Haftung ier Bedarfsgemeinschaft

Begonnen von Exil, 11. Juni 2023, 11:24:12

⏪ vorheriges - nächstes ⏩

0 Mitglieder und 1 Gast betrachten dieses Thema.

Sheherazade

Also alles wie schon ganz am Anfang. Woher kommt jetzt deine Panik?

Mit dem zukünftigen GdB bleibst du erwerbsfähig und beim Jobcenter und dein Chef kann dich auch nicht deswegen entlassen. Hör einfach auf, im Internet rumzulesen. Wenn du Fragen hast, frag hier.
"In Krisenzeiten suchen  die Intelligenten nach Lösungen, während die Schwachköpfe nach Schuldigen suchen." Totó 1898-1967

"Höher, schneller, weiter!" ist nicht das Problem. Das Problem ist: "Ich zuerst!", "Alles meins!" und "Mir doch egal!"

Sheherazade

Zitat von: Exil am 12. Juni 2023, 13:00:17Gdb zurück ziehen, bringt auch nichts Amtshilfe?

Was soll das immer mit der Amtshilfe?

Warum willst du den Antrag auf Schwerbehinderung zurückziehen? Eine anerkannte Schwerbehinderung schadet dir NICHT!!!!
"In Krisenzeiten suchen  die Intelligenten nach Lösungen, während die Schwachköpfe nach Schuldigen suchen." Totó 1898-1967

"Höher, schneller, weiter!" ist nicht das Problem. Das Problem ist: "Ich zuerst!", "Alles meins!" und "Mir doch egal!"