Neuigkeiten:



Das Forum Team wünscht allen Mitgliedern
und Besuchern eine schöne Adventszeit.

Hauptmenü

Hartz 4 und Auto / Frage zu Schulden

Begonnen von Taxima, 21. Juni 2023, 17:20:22

⏪ vorheriges - nächstes ⏩

0 Mitglieder und 2 Gäste betrachten dieses Thema.

Taxima

Dann werde ich da wohl keinen Widerspruch einlegen. Die Zahlungsaufforderungen sind schon berechtigt. Doch etwas knapper bei Kasse als gedacht gerade.
So 200€
Wird sehr schwierig die zu bezahlen in nächster Zeit. Hab und Gut verkaufe ich nicht, deswegen.

Wenn die so hinterher sind... wie können manche Leute überhaupt Tausende oder zehntausende Schulden machen. Oder sogar mehr?

Kopfbahnhof

Zitat von: Taxima am 23. Juni 2023, 18:28:41Die Zahlungsaufforderungen sind schon berechtigt
Einzige Möglichkeit bleibt wohl nur, Ratenzahlung zu Vereinbaren bevor noch mehr Mahnungen kommen.
Umso teurer wird es sonst.

Harald53

Zitat von: Hary am 23. Juni 2023, 01:36:06Um welche Summen geht es bei dir und wäre eine Privatinsolvenz keine Option?

Dürften so um die 20.000 sein, Privatinsolvenz könnte ich mal angehen, aber bisher hab ich da noch keinen Bedarf gesehen ^^

Zitat von: Taxima am 23. Juni 2023, 18:28:41Wenn die so hinterher sind... wie können manche Leute überhaupt Tausende oder zehntausende Schulden machen. Oder sogar mehr?

Dazu braucht es nicht viel, z.B. bei einer Bank einen Kredit aufgenommen und einfach mit den Zahlungen ins stocken geraten reicht da schon aus,
(meistens dann der Fall wenn arbeitslosigkeit eingetroffen ist) und dann nimmt das unheil seinen Lauf.

Ellen_Alien

ZitatWie schnell enden Mahnbescheide unschön? Nach der 2. Mahnung kommt ja irgendwann (ka wie schnell) ein gerichtliches Mahnverfahren.
Die Gläubiger selbst schicken nur Mahnung. Der gerichtliche Mahnbescheid kommt auf Antrag des Gläubigers vom Gericht und endet mit dem Vollstreckungsbescheid, wenn nicht nicht fristwahrend widersprochen wird.

Ob und wie schnell ein Mahnbescheid beantragt wird, entscheidet der Gläubiger, ist für diesen aber eine relativ kostengünstige Methode, um einen vollstreckbaren Titel zu erwirken.

ZitatWenn die Forderung sicher Unberechtigt ist, würde ich das mit rein schreiben.
Ist sie Berechtigt, bringt auch ein Widerspruch nichts.

Das ist so nicht richtig, was ein Widerspruch bewirken kann, hat Harald53 erklärt. Auch da kommt es auf den Gläubiger an. Meistens ist es so, wenn man mit Zwangsvollstreckung beruflich zu tun hat, hat man seine Methoden, die Zahlungsfähigkeit und den Zahlungswillen von Schuldnern ganz gut einzuschätzen und man weiß dann auch, ob sich weitergehende Maßnahmen lohnen oder eher nicht.

Als Schuldner sollte man sich nicht darauf verlassen, dass es so kommt.

Wenn die Forderungen überschaubar sind, lohnt sich eine Einigung mit dem Gläubiger vor dem MB, da sonst nur noch mehr Kosten entstehen.

ZitatWie lange hat man denn noch Zeit zu bezahlen? Steht denn bald der Gerichtsvollzieher vor der Tür? Was ist wenn ja und man dann den Gerichtsvollzieher nicht reinlässt oder rausschmeißt

Nach dem ger. MB kann man sich noch immer mit dem Gläubiger einigen.
Ob der GVZ beauftragt wird, hängt auch vom Gläubiger ab. Auch hier muss man finanziell in Vorleistung gehen und auch da ist es besser, wenn man weiß, dass sich dieser Auftrag ,,lohnt" weil man das Geld vom Schuldner irgendwann zurückfordern kann.

Wenn man den GVZ nicht reinlässt, informiert er einen mit PZU über seinen Besuch und kündigt einen weiteren an. Ist man auch da abwesend, darf der GVZ sogar mit Hilfe der Polizei die Wohnung öffnen lassen und notfalls in Abwesenheit des Schuldners zwangsvollstrecken, sofern dies offensichtlich möglich ist. Bei Rausschmiss darf er natürlich die Polizei zur Hilfe rufen.
ZitatDas sind u.a. Leute die seit Jahren Schulden aufgebaut haben und kein Haftbefehl haben
Bei zivilrechtlichen Forderungen gibt es in der Regel auch keinen Haftbefehl. Sowas käme eher bei Steuerschulden oder generell Schulden bei Behörden in Betracht.