Jobcenter fragt, warum ich die Miete nicht in voller Höhe überweise?

Begonnen von Faby, 23. Juli 2023, 18:15:49

⏪ vorheriges - nächstes ⏩

0 Mitglieder und 1 Gast betrachten dieses Thema.

Faby

Hallo zusammen,

ich soll dem Jobcenter erläutern, warum ich die Mietzahlungen an die Vermieterin teils per Überweisung (etwa zwei Drittel der Miete) und teils durch Übernahme der Kosten für ein Monats-Abo für die Öffis (etwa ein Drittel der Miete) begleiche bzw. warum ich die Miete nicht in voller Höhe an die Vermieterin überweise?

Was soll ich dem Jobcenter darauf antworten?

Dass ich das mit der Vermieterin so vereinbart habe und das Jobcenter es bislang nicht beanstandet hat?

Zu mir folgendes:
Ich bin Aufstocker und beziehe ALG. Die Miete plus Heizkosten übernimmt das Jobcenter, dem ich bei der Antragsstellung mitgeteilt habe, dass ich als Untermieter bei meiner Vermieterin wohne (mit Untermietvertrag) und die Miete teils in bar, teils durch Überweisung und teils durch Übernahme von Kosten (für das Abo) begleiche. Ich habe mir von der Vermieterin unterschreiben lassen, dass sie die Mieten erhalten hat und auch das beim Jobcenter eingereicht.
Jetzt fordert das Jobcenter aber insgesamt etwa 3 x 30 = 90 Euro für drei Monate von mir zurück und verwies dabei auf Nebeneinkommen in den besagten Monaten... von jeweils um die 100 Euro, zweimal darunter, einmal darüber. Das hatte ich auch alles ganz korrekt angegeben. Als ich nachfragte, wie sich denn der jeweilige monatliche Erstattungsbetrag von 30 Euro berechnet, bekam ich keine Antwort und legte daher Widerspruch gegen den "Aufhebungs-, Erstattungs- und Aufrechnungsbescheid" ein. Daraufhin erhielt ich nun das erste Schreiben mit der hier oben im Betreff erwähnten Frage. (Und zudem soll ich einen Kontoauszug vorlegen, den ich längst vorgelegt habe)

Was kann bzw. darf ich dem Jobcenter auf die oben gestellte Frage (nicht) antworten, um keinen Fehler zu begehen... den ich vielleicht schon begangen habe, weil ich die Miete nicht in voller Höhe überwiesen habe.

Vielen Dank für eure Antwort!

Faby

Sheherazade

Welchen Grund gibt es denn für dieses Vorgehen, kann deine Vermieterin ihr Monats-Abo nicht selbst bezahlen?

Und ja, so etwas macht man einfach nicht, wenn man im ALGII/Bürgergeld-Bezug ist. Erst recht nicht, wenn man zur Untermiete wohnt. Ich befürchte, dass man jetzt eure Beziehung auf den Prüfstand stellen wird.
"In Krisenzeiten suchen  die Intelligenten nach Lösungen, während die Schwachköpfe nach Schuldigen suchen." Totó 1898-1967

"Höher, schneller, weiter!" ist nicht das Problem. Das Problem ist: "Ich zuerst!", "Alles meins!" und "Mir doch egal!"

Fettnäpfchen

Faby

Zitat von: Faby am 23. Juli 2023, 18:15:49Was soll ich dem Jobcenter darauf antworten?
Dazu wäre es am besten erst mal das Schreiben anonymisiert hier einzustellen, damit man weiß was für eine Antwort richtig wäre.

MfG FN
Meine Beiträge beinhalten oder ersetzen keine anwaltliche Beratung oder Tätigkeit.
Für eine verbindliche Rechtsberatung und -vertretung suchen Sie bitte einen Anwalt auf.
Wer das Ziel kennt, kann entscheiden. Wer entscheidet, findet Ruhe. Wer Ruhe findet, ist sicher. Wer sicher ist, kann überlegen. Wer überlegt, kann verbessern. (Konfuzius)
Mach es: Sei stärker als deine stärkste Ausrede.