazade

In der Regel werden bei Sterbegeldversicherungen (die der Natur nach zweckgebunden sind) Begünstigte eingetragen. Das wären dann Partner, Kinder oder sonstige Verwandte, die die Bestattung veranlassen oder man tritt die Versicherung gleich an ein Bestattungsunternehmen ab.
"In Krisenzeiten suchen  die Intelligenten nach Lösungen, während die Schwachköpfe nach Schuldigen suchen." Totó 1898-1967
"Wir leben in einer Zeit, in der sich Dummheit nicht mehr versteckt, sondern gewählt, bezahlt, beklatscht und als Erfolg verkauft wird."
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Papagena

Hallo Sheherazade,

OK, habe verstanden, dann werde ich das zügig in Angriff nehmen...der Todesengel macht schließlich nie Urlaub.... :zwinker:


Ich wünsche Dir noch ein sonniges Wochenende!  :danke:
,,Innere Freiheit und äußere Notwendigkeit, dies sind die beiden Pole der tragischen Welt."

August Wilhelm von Schlegel

Sheherazade

Als ich damals (recht spät) für meinen Mann und mich eine Sterbegeldversicherung abgeschlossen habe, habe ich meine Kinder gleich mit versichert für 50 Cent im Monat je Kind, Nach Volljährigkeit wurden das eigenständige Verträge. Jedes meiner Kinder zahlt jetzt bis zum 60. Geburtstag nur 3€ im Monat, danach ist die Versicherung beitragsfrei gestellt, Versicherungssumme jeweils 5000€, dafür bekommt man eine schlichte Urnen- oder Seebestattung.
"In Krisenzeiten suchen  die Intelligenten nach Lösungen, während die Schwachköpfe nach Schuldigen suchen." Totó 1898-1967
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Papagena

Hallo Sheherazade,

das ist vernünftig, denn Vorsorge ist besser als Nachsorge... :ok:

Werde mit meinen Kindern nochmals darüber sprechen, allerdings ist in derem Alter der Tod noch nicht so präsent, wie bei mir. Beide wollten mir sogar ausreden diese Versicherung für mich abzuschließen, sie würden gerne dafür aufkommen.

Doch ich bin ein gebranntes Kind und mußte die Beerdigung meiner lieben Mama selber stemmen und das war echt happig. Ich wollte auch keine Billig-Bestattung, aus Respekt vor ihr.
Meine beiden Schwestern leben im Ausland, haben sich 0 beteiligt an den Kosten und sind noch nicht mal zur Beerdigung erschienen... :heul:

Unser hiesiger Bestatter (Baden-Württemberg) hat moderate Preise, habe eine kostengünstige Seebestattung ausgewählt, da ich das Meer liebe. Und falls meine Kinder bei der Beisetzung dabei sein wollen, müßten sie dazu zahlen, ansonsten erledigt das alleinig der Kapitän in Uniform.

Grüßle
Papagena
,,Innere Freiheit und äußere Notwendigkeit, dies sind die beiden Pole der tragischen Welt."

August Wilhelm von Schlegel

TripleH

Zitat von: Sheherazade am 10. Juni 2023, 13:26:30In der Regel werden bei Sterbegeldversicherungen (die der Natur nach zweckgebunden sind)

Sind Sie nicht. Das Geld kann genausogut für ein Auto ausgegeben werden, der Begünstigte hat freie Verfügungsgewalt.

Im Prinzip ist es nur eine Lebensversicherung und wird im SGB II auch so behandelt. Im SGB XII ist es aufgrund abweichender gesetzlicher Regelung anders.

Einen guten Artikel darüber findet man hier:
https://www.anwalt-leverkusen.de/aktuelles/detail/wie-schuetze-ich-meine-sterbegeldversicherung.html

Papagena

Hallo TripleH,  :bye:


Dankeschön für den Link!
Der Artikel ist aus dem Jahr 2015, ist das heute noch so rechtskräftig?
Sollen die Ämter doch froh sein, wenn man selber dafür aufkommt und sie nicht ein Armenbegräbnis zahlen müssen...

Und wenn ich mich auf das Schonvermögen/Freibetrag berufe?

Beim A-Amt direkt, habe ich nur dies gefunden, siehe Seite 15:
Leider wird darin explizit keine Sterbegeldversicherung erwähnt.

Zitat:

"1.2.7 Besondere Härte

Die besondere Härte kann sich sowohl aus den besonderen Lebensumständen der oder des Leistungsberechtigten als auch aus der Herkunft des Vermögens ergeben. Beispiele wären hier besondere Familien- und Erbstücke, Verkauf einer selbst bewohnten Immobilie von nicht angemessener Größe (siehe hierzu Rz. 12.21), Vermögensrückstellungen für eine würdige Beerdigung und Grabpflege (Bestattungssparbuch, Treuhandvermögen oder Dauerpflegevertrag). Im Einzelfall ist die besondere Härte von nachweislich (Beweislast liegt beim erwerbsfähigen Leistungsberechtigten) angesparten Vermögensbeträgen aus privilegierten Einnahmen zu prüfen."


https://www.arbeitsagentur.de/datei/dok_ba015849.pdf

Grüßle
Papagena

,,Innere Freiheit und äußere Notwendigkeit, dies sind die beiden Pole der tragischen Welt."

August Wilhelm von Schlegel

Sheherazade

Zitat von: Papagena am 10. Juni 2023, 15:53:33Hallo TripleH,  :bye:
Leider wird darin explizit keine Sterbegeldversicherung erwähnt.

Weil @TripleH da prinzipiell Recht hast, eine Sterbegeldversicherung ist nichts anderes als eine Lebensversicherung.
"In Krisenzeiten suchen  die Intelligenten nach Lösungen, während die Schwachköpfe nach Schuldigen suchen." Totó 1898-1967
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Papagena

Hallo Sheherazade, :bye:

zum Verständnis noch eine abschließende Frage meinerseits, bin leider keine Juristin und daher schwer von Begriff...  :mail:

Wenn ich meinen Sohn als alleinigen Bezugsberechtigten der Versicherung eintragen lasse, ist dann alles sicher und das Kapital dadurch geschützt vor dem Zugriff der Behörden?
Freibetrag und Schonvermögen werden in Summe aller meiner Vermögenswerte nicht überschritten bei mir.

Grüßle & Dank!
Papagena
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August Wilhelm von Schlegel

Sheherazade

Zitat von: Papagena am 10. Juni 2023, 16:34:13Wenn ich meinen Sohn als alleinigen Bezugsberechtigten der Versicherung eintragen lasse, ist dann alles sicher und das Kapital dadurch geschützt vor dem Zugriff der Behörden?

Sollte eigentlich. Sofern dein Sohn im Fall der Fälle kein Bürgergeld bezieht.
"In Krisenzeiten suchen  die Intelligenten nach Lösungen, während die Schwachköpfe nach Schuldigen suchen." Totó 1898-1967
"Wir leben in einer Zeit, in der sich Dummheit nicht mehr versteckt, sondern gewählt, bezahlt, beklatscht und als Erfolg verkauft wird."
"Höher, schneller, weiter!" ist nicht das Problem. Das Problem ist: "Ich zuerst!", "Alles meins!" und "Mir doch egal!"

Papagena

Er ist Handwerker und sehr fleißig, glaube kaum, daß er jemals in solch eine Situation kommen sollte.

Vielen Dank für Deine Geduld mit mir!
:danke:
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August Wilhelm von Schlegel

Sheherazade

So ein bisschen beneide ich dich um deine Zuversicht. Oder ist das nur Naivität?
"In Krisenzeiten suchen  die Intelligenten nach Lösungen, während die Schwachköpfe nach Schuldigen suchen." Totó 1898-1967
"Wir leben in einer Zeit, in der sich Dummheit nicht mehr versteckt, sondern gewählt, bezahlt, beklatscht und als Erfolg verkauft wird."
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Papagena

Ich bete täglich dafür, daß es meinem Schnuffel nie an etwas mangeln wird.   :empathy:

Außerdem wird er von seinem Papa 3 Eigentumswohnungen erben, somit dürfte zumindest auf materialistischer Ebene, der komplette Absturz in die Mittellosigkeit, entfallen.  :zwinker:
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August Wilhelm von Schlegel