Weiterbewilligung und Neuberechnung einer Nachzahlung der Berufsgenossenschaft

Begonnen von Wiesbaumer59, 22. Juni 2023, 11:26:44

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Wiesbaumer59

Guten Tag zusammen
Kurz zu mir, ich heiße Volker, bin 59 Jahre alt und seit 3 Jahren Krank wegen einer verätzung und Amputation des Mittelfingers mit zugehörigen Mittelhandknochens. Es ist ein anerkannter Arbeitsunfall durch die BG . Ich hab seit dem Jahr 2020 alles an Leistungen bekommen was es gibt, nun bin ich seit Anfang des Jahres im Bürgergeld.

Es lief sehr schleppend mit den Jobcenter aber ich hab's hinbekommen den Hauptantrag und seine Einreichungen.
Im Februar diesen Jahres bekam ich Post von der Bg Darin wurde mir Mitgeteilt das ich eine Nachzahlung bekomme von 4,600 € Weil Arbeitsunfall und Entschädigung wegen der Amputation ect ect. Gleichzeitig bekomme ich Monatlich eine Rente auf unbestimmte Zeit von 286 € Monatlich.

Zu meiner Frage jetzt. Die BG hat natürlich jeden informiert das ich eine Nachzahlung erhalte und sie Ansprüche geltend machen können. Auch das Jobcenter hat einen Teil einbehalten. Meine Rente auf unbestimmter Zeit wurde auch zum laufendem Bürgergeld angerechnet.
Jetzt muss ich einen Weiterbewilligungsantrag stellen, wo man sagt , ich habe ja eine Nachzahlung erhalten von der BG und die muss nochmals mit angerechnet werden ??  Wie oft darf das Jobcenter sich noch an der Nachzahlung bedienen ??  Einmal leuchtet mir ein, aber zu jeder Weiterbewilligung auch??

Das blöde ist nur, ich hab von den Rest was mir blieb, einen neuen PC mit Drucker, einen neuen Roller  , und diverse Kleinigkeiten gekauft. und hab jetzt nur noch einen Betrag von 600 € übrig.
Darauf hin sagte die Frau vom Jobcenter, sie will alle ausgaben die ich von der Nachzahlung getätigt habe , Aufgelistet haben .  Ist das Rechtens ? Sie hat ausgerechnet das der Betrag der Nachzahlung durch 6 Monate fast 600 @ wären die sie anrechnen müsse. Da ich aber bis auf knapp 600 € alles weg habe, mir einen Darlehnsvertrag anbieten könne von Monatlich 100 € , damit nicht alles abgezogen wird vom Bürgergeld.

Ein befreundeter Rechtsverdreher meinte, er schaut sich das genauer an, aber er denkt, auch das Jobcenter darf sich nur einmal bedienen an einer Nachzahlung von der BG. Ich hab gegenüber dem Jobcenter nichts zu verbergen, die können die Auflistung bekommen, aber was Recht ist sollte auch Recht bleiben.

Wäre sehr froh wenn ich von ausserhalb Antworten bekäme die ähnliches erlebt haben, als nur die § vom Jobcenter.

Liebe Grüße aus der Eifel
Volker

horst

Zitat von: Wiesbaumer59 am 22. Juni 2023, 11:26:44Sie hat ausgerechnet das der Betrag der Nachzahlung durch 6 Monate fast 600 @ wären die sie anrechnen müsse.
ja nach 6 Monaten Anrechnung vom JC wäre der Rest Schonvermögen.

Zitat von: Wiesbaumer59 am 22. Juni 2023, 11:26:44Einmal leuchtet mir ein, aber zu jeder Weiterbewilligung auch??

wenn das Geld im Leistungsbezug zugeflossen ja sonst wäre es Schonvermögen.