Bürgergeld beantragen während der Elternzeit

Begonnen von Lilly, 27. Juni 2023, 21:59:20

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Lilly

Hallo zusammen,

bisher musste ich noch nie in irgendeiner Form Gelder beantragen und bin daher etwas überfragt, was in meiner Situtation möglich wäre. Ich hoffe, dass mir hier jemand weiterhelfen kann.

Zur Zeit befinde ich mich in Elternzeit mit meinem zweiten Kind, das nun gerade ein Jahr alt geworden ist. Das Elterngeld ist gerade ausgelaufen. Der Kindsvater und ich haben uns Anfang des Jahres getrennt und seitdem lebe ich mit den Kindern in einer neuen Wohnnung und bin alleinerziehend. Da mein jüngstes Kind noch nicht in den Kindergarten geht, musste ich meine Elternzeit verlängern, um es betreuen zu können, nun allerdings ohne weiterhin Geld zu erhalten.

Daher meine Frage:
kann ich für das kommende Jahr Bürgergeld beantragen, um meine Kosten zu decken, obwohl ich offiziell noch beschäftigt, aber eben in Elternzeit bin? Oder schließt sich das beides aus?

Danke für eure Hilfe!

DerGreif

Ja, kannst du.

Bis das Kind 3 ist, bist du sowieso nicht "vermittelbar".

Ob das JC dann darauf pocht, dass du einen Betreuungsplatz nimmst, kann ich nicht mit Sicherheit sagen. Ich gehe aber davon aus, dass du dann in die Beschäftigung zurück musst und wenn nur in Teilzeit.
Sollte der Verdienst+Kindergeld+Unterhalt/UVG nicht ausreichen, kannst du als Aufstocker auch weiterhin Bürgergeld bekommen.
Evtl kämen auch Wohngeld und Kinderzuschlag in Frage, aber darüber müsstest du dir erst nach der Elternzeit Gedanken machen.

Spring23

Zitat von: DerGreif am 28. Juni 2023, 06:51:14Ja, kannst du.

Bis das Kind 3 ist, bist du sowieso nicht "vermittelbar".
Wenn man einen Job hat und in Elternzeit ist, muss man ja auch nicht vermittelt werden. So man möchte, kann man bei der bestehenden Arbeitsstelle zumindest Teilzeit arbeiten, wie genannt, so man es will.

Aktuell wäre vorrangig die Frage des Unterhalts vom Kindsvater, der bis zum 3. Lebensjahr auch für die Mutter zahlen muss und dann ergänzend weitere Leistungen wie ALG-II oder auch nur Wohngeld.

Zitat von: DerGreif am 28. Juni 2023, 06:51:14Sollte der Verdienst+Kindergeld+Unterhalt/UVG nicht ausreichen, kannst du als Aufstocker auch weiterhin Bürgergeld bekommen.
Evtl kämen auch Wohngeld und Kinderzuschlag in Frage, aber darüber müsstest du dir erst nach der Elternzeit Gedanken machen.
Es könnte für einen selbst sinnvoll sein, die Zeit dahin zu nutzen, sich über das beste Modell Gedanken zu machen und nicht erst in 2 Jahren.

DerGreif

Deswegen "vermittelbar" auch in Anführungszeichen.

Spring23

Zitat von: DerGreif am 28. Juni 2023, 10:00:19Deswegen "vermittelbar" auch in Anführungszeichen.
Es wurde aber ein Bezug zum Alter des Kindes gebracht.
Die TE benötigt gar keine Vermittlung.

DerGreif

Zitat von: Spring23 am 28. Juni 2023, 13:37:35
Zitat von: DerGreif am 28. Juni 2023, 10:00:19Deswegen "vermittelbar" auch in Anführungszeichen.
Es wurde aber ein Bezug zum Alter des Kindes gebracht.
Die TE benötigt gar keine Vermittlung.
Lass gut sein

Fettnäpfchen

Lilly

Zitat von: Lilly am 27. Juni 2023, 21:59:20Da mein jüngstes Kind noch nicht in den Kindergarten geht, musste ich meine Elternzeit verlängern, um es betreuen zu können, nun allerdings ohne weiterhin Geld zu erhalten.
Das verstehe ich nicht.
Wieso bekommst du keine Leistung? Was meinst du mit Elternzeit die Zeit bis das Kind drei Fahre alt ist oder etwas anderes?
Es liest sich als ob du Leistung bekommen hast bis du die Elternzeit verlängert hast.

MfG FN
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Sheherazade

Sie hat die Elternzeit verlängert, bekommt aber für die Verlängerungszeit kein Elterngeld mehr. Das ist aufgebraucht nach einem Jahr. Deshalb muss/möchte sie jetzt Bürgergeld beantragen.
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