Antrag Grundsicherung, Zuständigkeit, Begutachtung

Begonnen von Versagender, 20. Juli 2023, 14:30:56

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Versagender

Guten Tag,

nach 3 Jahren ist es wieder so weit, ein erneuter Antrag auf Grundsicherung und Entscheidung durch die DRV, damit X weitere Sozialhilfe durch das Sozialamt erhalte.
Das wäre dann das 3.mal und es gibt wie immer Probleme.

X hat keine Befunde, die nicht älter sind als 2 Jahre. Nach jahrenlangen zig Therapien und Medikation gibt es keinen aktuell behandelnden Nervenarzt mehr.
Das letzte Mal hat X eine persönliche Begutachtung erwirkt nach hin und her.
Mit dem Antrag und alte Befunde hat X dieses Mal auch nach einer persönlichen Begutachtung zur Feststellung der Erwerbsfähigkeit verlangt.
Nach 3 Monaten dachte X bekommt einen Termin, aber nein, ein erneuter Brief mit Antrag und Forderung nach Befunden, aber von einem anderen Standort.

Kann das sein? X wohnt in Nähe München, und war auch die letzten 5 Jahre dort, wieso jetzt plötzlich Landshut, was über 70km entfernt ist?

Wie soll X verfahren? Panik ist wieder da, Anrufen und hoffen, dass Bearbeiter das Stammeln verstehen? Und wenn anrufen, beim alten Standort oder der Neue?

BigMama

Wieso hat x nicht aus der Vergangenheit gelernt und sich in laufende Behandlung begeben?
Die Welt wird nicht von skrupellosen Verbrechern, finstren Kapitalisten oder machtgierigen Despoten regiert, sondern von einer gigantischen, weltumspannenden RIESENBLÖDHEIT.
Wer´s nicht glaubt, ist schon infiziert.
(Michael Schmidt-Salomon, GBS-Sprecher)

Versagender

X hat jahrelang alle möglichen Therapien durchlaufen, inklusive Reha, und inklusive alle Arten von Antidepressiva.
Gebracht hat es wenig

Soll X nun auf den neuen Brief die gleichen Sachen mitschicken mit Bitte auf persönliche Begutachtung wie beim originalen Antrag von vor 3 Monaten?

PaulHilft

Ich hab gerade selber das gleiche überstanden. Sogar erfolgreich gewonnen. Bin nun dauerhaft beim Sozialamt.

Ich würde mich an deiner Stelle einfach zurücklehnen. Alles in die Länge ziehen. +Widerspruch + vor Gericht gehen. Ich bin der Meinung, dass du dort erst ernst genommen wirst. Vorher lehnen die das alle sehr gerne ab, um Geld zu sparen. Das Gericht schaltet eine neutralere Gutachterin ein und muss sich daran halten.

Hat bei mir genau so vor einigen Monaten funktioniert.

Und falls es dann immer noch nicht reicht, kann man Fehler bei der Gutachterin finden. Das ist schwer, dafür müsste man die Begutachtung aufzeichnen und nachweisen wie schlecht die Person war.

Oder man lässt einen anerkannten und am besten renommierten Gutachter nochmal selber drüber schauen .Also beauftragt man selber einen Gutachter. Kostet ca. 1k bis 1,5k€. Selbstverständlich, wird der auch nicht zaubern, wenn man nichts hat. Aber der macht zumindest seinen Job ernst.


Versagender

X aus Angst und Apathie bisher nichts gemacht.
Wird aber wohl den "neuen" Antrag aus der anderen Stelle an die ursprüngliche Stelle (dort wo X auch schon 6 Jahre vorher war, wo die voherige Begutachtung stattfand, und dort auch wo das Sozialamt die Anfrage stellt) schicken und auch kurz erneut schreiben, dass X um eine Begutachtung bittet und alles was er an Dokumente hat schon vor paar Monaten verschickt hat.

Ottokar

Zitat von: Versagender am 20. Juli 2023, 14:30:56Kann das sein? X wohnt in Nähe München, und war auch die letzten 5 Jahre dort, wieso jetzt plötzlich Landshut, was über 70km entfernt ist?
Zunächst mal würde ich die Frage der Zuständigkeit klären.

Zitat von: Versagender am 20. Juli 2023, 14:30:56X hat keine Befunde, die nicht älter sind als 2 Jahre.
Es gibt viele Krankheiten, Behinderungen etc. wo sich nichts ändert und wo auch keine regelmäßige Behandlung erforderlich ist. Wem z.B. ein Bein fehlt, dem wächst dieses nicht nach und dieser Zustand erfordert auch keine regelmäßige Behandlung.
Das Sozialamt ist verpflichtet, festzustellen, ob ein Antragsteller erwerbsfähig ist oder nicht.
Wenn eine dauerhafte Erwerbsminderung anzunehmen ist, muss das Sozialamt die DRV mit der Feststellung beantragen, da nur diese eine solche feststellen darf und diese Feststellung rechtliche Konsequenzen auf den Leistungsanspruch im SGB XII hat (§ 45 SGB XII).
Meine Beiträge beinhalten oder ersetzen keine anwaltliche Beratung oder Tätigkeit.
Für eine verbindliche Rechtsberatung und -vertretung suchen Sie bitte einen Anwalt auf.


Versagender

Der Brief von Landshut wurde an Abteilung in München weitergeleitet vor über 1 Woche, mit Bitte um Termin für Begutachtung bzw. Weiterleitung meiner Akten, falls die Zuständigkeitsstelle geändert wurde.
Jedoch keine Antwort, stattdessen erhielt X heute einen mahnenden Brief von Stelle in Landshut über fehlenden Eingang von Nervenarztbefunde. :wand:
Hilft nichts, die gleichen alten Befunde müssen ausgedruckt werden und an die Stelle in Landshut geschickt werden, mit der Aufforderung um einen Termin.
Wieso gibt es keinerlei Kommunikation zwischen den 2 Stellen? Auch ist es wieder eine andere Sachbearbeiterin.

Hat X damit seine Mitwirkungspflicht erfüllt? Nicht, dass die Sozialhilfe aufgrunddessen dann gestrichen wird.