Abmahnung nach Erhalt der Kündigung rechtens?

Begonnen von eifelbahner, 18. Juni 2023, 18:10:01

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eifelbahner

Hallo Leute,

mich beschäftigt schon seit einiger Zeit folgendes:

Meinem Sohnemann wurde sein Arbeitsvertrag nach mehr als 10 Monaten seit Einstellung mit Einschreiben vom 8.5. ohne Angabe von Gründen fristgerecht zum 15.6. gekündigt.
Ursache dafür ist wohl ein gesundheitliches Problem*, das er hatte, als er an einer neuen Einsatzstelle anfangen sollte.
Weil die Einsatzstelle eine Gefahr für die Arbeitssicherheit sah, wurde er von denen aus nach Hause geschickt.
Die oben genannte Kündigung kam kurz nach diesem Vorfall.

Mit Datum 12.5. erhielt er eine Abmahnung wegen unentschuldigter Fehlzeiten mit Kündigungsandrohung.
Trotz anschliessendem Gespräch mit der Personaldisponentin wurde ihm keine neue Einsatzstelle zugewiesen und seitdem wartete er auf Nachricht.
Die Lohnabrechnung für den Mai enthielt die Verrechnung der Reststunden und Erhebung einer Vertragsstrafe iHv 150,- €.

was meint ihr dazu?
Haltet ihr diese Vorgehensweise für rechtswidrig?
Hab meinen Sohn aufgefordert beim Arbeitsgericht nachzufragen.

Zwischenzeitlich ist auch wieder Bürgergeld beantragt, Bewilligung steht noch aus.

*)unkontrollierbare Zitteranfälle, Ursache konnte bisher nicht festgestellt werden, dementsprechend auch keine Krankschreibung

Gruss an alle aktiven hier

Sophiagirl

Moin,

Zuerst würde ich den Arzt wechseln. Wenn man damit nicht arbeiten kann, gibt es ne au.

Wenn nicht falscher Arzt.

Ansonsten liest es sich komisch.  :no:

Oberfrank


Eine Abmahnung bei laufender Kündigungsfrist ist durchaus möglich (der Vertrag läuft ja noch), sie schient ja auch begründet zu sein.
Aber den Rat mit "Arzt wechseln" kannich deinem Sohn auch nur ans Herz legen.
Gruss aus Oberfranken
Frank

eifelbahner

Weder der Hausarzt, noch der Neurologe sahen einen Grund für eine AU.
Vermutlich weil die Anfälle sporadisch auftreten und sich auch nicht forcieren lassen.
Mein Sohn ist dem Alkohol sehr zugetan und ich sehe darin zumindest eine der Ursachen für diese Anfälle.
Eine ordentliche Diagnose scheint auch hier in der Provinz eher ein Zufallsprodukt zu sein.

Sheherazade

Zitat von: Saftkutscher am 19. Juni 2023, 00:20:39Mein Sohn ist dem Alkohol sehr zugetan und ich sehe darin zumindest eine der Ursachen für diese Anfälle.

Die Ärzte vielleicht auch. Und dann gibt es keine AU, bestenfalls Ratschläge. Kann es sein, dass dein Sohn dir nicht alles von den Gesprächen mit den Ärzten erzählt hat?

Möglicherweise hat der Arbeitgeber das Problem auch erkannt. Dein Sohn sollte die Kündigung inkl. Abmahnung als Schuss vor den Bug erkennen und sich Hilfe suchen.

"In Krisenzeiten suchen  die Intelligenten nach Lösungen, während die Schwachköpfe nach Schuldigen suchen." Totó 1898-1967

"Höher, schneller, weiter!" ist nicht das Problem. Das Problem ist: "Ich zuerst!", "Alles meins!" und "Mir doch egal!"

Spring23

Zitat von: Saftkutscher am 18. Juni 2023, 18:10:01Hallo Leute,

mich beschäftigt schon seit einiger Zeit folgendes:

Meinem Sohnemann wurde sein Arbeitsvertrag nach mehr als 10 Monaten seit Einstellung mit Einschreiben vom 8.5. ohne Angabe von Gründen fristgerecht zum 15.6. gekündigt.
Ursache dafür ist wohl ein gesundheitliches Problem*, das er hatte, als er an einer neuen Einsatzstelle anfangen sollte.
Weil die Einsatzstelle eine Gefahr für die Arbeitssicherheit sah, wurde er von denen aus nach Hause geschickt.
Bitte nicht falsch verstehen, aber Menschen, die ein Problem mit ihrem Alkoholkonsum haben, können zuweilen so die Kontrolle verlieren, dass sie alkoholisiert oder mit Zittern- also Entzugserscheinungen- am Arbeitsplatz aufkreuzen. Und natürlich ist das ein Problem der Arbeitssicherheit.

Zitat von: Saftkutscher am 18. Juni 2023, 18:10:01Die oben genannte Kündigung kam kurz nach diesem Vorfall.
das passt
Zitat von: Saftkutscher am 18. Juni 2023, 18:10:01Mit Datum 12.5. erhielt er eine Abmahnung wegen unentschuldigter Fehlzeiten mit Kündigungsandrohung.
Ein weiterer Hinweis, dass Dein Sohn professioneller Hilfe bedürfen könnte

Zitat von: Saftkutscher am 18. Juni 2023, 18:10:01Trotz anschliessendem Gespräch mit der Personaldisponentin wurde ihm keine neue Einsatzstelle zugewiesen und seitdem wartete er auf Nachricht.
Die Lohnabrechnung für den Mai enthielt die Verrechnung der Reststunden und Erhebung einer Vertragsstrafe iHv 150,- €.
Falls er mehrfach gefehlt hat und dann noch erkennbar mit dem Problem im Betrieb aufgekreuzt ist, gibt es wenig Spielraum für den AG.

Zitat von: Saftkutscher am 18. Juni 2023, 18:10:01was meint ihr dazu?
ganz ehrlich und hoffentlich nimmst Du es mir nicht übel: Dass Dein Sohn leider ein Alkoholproblem hat, das sich nach Abhängigkeit mit Entzugserscheinungen (Zittern) anhört

Zitat von: Saftkutscher am 18. Juni 2023, 18:10:01Haltet ihr diese Vorgehensweise für rechtswidrig?
Des AG? Klingt nicht danach und kann in der Tat vom Arbeitsgericht geprüft werden. Damit erhält man meist nicht den Arbeitsplatz, aber kann vielleicht noch ein paar Gehälter erhalten o.a.
Zitat von: Saftkutscher am 18. Juni 2023, 18:10:01Hab meinen Sohn aufgefordert beim Arbeitsgericht nachzufragen.
Beim Arbeitsgericht muss man spätestens nach 3 Wochen eine Klage gegen die Kündigung eingereicht haben. Er kann sich natürlich vorab beraten lassen, sollte nur die Frist nicht verpassen.

Zitat von: Saftkutscher am 18. Juni 2023, 18:10:01*)unkontrollierbare Zitteranfälle, Ursache konnte bisher nicht festgestellt werden, dementsprechend auch keine Krankschreibung
...
Mein Sohn ist dem Alkohol sehr zugetan und ich sehe darin zumindest eine der Ursachen für diese Anfälle.
Das könnte der Grund sein, also die Ursache. Und vielleicht soll er statt AU einen Entzug machen. Wer weiß  :weisnich:

Sheherazade

Zitat von: Spring23 am 19. Juni 2023, 09:33:27Beim Arbeitsgericht muss man spätestens nach 3 Wochen eine Klage gegen die Kündigung eingereicht haben. Er kann sich natürlich vorab beraten lassen, sollte nur die Frist nicht verpassen.

Die Frist ist bereits abgelaufen.
"In Krisenzeiten suchen  die Intelligenten nach Lösungen, während die Schwachköpfe nach Schuldigen suchen." Totó 1898-1967

"Höher, schneller, weiter!" ist nicht das Problem. Das Problem ist: "Ich zuerst!", "Alles meins!" und "Mir doch egal!"

Spring23

Zitat von: Sheherazade am 19. Juni 2023, 09:44:31
Zitat von: Spring23 am 19. Juni 2023, 09:33:27Beim Arbeitsgericht muss man spätestens nach 3 Wochen eine Klage gegen die Kündigung eingereicht haben. Er kann sich natürlich vorab beraten lassen, sollte nur die Frist nicht verpassen.

Die Frist ist bereits abgelaufen.
Stimmt. Dann ist die Sache Kündigung leider gelaufen.

Bundspecht

Geil...da wird einmal erwähnt, dass eine Person dem Alk nicht abgeneigt ist, und schon wird daraus ein schwerst abhängiger Akli , der Entzugserscheinungen hat ...

WoW ....

Also entweder haben wir hier den einen oder anderen getarnten Arzt hier unter uns, oder aber es spricht die "eigene" Erfahrung  :nea:
So viele Idioten, und nur eine Sense.

Irgendwann legte der Tot seine Sense beiseite , und bestieg einen Mähdrescher, um den Idioten Herr zu werden !

Spring23

Zitat von: Bundspecht am 19. Juni 2023, 09:50:19Geil...da wird einmal erwähnt, dass eine Person dem Alk nicht abgeneigt ist, und schon wird daraus ein schwerst abhängiger Akli , der Entzugserscheinungen hat ...

WoW ....

Also entweder haben wir hier den einen oder anderen getarnten Arzt hier unter uns, oder aber es spricht die "eigene" Erfahrung  :nea:
Zum einen ging es nur darum, wonach es klingt, wenn man alles gesagte zusammen nimmt.

Nebst dem, was Du selbst schreibst:
Zitat von: Bundspecht am 19. Juni 2023, 09:50:19Mein Sohn ist dem Alkohol sehr zugetan und ich sehe darin zumindest eine der Ursachen für diese Anfälle.
dann mehrfach unentschuldigt nicht zur Arbeit, dort dann zu zittern, diese "Anfälle" öfter zu haben und vom AG nach Hause geschickt zu werden. Sind nun mal Hinweise, denen man nachgehen sollte. Muss man nicht, klar, kann statt dessen den anpampen, der darauf hinweist.

Zum anderen: Egal ob Arzt oder selbst mal Abhängiger. Beide haben in der Tat Erfahrungen und gerade der ehemals Abhängige erkennt schnell was Sache ist. Gerade weil er die Ausreden und das Verhalten bei Ansprechen des Problems selbst gut kennt.

Nur zum Frage des Arbeitsrechts: Da man die Frist verpasst hat, ist der Zug hier leider abgefahren.

Ob man beim anderen Thema hinschauen mag oder nicht, bleibt einem selbst überlassen.

Sheherazade

Zitat von: Bundspecht am 19. Juni 2023, 09:50:19es spricht die "eigene" Erfahrung

Lebenserfahrung, Berufserfahrung, nenne es wie du willst. Ich habe in meinem über 40-jährigen Berufsleben genug Erfahrungen gesammelt mit Arbeitnehmern, die ein Alkoholproblem haben um an deiner knappen und vorsichtig ausgedrückten Schilderung zu erkennen, dass dein Sohn Hilfe braucht.
"In Krisenzeiten suchen  die Intelligenten nach Lösungen, während die Schwachköpfe nach Schuldigen suchen." Totó 1898-1967

"Höher, schneller, weiter!" ist nicht das Problem. Das Problem ist: "Ich zuerst!", "Alles meins!" und "Mir doch egal!"

BigMama

Ihr verwirrt mich.
Es ist doch der Sohn von Saftkutscher und nicht von Buntspecht. Oder hab ich irgendwas überlesen?
Die Welt wird nicht von skrupellosen Verbrechern, finstren Kapitalisten oder machtgierigen Despoten regiert, sondern von einer gigantischen, weltumspannenden RIESENBLÖDHEIT.
Wer´s nicht glaubt, ist schon infiziert.
(Michael Schmidt-Salomon, GBS-Sprecher)

Sheherazade

Nein, ich habe mich durch den Zwischenruf irritieren lassen und nicht auf den Verfasser geachtet.
"In Krisenzeiten suchen  die Intelligenten nach Lösungen, während die Schwachköpfe nach Schuldigen suchen." Totó 1898-1967

"Höher, schneller, weiter!" ist nicht das Problem. Das Problem ist: "Ich zuerst!", "Alles meins!" und "Mir doch egal!"

Papagena

Hallo Saftkutscher,


wurde Dein Sohn mal auf Diabetes getestet?
Ansonsten würde ich auch den Arzt wechseln, der hoffentlich eine gesicherte Diagnose stellen wird.


Grüßle
Papagena
,,Innere Freiheit und äußere Notwendigkeit, dies sind die beiden Pole der tragischen Welt."

August Wilhelm von Schlegel

eifelbahner

Danke für eure Meinungen  :smile:

Dass es da eine Frist von 3 Wochen gibt, um gegen die Kündigung vorzugehen, wusste ich nicht. :weisnich:

Aber mit dem Alkoholiker hab ihr recht, mein Sohn ist da zu 100% einer, aber er will sich nicht helfen lassen.
Es ist mir zwar mal gelungen, ihn zu einem Besuch bei meinem Psychologen zu überreden, aber der sagte mir im Anschluss, dass mein Sohn wohl kein Interesse an einer Änderung hat.

Ich stehe meinem Sohn eh schon dauernd "auf den Füßen", damit er überhaupt was auf die Reihe kriegt, aber ich bin so langsam damit überfordert.

Zumal meine Frau mittlerweile wegen eines Schlaganfalls vor einigem Jahren jetzt Pflegestufe 2 hat und auch keine Besserung zu erwarten ist.

Bei mir läufts ja richtig, wie es soll, auch dank eurer Tipps.
Dafür nochmal explizit ein grosses Danke an euch.
Nächstes Jahr um diese Zeit kann ich meine Altersrente beantragen und dann sollte das Thema Bürgergeld erledigt sein.