Alleinerziehende Frau vom Sohn Lehrgeld angerechnet?

Begonnen von Rockabilly1971, 13. Juni 2023, 11:00:48

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Rockabilly1971

Ich habe da eine Frage.

Es geht sich um eine alleinerziehende Mutter die 2 Kinder hat, eins ist 10 und eins ist in der Ausbildung
der ca. 850€ Lehrgeld ausgezahlt bekommt. Beide von verschieden Vätern, falls das wichtig ist.
Wird das Geld vom Sohn voll angerechnet beim jetzt Bürgergeld?

Danke im voraus!

Sheherazade

Das Ausbildungsentgelt wird unter Berücksichtigung der Freibeträge auf den Bedarf (Regelsatz und anteilige Miete) des Azubi angerechnet.
"In Krisenzeiten suchen  die Intelligenten nach Lösungen, während die Schwachköpfe nach Schuldigen suchen." Totó 1898-1967

"Höher, schneller, weiter!" ist nicht das Problem. Das Problem ist: "Ich zuerst!", "Alles meins!" und "Mir doch egal!"

Ottokar

Zitat von: Rockabilly1971 am 13. Juni 2023, 11:00:48Wird das Geld vom Sohn voll angerechnet beim jetzt Bürgergeld?
Das Einkommen des Sohnes wird bei dessen Bürgergeld angerechnet, abzüglich Feibeträgen.
Der Sohn muss dann also, je nach Höhe der Anrechnung, seinen Lebensunterhalt aus seinem Einkommen bestreiten, einschl. seinem Mietanteil.
Meine Beiträge beinhalten oder ersetzen keine anwaltliche Beratung oder Tätigkeit.
Für eine verbindliche Rechtsberatung und -vertretung suchen Sie bitte einen Anwalt auf.


Rockabilly1971

Zitat von: Sheherazade am 13. Juni 2023, 11:23:41Das Ausbildungsentgelt wird unter Berücksichtigung der Freibeträge auf den Bedarf (Regelsatz und anteilige Miete) des Azubi angerechnet.

Wie hoch ist der Freibetrag?

Ottokar

Der hängt von der Höhe des Brutto-Einkommens ab.
Für Azubis gibt es ab 01.07.2023 einen Grundfreibetrag von 520 Euro.
Für Einkommen ab 520,01€ bis 1000€ werden 30% nicht angerechnet.
Für Einkommen ab 1000,01€ bis 1.200€ werden 10% nicht angerechnet.
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Rockabilly1971

Zitat von: Ottokar am 13. Juni 2023, 11:40:27Der hängt von der Höhe des Brutto-Einkommens ab.
Für Azubis gibt es ab 01.07.2023 einen Grundfreibetrag von 520 Euro.
Für Einkommen ab 520,01€ bis 1000€ werden 30% nicht angerechnet.
Für Einkommen ab 1000,01€ bis 1.200€ werden 10% nicht angerechnet.

Also habe ich das richtig verstanden, er bekommt 850€ und davon ziehe ich die 520€ (Grundfreibetrag) ab, also bleiben dann 330€, davon werden wieder 30% nicht angerechnet, bleibt dann 231€ die angerechnet werden? Richtig?

Ist das schon länger so?

Fettnäpfchen

Rockabilly1971

Zitat von: Rockabilly1971 am 13. Juni 2023, 11:50:01Ist das schon länger so?
Nein die von Ottokar gemachten Angaben treten ab 01.07 in Kraft.
Bis dahin gelten die alten Regelungen> Ratgeber Einkommensanrechnung

MfG FN
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Wer das Ziel kennt, kann entscheiden. Wer entscheidet, findet Ruhe. Wer Ruhe findet, ist sicher. Wer sicher ist, kann überlegen. Wer überlegt, kann verbessern. (Konfuzius)
Mach es: Sei stärker als deine stärkste Ausrede.

Rockabilly1971

Zitat von: Fettnäpfchen am 13. Juni 2023, 12:20:07Rockabilly1971

Zitat von: Rockabilly1971 am 13. Juni 2023, 11:50:01Ist das schon länger so?
Nein die von Ottokar gemachten Angaben treten ab 01.07 in Kraft.
Bis dahin gelten die alten Regelungen> Ratgeber Einkommensanrechnung

MfG FN

Also diese 100€ Freibetrag und die 10%, oder? Die Ausbildungsvergütung wurde immer voll angerechnet ausser die 10%??
Hätte ich jetzt nicht gedacht. Dachte Zwecks Ausbildung durfte er mehr behalten ohne das es angerechnet wird.

Fettnäpfchen

Rockabilly1971

Zitat von: Rockabilly1971 am 13. Juni 2023, 12:26:25Also diese 100€ Freibetrag und die 10%, oder? Die Ausbildungsvergütung wurde immer voll angerechnet ausser die 10%??
Normal ja
du meinst es gab die 100.- Freibetrag nicht, sondern nur die 10% kläre das bitte mal auf.
Weil
abgesehen davon dass das Ottokar sicher noch beantwortet
muss er auch das gefragte wissen/erfahren.

zusatzinfo:
Es kann auch sein das es sogar über die Abrechnung der tatsächlichen Kosten noch mehr Freibeträge ergeben hätte.
ZitatBesonderheit für Auszubildende
Auszubildende dürfen auch bei einem Einkommen von 400€ oder weniger die Kosten zusätzlich absetzen, welche aufgrund Fahrtkosten zur Ausbildung für Ausbildungsmaterial anfallen und zusammen den Grundfreibetrag übersteigen.

MfG FN
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Rockabilly1971

Zitat von: Fettnäpfchen am 13. Juni 2023, 12:40:42Rockabilly1971

Zitat von: Rockabilly1971 am 13. Juni 2023, 12:26:25Also diese 100€ Freibetrag und die 10%, oder? Die Ausbildungsvergütung wurde immer voll angerechnet ausser die 10%??
Normal ja
du meinst es gab die 100.- Freibetrag nicht, sondern nur die 10% kläre das bitte mal auf.
Weil
abgesehen davon dass das Ottokar sicher noch beantwortet
muss er auch das gefragte wissen/erfahren.

zusatzinfo:
Es kann auch sein das es sogar über die Abrechnung der tatsächlichen Kosten noch mehr Freibeträge ergeben hätte.
ZitatBesonderheit für Auszubildende
Auszubildende dürfen auch bei einem Einkommen von 400€ oder weniger die Kosten zusätzlich absetzen, welche aufgrund Fahrtkosten zur Ausbildung für Ausbildungsmaterial anfallen und zusammen den Grundfreibetrag übersteigen.

MfG FN


Habe das schon verstanden, ab dem 1.07.2023 gilt:
Der hängt von der Höhe des Brutto-Einkommens ab.
Für Azubis gibt es ab 01.07.2023 einen Grundfreibetrag von 520 Euro.
Für Einkommen ab 520,01€ bis 1000€ werden 30% nicht angerechnet.
Für Einkommen ab 1000,01€ bis 1.200€ werden 10% nicht angerechnet.

Vorher waren es 100€ Freibetrag und 10%.

Ich habe gedacht das es für Auszubildende schon vor dem 01.07.2023 einen gesonderten Freibetrag gab?

Ottokar

Zitat von: Rockabilly1971 am 13. Juni 2023, 12:46:44Vorher waren es 100€ Freibetrag und 10%.
Nein, vorher waren es
Grundfreibetrag: 100€
Freibetrag 1: 20% des Brutto von 100,01€ bis 1000,00€
Freibetrag 2: 10% des Brutto von 1000,01€ bis 1200,00€, bei mind. einem mind. Kind in der BG bis 1500€

Zitat von: Rockabilly1971 am 13. Juni 2023, 12:46:44Ich habe gedacht das es für Auszubildende schon vor dem 01.07.2023 einen gesonderten Freibetrag gab?
Nein, gab es nicht.

Zitat von: Rockabilly1971 am 13. Juni 2023, 11:50:01Also habe ich das richtig verstanden, er bekommt 850€ und davon ziehe ich die 520€ (Grundfreibetrag) ab, also bleiben dann 330€, davon werden wieder 30% nicht angerechnet, bleibt dann 231€ die angerechnet werden? Richtig?
Nein, nicht richtig.
Wie schon geschrieben wird die Höhe des Freibetrages vom Brutto ermittelt, nicht vom Netto.
Die 850€ sind Netto, davon wird der - zuvor vom Brutto ermittelte - Freibetrag dann abgezogen.,

850€ Netto sind ca. 1.065€ Brutto
Grundfreibetrag: 100€
Freibetrag 1 (20% des Brutto von 100,01€ bis 1000,00€): 180€
Freibetrag 2 (10% des Brutto von 1000,01€ bis 1200,00€, bei mind. einem mind. Kind in der BG bis 1500€): 6,50€
gesamt: 286,50€
anrechenbares Einkommen: 850€ Netto - 286,50€ Freibeträge = 563,50€
Sofern für den Sohn noch Kindergeld gezahlt wird, wird dieses ebenfalls beim Sohn als Einkommen berücksichtigt, hier dann voll.

Besonderheit nur beim Kindergeld:
Sollte das anrechenbare Einkommen (563,50€ zzgl. KiGe) den Bedarf des Sohnes (Regelsatz+Anteil KdUH) übersteigen, wird der Teil des Kindergeldes, den der Sohn nicht zur Deckung seines Bedarfes benötigt, beim Elternteil angerechnet.
Sollte dieser Elternteil kein anderes Einkommen haben, wird von diesem übertragenen KiGe ein Freibetrag von 30€ beim Elternteil abgezogen.
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Rockabilly1971

#11
Sorry ich bin da nicht drinn da wir nichts vom Jobcenter bekommen, kein Plan wie das so funktioniert!

Und ab der 01.07. wäre es dann bei 1050€ Brutto wie?
Da steht: Für Azubis gibt es ab 01.07.2023 einen Grundfreibetrag von 520 Euro. Das verstehe ich so das 520€ nicht angerechnet wird??

Und schon seit dem Bürgergeld 01.01.2023 war der Freibetrag von 520€ für Azubis, ist das so richtig?




Sorry nochmal für die Fragen.

Sensoriker

Zitat von: Rockabilly1971 am 14. Juni 2023, 09:17:40Und schon seit dem Bürgergeld 01.01.2023 war der Freibetrag von 520€ für Azubis, ist das so richtig?
Nein. Erst ab 01.07.23

Zitat von: Rockabilly1971 am 14. Juni 2023, 09:17:40Und ab der 01.07. wäre es dann bei 1050€ Brutto wie?
Rechenbeispiel 1065,- brutto / 850,- Netto

ohne Kindergeld

520,- Grundfreibetrag
144,- 30% von 480,-  (520,01 bis 1000)
6,50  10% von 65,-  (1000,01 bis 2000)
Summe Freibetrag 670,50

850,- Netto – 670,50 ergibt 179,50 Anrechnung

Erhält der Sohn allerdings noch Kindergeld wird das zu der Summe hinzugerechnet.
Wenn durch das Kindergeld mehr angerechnet werden muss als er vom JC erhält, wird das überschüssige KG bei der Mutter angerechnet.

Als Beispiel: Er hat momentan einen Anspruch auf 400,- vom JC
Anrechnung Lohn 179,50 + 250,- KG = 429,50 minus 400,- Anspruch bleiben 29,50 die dann bei der Mutter angerechnet werden. Hat sie sonst kein weiteres Einkommen werden davon noch 30,- Freibetrag abgezogen.

Er muss dann von seinem Lohn den fehlenden Anteil an der Miete etc. an die Mutter zahlen.
Wer sich beim JC nicht wehrt hat schon verloren
Meine Antworten basieren auf eigenen Erfahrungen mit dem JC sowie auf der Lektüre zahlreicher Threads auf diesem (und ein paar anderen) Boards.
Ansonsten halte ich es wie beim Lotto. Alle Antworten ohne Gewähr.