Bürgergeld: Ab 1. Juli wird der Kooperationsplan mit Sanktionen eingeführt

Begonnen von Neo333, 11. Juni 2023, 17:22:19

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Bundspecht

Zitat von: Spring23 am 13. Juni 2023, 08:24:31Bei allem Unmut: Die freie Berufswahl ist nicht eingeschränkt

Sorry, dass sehe ich etwas anders ...

Wenn Dir unter Androhung einer Strafe (Sanktion) ein Job angeboten wird, zu dem man überhaupt keinen Bezug hat (Ausbildung oder andere Erfahrungen), oder wo man die Anforderungen des "potentiellen" Arbeitgebers nicht mal ansatzweise erfüllt, man sich dennoch bewerben*** MUSS, ist nix mehr mit freie Wahl ....

*** ich weiß, bewerben heißt nicht Automatisch auch gleich den Job bekommen......


Sicher, man kann sich dagegen wehren( habe ich auch schon erfolgreich) , aber eine freie Wahl sieht für MICH anders aus. Noch dazu, kostet das alles nur Zeit und Nerven.

Vor allem , müsste so ein SB doch anhand der Akte sehen , dass so mancher Job einfach nicht machbar ist.....

Folge ist, der ALG Empfänger wehrt sich, und wird dann als "Faul und Arbeitsscheu" dargestellt !

So viele Idioten, und nur eine Sense.

Irgendwann legte der Tot seine Sense beiseite , und bestieg einen Mähdrescher, um den Idioten Herr zu werden !

Spring23

Zitat von: Bundspecht am 13. Juni 2023, 08:48:53
Zitat von: Spring23 am 13. Juni 2023, 08:24:31Bei allem Unmut: Die freie Berufswahl ist nicht eingeschränkt

Sorry, dass sehe ich etwas anders ...

Wenn Dir unter Androhung einer Strafe (Sanktion) ein Job angeboten wird, zu dem man überhaupt keinen Bezug hat (Ausbildung oder andere Erfahrungen), oder wo man die Anforderungen des "potentiellen" Arbeitgebers nicht mal ansatzweise erfüllt, man sich dennoch bewerben*** MUSS, ist nix mehr mit freie Wahl ....
Was die freie Berufswahl meint: Zunächst mal zwingt Dich niemand in einen Job, den Du nicht möchtest. Niemand musst Kaufmann oder Mechaniker werden oder ist daran gehindert Medizin zu studieren, so er das entsprechende Abi hat.
Kinder von Eltern mit Bürgergeld müssen auch nicht einen Job ergreifen, denn sie nicht möchten, dürfen mit Bafög studieren oder mit BAB ihre Ausbildung machen.

Nur unter der Bedingung, dass ich hilfebedürftig bin, weil mein bisheriger Job dann nicht gefragt ist, muss ich mir einen neuen suchen und darf erstmal nicht wählen.

Unter Drohung der Kürzung des Hilfsgeldes habe ich erstmal nicht die Wahl.

Danach hindert mich aber niemand daran, mir was Neues zu suchen, eine Ausbildung nachzumachen oder was auch immer. Dass das nicht von heute auf morgen geht, in meinem Wunschjob keine Plätze vorhanden sind oder es den Job gar nicht mehr gibt, steht dem Prinzip der freien Wahl nicht entgegen.


Zitat von: Bundspecht am 13. Juni 2023, 08:48:53Sicher, man kann sich dagegen wehren( habe ich auch schon erfolgreich) , aber eine freie Wahl sieht für MICH anders aus. Noch dazu, kostet das alles nur Zeit und Nerven.

Vor allem , müsste so ein SB doch anhand der Akte sehen , dass so mancher Job einfach nicht machbar ist.....
gut, dass ist bekanntlich Blödsinn, ein Angebot, das man mangels Ausbildung oder Erfahrung sowieso nicht nutzen kann

Zitat von: Bundspecht am 13. Juni 2023, 08:48:53Folge ist, der ALG Empfänger wehrt sich, und wird dann als "Faul und Arbeitsscheu" dargestellt !
dass das nicht ok ist, darüber muss man nicht weiter sprechen

selbiger

Zitat von: Spring23 am 13. Juni 2023, 08:48:23Aber nicht mit solchen geschmacklosen und das damalige Unrecht verharmlosende Vergleiche.

wilst du ernsthaft sagen das wenn ich jemandes unter androhung von sanktionen(gewalt) etwa nichts mit zwang zu tun hat..??das ist im grunde nichts anderes..die nennen das nur bedingungen..was es nicht ist.
wann beginnt zwang und wann endet zwang..??
wenn die urväter der sozialgesetzgebung diese sozial gesetzgebung von heute sehen würden,würden diese sich im grabe umdrehen..genau diese haben in ihren damaligen sozialgesetzen unteranderen dafür gesorgt das zwangsarbeit verboten wurde und ist..
dieses sgb2 ist ne perfiede idee,wahrscheinlich beim pikolöchen enstanden..und bis heute wurde dieses ständig verfeinert in seiner perfiedität..

Zitat von: Spring23 am 13. Juni 2023, 09:01:07Was die freie Berufswahl meint: Zunächst mal zwingt Dich niemand in einen Job, den Du nicht möchtest.

natürlich wird man gezwungen..auch wenn die das denn massname nenen ist es ein job den du erledigen sollst..ob du wilst oder nicht..man kann sich einiges echt schön reden..
Sich zu Tode arbeiten,ist die einzige gesellschaftliche anerkannte Form des Selbstmordes.

Die Menschen glauben viel leichter eine Lüge,die sie schon hundertmal gehört haben,als eine Wahrheit,die ihnen völlig neu ist.

Bundspecht

Zitat von: Spring23 am 13. Juni 2023, 09:01:07Was die freie Berufswahl meint: Zunächst mal zwingt Dich niemand in einen Job, den Du nicht möchtest


Sorry, aber genau DAS machen die Jobcenter doch aber ! Du hast die "Pflicht" dich unter Androhung der Strafe (weniger Geld) auf ein "Jobangebot" des JC´s zu bewerben (ob DU diesen Job nun willst/kannst , oder nicht), und dann versuchen der eine oder andere SB Dir noch einen rein zu würgen, wenn Du  diesen Job (aus welchen Gründen auch immer) nicht bekommen hast ....

Das ist für mich, Zwang der übelsten Sorte tut mir leid
So viele Idioten, und nur eine Sense.

Irgendwann legte der Tot seine Sense beiseite , und bestieg einen Mähdrescher, um den Idioten Herr zu werden !

Patrick87

Was @Spring23 richtigerweise sagt, ist das, was hier viel zu viele leider nicht oder nicht richtig verstehen. Freie Berufswahl bedeutet, dass man außerhalb des Leistungsbezugs zu nichts gezwungen werden kann. Jeder hat die freie Wahl, welchen Ausbildungsberuf er erlernen möchte, ebenso wie man auch die freie Wahl hat, was man studieren möchte u.s.w.

Niemand kommt z.B. nach der Schule an und zwingt Dich, einen Beruf zu lernen, auf den Du keine Lust hast oder der Dir nicht liegt. Und wenn Du von einem Job in einen anderen wechseln möchtest, zwingt Dich auch niemand dazu, Beruf X auszuüben, und/oder für Firma Y zu arbeiten und/oder in Stadt Z zu arbeiten.

Nur wenn Du im Leistungsbezug bist, kannst Du dich nicht mehr nur auf Deinen Wunschberuf berufen. Und das sehe ich auch als völlig richtig so an. Was aber auch wieder nicht bedeutet, dass man sich nicht in seinem Wunschberuf bewerben darf. Man darf sich halt nur nicht nur darauf versteifen, vor allem nicht, wenn man dort keinen Erfolg mit seinen Bewerbungsbemühungen hat.

Das wäre ja auch absurd, wenn man selbst im Leistungsbezug alles verweigern könnte bis auf die 1-2 Wunschberufe oder so, die man gerne ausüben würde. Und das nicht (!) nur wegen derjenigen, die es sich dann noch leichter machen könnten, auf Kosten von Vater Staat zu leben.

Bundspecht

Zitat von: Patrick87 am 13. Juni 2023, 09:58:56Freie Berufswahl bedeutet, dass man außerhalb des Leistungsbezugs zu nichts gezwungen werden kann.


Sorry, aber DAVON war nicht die Rede ! Wir sind hier in einem ALG II Forum, in der Regel haben die User (gibt Ausnahmen) eben keinen Job...

Zitat von: Patrick87 am 13. Juni 2023, 09:58:56Nur wenn Du im Leistungsbezug bist, kannst Du dich nicht mehr nur auf Deinen Wunschberuf berufen

Wo wir dann wider bei dem "Zwang" angekommen sind !

Zitat von: Patrick87 am 13. Juni 2023, 09:58:56Man darf sich halt nur nicht nur darauf versteifen, vor allem nicht, wenn man dort keinen Erfolg mit seinen Bewerbungsbemühungen hat.

Und auch da wieder der Zwang einen Job zu suchen oder antreten zu müssen den ich nicht will !

Wir können es drehen und wenden wie man will. Unter ALG II ist und bleibt ein "Zwang" ....

Zitat von: Patrick87 am 13. Juni 2023, 09:58:56Das wäre ja auch absurd, wenn man selbst im Leistungsbezug alles verweigern könnte bis auf die 1-2 Wunschberufe oder so, die man gerne ausüben würde.

Darum geht es in den meisten Fällen ja wohl auch nicht, sondern darum, dass man zu Jobs "genötigt" wird, wo man in der Regel absolut keine Ahnung von hat ! Wie soll das funktionieren !?

So viele Idioten, und nur eine Sense.

Irgendwann legte der Tot seine Sense beiseite , und bestieg einen Mähdrescher, um den Idioten Herr zu werden !

Unwissender

@Kopfbahnhof: Ich glaube da muss gar nix unterschrieben werden, da es sich um "keinen" Vertrag handelt!  :weisnich:
Dumm darf man sein, man muss sich nur zu helfen wissen!

Patrick87

Es ist völlig egal, wo wir hier sind. Viele verstehen "Freie Berufswahl" grundsätzlich falsch und denken, das müsste immer und überall so sein. Es ist völlig normal, dass gewisse Sachen in gewissen Situationen eingeschränkt, erweitert oder sogar ausgesetzt werden. Und es wäre komplett absurd, wenn Leistungsempfänger sich nur auf 1-2 Wunschberufe oder so bewerben bräuchten. Dann hätten wir übrigens sogar noch viel mehr Arbeitslose.

Ist aber schon lustig, dass es immer wieder dieselben User hier sind, die komplett anderer  Meinung sind als ich. Und wenn man auf der Seite von einem bestimmten User dieses Forums steht, sollte man eigentlich immer darüber nachdenken, ob man da gerade recht hat oder wohl doch eher nicht.  :cool:

Bundspecht

Zitat von: Patrick87 am 13. Juni 2023, 10:22:10Es ist völlig egal, wo wir hier sind

Ist es eben NICHT ... Hätte ich einen Job , wäre ich NICHT hier und müsste so einen Scheiß mit Dir Diskutieren !

Zitat von: Patrick87 am 13. Juni 2023, 10:22:10Und es wäre komplett absurd, wenn Leistungsempfänger sich nur auf 1-2 Wunschberufe oder so bewerben bräuchten.

Ich sehe schon DU hast (oder willst) es nicht kapieren .....Dann nochmal extra für Dich !!!

Zitat von: Bundspecht am 13. Juni 2023, 10:11:40Darum geht es in den meisten Fällen ja wohl auch nicht, sondern darum, dass man zu Jobs "genötigt" wird, wo man in der Regel absolut keine Ahnung von hat

Zitat von: Patrick87 am 13. Juni 2023, 10:22:10Ist aber schon lustig, dass es immer wieder dieselben User hier sind, die komplett anderer  Meinung sind als ich

Ohhh, nun sollen wir auch noch ALLE deine Meinung teilen oder wie !???? Sonst noch Wünsche eure Lordschaft !!!?

Vielleicht solltest DU dann mal DEINE Meinung hinterfragen
So viele Idioten, und nur eine Sense.

Irgendwann legte der Tot seine Sense beiseite , und bestieg einen Mähdrescher, um den Idioten Herr zu werden !

Papagena

Zitat von: Kopfbahnhof am 12. Juni 2023, 17:11:44
Zitat von: Unwissender am 12. Juni 2023, 09:38:27Darin sind dann bestimmt die Kosten (Fahrtkosten etc.) enthalten!
Auch so meine Vermutung, soll erst mal gut für die Öffentlichkeit klingen. (Augenwischerei)

Bin gespannt was die im JC da ausbrüten werden.
Für mich klingt es so, als sei man dann voll der Geharschte, wenn man das Ding unterschreibt.
Warum soll ich was Freiwillig unterschreiben, was absolut Einseitig zu meinen Lasten geht?

Ist ja fast so, als wenn ich mich bei einer Straftat selbst belaste.

Für mich gibt es keinen Grund etwas zu unterschreiben, wo mein Gegenüber zu absolut nichts Verpflichtet werden kann. (ich aber schon)

Zitat von: Papagena am 12. Juni 2023, 11:08:35in meine Wohnung lassen?
Musst du auch nicht, dazu kann keiner gezwungen werden.

Mir sollten die das besser gar nicht erst Anbieten, dann gibt es aber so was von Kontra.
Kommt so eine Sozialwurst so um die 20 - 30 und will mir Ü 60 mein Leben Erklären :lachen:  :lachen:

Vielleicht sollte ich wieder optimistischer denken, denn diese perfiden Zwangsmaßnahmen könnten tatsächlich neue Jobs generieren:

"Türsteher gesucht für Bürgergeldbezieher"


:cool:

,,Innere Freiheit und äußere Notwendigkeit, dies sind die beiden Pole der tragischen Welt."

August Wilhelm von Schlegel

selbiger

Zitat von: Patrick87 am 13. Juni 2023, 09:58:56Freie Berufswahl bedeutet, dass man außerhalb des Leistungsbezugs zu nichts gezwungen werden kann.

deshalb sollte man sich damit befassen welche sgb2 § alles gegen das grundgesetz verstösst..man bekommt ganz schnell das gefühl das das sgb2 über dem grundgesetz steht..ich glaube aber zu wissen..das das grundgesetzt über alles steht..nämlich die basis an der sich niemand drann vergehen darf..da wurde solange dran gedreht bis es konform ist..und darum geht es hier..ob man nun im lb ist oder nicht..spielt dabei keine rolle..

im grundgesetz steht zb das nur in ausnahmefällen zwang ausgeübt werden darf..das betrifft eher insassen in gefängnissen..diese dürften herangezogen werden..aber selbst da muss es ein driftigen grund geben..
das sgb2 ist aber nunmal keine aussname..wieder son ding.. :wand:...wenn richter urteilen im sommer schneits..ist das den auch so..??

Zitat von: Patrick87 am 13. Juni 2023, 10:22:10Ist aber schon lustig, dass es immer wieder dieselben User hier sind, die komplett anderer  Meinung sind als ich.

ärgert dich das das nicht alle deiner meinung sind..??bzw..auf deiner eurer linie schwimmen..?
Sich zu Tode arbeiten,ist die einzige gesellschaftliche anerkannte Form des Selbstmordes.

Die Menschen glauben viel leichter eine Lüge,die sie schon hundertmal gehört haben,als eine Wahrheit,die ihnen völlig neu ist.

Patrick87

Zitat von: Bundspecht am 13. Juni 2023, 10:43:29
Zitat von: Patrick87 am 13. Juni 2023, 10:22:10Es ist völlig egal, wo wir hier sind

Ist es eben NICHT ... Hätte ich einen Job , wäre ich NICHT hier und müsste so einen Scheiß mit Dir Diskutieren !

Zitat von: Patrick87 am 13. Juni 2023, 10:22:10Und es wäre komplett absurd, wenn Leistungsempfänger sich nur auf 1-2 Wunschberufe oder so bewerben bräuchten.

Ich sehe schon DU hast (oder willst) es nicht kapieren .....Dann nochmal extra für Dich !!!

Zitat von: Bundspecht am 13. Juni 2023, 10:11:40Darum geht es in den meisten Fällen ja wohl auch nicht, sondern darum, dass man zu Jobs "genötigt" wird, wo man in der Regel absolut keine Ahnung von hat

Zitat von: Patrick87 am 13. Juni 2023, 10:22:10Ist aber schon lustig, dass es immer wieder dieselben User hier sind, die komplett anderer  Meinung sind als ich

Ohhh, nun sollen wir auch noch ALLE deine Meinung teilen oder wie !???? Sonst noch Wünsche eure Lordschaft !!!?

Vielleicht solltest DU dann mal DEINE Meinung hinterfragen


Es gibt halt Menschen, die eigentlich (fast) nur Dummfug von sich geben. Im Internet wie IRL. Aber hey, auch die Wendlers, Trumps, Hildmanns & Co. brauchen halt ihre "Jünger".  :grins:

selbiger

Zitat von: Patrick87 am 13. Juni 2023, 11:00:10Es gibt halt Menschen, die eigentlich (fast) nur Dummfug von sich geben.

ich weiss noch..in zeiten von corona..all die verschwööörer läugner aluthut träger usw..so hatte man diese abgestempelt..körperlich und verbal ginge man diese agressiv an..und heute...???
heute haben diese recht...und die ganzen schisser die ihre blödheit auf ebend genau diese verschwöörer,aluhutträger,läuger projeziert hat..stehen kleinlaut da..jammern über impfschäden usw..weil sie den halz nicht vollgenug bekamen vom impfen..
nun frage ich dich..wer sind den die jenigen die dummfug von sich geben..??die die jetzte jammern sind die jenigen die sich vom staat fic...en haben lassen..nicht die die dummpfung von sich geben.. :wand:

Zitat von: Spring23 am 13. Juni 2023, 08:48:23Zwangsarbeit war Arbeit von 12 und mehr Stunden ohne Pause, ohne Lohn,

ach..mit pausen währe das keine zwangsarbeit..?? :schock: wo steckt denn da der sinn..??
Sich zu Tode arbeiten,ist die einzige gesellschaftliche anerkannte Form des Selbstmordes.

Die Menschen glauben viel leichter eine Lüge,die sie schon hundertmal gehört haben,als eine Wahrheit,die ihnen völlig neu ist.

Fettnäpfchen

Nur mal so neben bei.

was den Zwang angeht was die Sanktion angeht und was sonst noch so geschrieben wurde wie egal ob man Ahnung hat etc. also niemand ist persönlich gemeint
Zitat von: Papagena am 12. Juni 2023, 15:16:10Die Bewerbungspflicht mit Rechtsbelehrung auf die unpassendsten Jobs, die man zugeschickt bekommt.
Zitat von: Nadja am 12. Juni 2023, 16:02:25Und ja, sich auf ein Stellenangebot bewerben zu müssen, um Sanktionen zu vermeiden, halte ich auch für mindestens fragwürdig.
Zitat von: Bundspecht am 13. Juni 2023, 08:48:53Wenn Dir unter Androhung einer Strafe (Sanktion) ein Job angeboten wird, zu dem man überhaupt keinen Bezug hat (Ausbildung oder andere Erfahrungen), oder wo man die Anforderungen des "potentiellen" Arbeitgebers nicht mal ansatzweise erfüllt, man sich dennoch bewerben*** MUSS, ist nix mehr mit freie Wahl ....
Zitat von: Spring23 am 13. Juni 2023, 09:01:07Unter Drohung der Kürzung des Hilfsgeldes habe ich erstmal nicht die Wahl.
Zitat von: Bundspecht am 13. Juni 2023, 10:11:40dass man zu Jobs "genötigt" wird, wo man in der Regel absolut keine Ahnung von hat !

auch für Bewerbungen wegen VV gilt § 10 und evtl. vorliegende Ergebnisse amtsärztlicher Untersuchungen.
Zumutbarkeitskriterien nach § 10 SGB II bei Jobs und Maßnahmen zur Eingliederung

Zitat von: Unwissender am 13. Juni 2023, 10:21:06@Kopfbahnhof: Ich glaube da muss gar nix unterschrieben werden, da es sich um "keinen" Vertrag handelt!  :weisnich:
Du glaubst richtig und mitreden kann man dafür auch nicht mehr "wirklich". Dafür wird es wenn man dagegen ist nach vier Wochen umgesetzt wenn sich das "Schlichtungsverfahren" bis dahin nicht entschieden hat.
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Wer das Ziel kennt, kann entscheiden. Wer entscheidet, findet Ruhe. Wer Ruhe findet, ist sicher. Wer sicher ist, kann überlegen. Wer überlegt, kann verbessern. (Konfuzius)
Mach es: Sei stärker als deine stärkste Ausrede.

horst

Zitat von: selbiger am 13. Juni 2023, 11:11:18
Zitat von: Spring23 am 13. Juni 2023, 08:48:23Zwangsarbeit war Arbeit von 12 und mehr Stunden ohne Pause, ohne Lohn,

ach..mit pausen währe das keine zwangsarbeit..?? :schock: wo steckt denn da der sinn..??
das machen manche Freiwillig ohne Lohn, ohne dank.