Aufforderung zur Mitwirkung

Begonnen von Rick, 25. Juni 2023, 22:31:27

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Rick

Ich brauche euer Schwarmwissen.

Neu Antrag Bürgergeld. Nach leider 3 monatiger Arbeit ist meine Tochter nun wieder Arbeitslos. :( Beide Arbeitgeber haben nicht gepasst. Der eine zahlte nicht pünktlich, bei dem neuen danach wurde sie gemobbt. :( Brief vom Jobcenter kam prompt mit der "Aufforderung zur Mitwirkung". Es wird folgendes verlangt.

*aktueller Mietvertrag ihrer neuen Wohnung
*aktuelle Meldebescheinigung (Ist das überhaupt relevant und wichtig für einen Bürgergeldantrag?)
*aktuelle Mietbescheinigung (Hier weiss ich, will man doppelte Daten erheben. Hier wird es nur eins geben, entweder Mietvertrag zur Einsicht oder Mietbescheinigung ausgefüllt!)
*Kontoauszüge nach Kontoeröffnung bis laufend. (Hier verstehe ich, die letzten 3 Monate. Wird eingereicht)
*Arbeitsvertrag Firma XYZ 1
*Lohnnachweise von Firma XYZ 1
*Arbeitsvertrag Firma XYZ 2
*Lohnbescheinigung Firma XYZ 2

Sind diese Forderungen alle Rechtens?

Grokarr

Hallo,

"neue" Wohnung heisst ja, Ihre Tochter ist kürzlich umgezogen oder will erst noch umziehen, vor dem Hintergrund ist generell erstmal die örtliche Zuständigkeit bzw. der gewöhnliche Aufenthalt zu klären. Das geht halt zunächst über die Meldebescheinigung.

Die aktuelle Vermieterbescheinigung ist im Grunde bei einem neu abgeschlossenen Mietvertrag nicht notwendig, allerdings weiss das der Sachbearbeiter des Neuantrags ja noch gar nicht. Es lag ihm ja noch nichts vor, also fordert er erstmal alles an, um nicht später Unterlagen nachfordern zu müssen, was auch im Interesse Ihrer Tochter sein könnte, hinsichtlich Bearbeitungsdauer etc. Bei alten Mietvertragen braucht man die Vermieterbescheinigung auf jeden Fall, die Beträge der Neben- und Heizkosten, ggf. Steigerungen des Grundmietbetrags bei Staffelmietverträgen oder auch Wohnverhältnisse bei Studenten WGs stimmen ja mit dem alten Hauptmietvertrag nicht mehr überein.

Eigentlich fehlt wenigstens zum zweiten Arbeitsverhältnis noch die Kündigungsbestätigung des Arbeitgebers (besser beide Kündigungen einreichen) Die Einkommensbescheinigungen sind notwendig, um zu klären, ob im Monat der Antragsstellung noch Gehalt des Vormonats eingeht. Es gilt das Zuflussprinzip, Gehalt aus Mai mit Zufluss im Juni wird bei Antragsstellung im Juni noch angerechnet, obwohl es Einkommen aus Mai ist, da es dem Konto und damit zum Lebensunterhalt erst im Juni zur Verfügung steht.

Ihre Tochter unterliegt bei Antragsstellung der Mitwirkungspflicht nach § 60 SGB II, sollten also Unterlagen nicht eingereicht werden, die angefordert wurden und halt auch zur Prüfung des Antrags notwendig sind, wird eine Erinnerung an die Aufforderung verschickt und danach der Antrag mangels Mitwirkung versagt. Das steht auch in der Rechtsfolgenbelehrung der Aufforderung. 

Kopfbahnhof

Zitat von: Rick am 25. Juni 2023, 22:31:27Sind diese Forderungen alle Rechtens?
Zitat von: Rick am 25. Juni 2023, 22:31:27aktueller Mietvertrag ihrer neuen Wohnung
Zitat von: Rick am 25. Juni 2023, 22:31:27aktuelle Meldebescheinigung
Zitat von: Rick am 25. Juni 2023, 22:31:27Lohnnachweise von Firma XYZ 1
Zitat von: Rick am 25. Juni 2023, 22:31:27Lohnbescheinigung Firma XYZ 2

Die sind alle rechtens

Zitat von: Rick am 25. Juni 2023, 22:31:27aktuelle Mietbescheinigung
Zitat von: Rick am 25. Juni 2023, 22:31:27Arbeitsvertrag Firma XYZ 1
Zitat von: Rick am 25. Juni 2023, 22:31:27Arbeitsvertrag Firma XYZ 2

Diese nicht

Zitat von: Rick am 25. Juni 2023, 22:31:27Kontoauszüge nach Kontoeröffnung

Keinesfalls ab Kontoeröffnung nur die letzten 3 Monate

Rick

Vielen Dank für eure Rückantworten. Somit wissen wir bescheid. :sehrgut:

Kopfbahnhof

Zitat von: Rick am 26. Juni 2023, 21:20:48Somit wissen wir bescheid
Wobei die Meldebescheinigung auch Nachgereicht werden kann.

Rick

Alle Unterlagen ausser die Arbeitsverträge sind online eingereicht worden. Zwischenzeitlich habe ich mich im Auftrag meiner Tochter beim Jobcenter beschwert. Und dort einmal nachgefragt, was dort schiefläuft und was dort angeblich wohl für unterfahrende Mitarbeiter arbeiten. Ist das verkehrt?! Es ist doch aber nun mal Tatsache! Wenn ich zwei simple Fragen dort stelle ist es mein gutes Recht! Das hat man nicht so gut aufgenommen, und weisst die Beschwerde unbegründet in einer Briefantwort zurück. 🤦🏻�♂️ Beschwerde ist Beschwerde, ob denen das gefällt oder nicht.

Zum Ende des Briefes weisst man mich doch tatsächlich darauf hin und fordert mich auf in zukünftigen Schreiben einen angemessenen sachlichen und respektvollen Tonfall zu formulieren. Ich fass es nicht! Genau das habe ich aber getan, ich war in keinster Weise ausfallend, frech oder patzig, wie dieses Jobcenter es im Gegensatz tut. Ich schreibe ja auch im Auftrag meiner Tochter, da kann und darf man nicht ausfallend werden. Und jetzt soll man dort wohl auch noch zu Knie fallen?!

Wenn man es nicht einmal auf die Reihe bekommt, die neue Adresse meiner Tochter einzutragen. Und eine Mitteilung über die neue Adresse ist mehr als als einmal geschehen, aber keiner hatte sich anscheinend die Mühe gemacht, das mal zu ändern. Auch eine Änderungsmitteilung auf die neue Adresse wurde ja ignoriert, nicht so wie angegeben, man hätte nichts bekommen.

Und um endlich zu klären warum das Jobcenter plötzlich Zahlungen tätigt, bekommt man solche Antworten zurück! Unfassbar! Wenn eine neue Adresse vorliegt, dann hat das seine Gründe, dann kann man nicht einfach weiter die alte Adresse nutzen. Auch nicht aus Schikane und Trotz. Was soll der Blödsinn?!
Ich war selbst beim gleichen Jobcenter mehrmals arbeitslos gewesen, habe vor Jobaufnahme immer Änderungsmitteilung gegeben und gut war die Sache. Bewilligungen aufgehoben, Zahlungen wurden eingestellt. Fertig aus war die Sache. Seitdem meine Tochter sich aber jetzt gegen unrechtmässige Forderungen und vergangene Anschuldigungen wert, und auch weiss das wir Familie sind und ich mir auch nicht alles gefallen lasse, haben sie wohl nun auch einen Kicker auf sie in Form von Schikane.

Kurz zur Vorgeschichte.

Tochter hat ordnungsgemäß Veränderungsmitteilung online an das Jobcenter gegeben, dass sie einen neuen Job am 1. März aufnimmt, des Weiteren hat sie auch eine Änderungsmitteilung aufgegeben, das sie zum gleichen Zeitpunkt in ihre neue Wohnung zieht. Das wurde vom Jobcenter komplett ignoriert.

Tochter hat bei Veränderungsmitteilung angegeben was im AV steht. Wie viele Stunden angesetzt sind, was sie pro Stunde verdient, und das der AG sie auch länger arbeiten lassen kann, wenn nötig. Was auch eintrat, da sie grundsätzlich nur Vollzeit arbeitete. Das sie ihr erstes Gehalt erst Ende April bekommen würde, wurde dem Jobcenter ebenfalls mitgeteilt.

Tochter hat 2 Monate beim neuen Job gearbeitet, März und April, und hat auch kein Geld mehr vom Jobcenter Ende März und Ende April bekommen. Ihr Bürgergeld wurde auch aufgehoben. Ende Mai überweist das Jobcenter urplötzlich wieder Bürgergeld (?!) für angeblich April, Mai und Juni. Daraufhin habe ich im Auftrag meiner Tochter eine Beschwerde online an das Jobcenter geschrieben, denn eigentlich steht dieses Geld meiner Tochter ja nicht zu, das sie in Arbeit ist bzw. war im März, April und im Mai.

Da die neue Arbeitsstelle nicht die richtige war, hat meine Tochter sich sofort um einen neuen Job bemüht und diesen auch gefunden und Anfang Mai angefangen. Das dieser nun leider auch nichts wurde, hatte gesundheitliche Gründe. Meine Tochter ist daraufhin, dann Ende Mai zum Jobcenter um sich arbeitslos zu melden.
Wir haben hier zwei Städte in der Nähe, die neue Stadt ist für Ummeldung und Passangelegenheiten für sie nun zuständig, daher dachte meine Tochter auch, das dass dortige Jobcenter für sie nun zuständig sei. Die sagten ihr aber das die andere Stadt, wo sie auch vorher wohnte, weiterhin für sie zuständig sei, so weit so gut. Ist halt so. Sie hat sich dann in ihren alten e services Account beim Jobcenter eingeloggt, könnte aber ihre neue Adresse dort nicht ändern, hat darauf das alte Profil komplett gelöscht und sich neu angemeldet. Ihr gutes Recht, wenn alles andere nicht funktioniert, Auf Anfragen ihrerseits wie sie ihr altes Profil mit dem neuen zusammenfügen kann, weil sie eine neue Kundennummer bekommen hatte, wurde seitens des Jobcenters nicht drauf reagiert. Mittlerweile haben sie es aber wohl geschafft, somit hat sie auch wieder ihre alte Kundennummer in ihrem neuen Profil.

Nun brauche ich weiterhin euer Schwarmwissen. Ich habe die Briefantwort einmal hochgeladen. Was sagt ihr dazu? Meine Tochter hat bis auf die AV beider Firmen alles hochgeladen was gefordert wurde, hier wir sie aber weiterhin als Dumm abgestempelt, Fehler die das Jobcenter gemacht hat werden auf meine Tochter abgewälzt, und man droht sogar mit horrenden Geldbußen. Eine Bewilligung auf den Neuantrag auf Bürgergeld ist natürlich auch am 1. Juli noch nicht erfolgt obwohl Vermögensverhältnisse, Kontoauszüge, ect., wie oben schon erwähnt, alles online eingereicht wurde. Seit 1 Monat wartet sie nun.

Ich frage mich langsam echt, was mit diesem Jobcenter nicht stimmt! Hier hackt bekanntlich die eine Krähe, die Fehler macht, der anderen kein Auge aus.
Ich würde gerne auf diesen Brief antworten brauche aber etwas Hilfe von euch.
@Ottokar Du hast immer so gutes Wissen, ich frage vorsichtig, kannst Du vielleicht auch helfen?

Kopfbahnhof

Zitat von: Rick am 02. Juli 2023, 16:01:53Die sagten ihr aber das die andere Stadt, wo sie auch vorher wohnte, weiterhin für sie zuständig sei, so weit so gut
Laut dem Schreiben hat das JC aber nicht gewechselt, da sie im gleichen LK umgezogen ist.
Kann gut sein, auch hier könnte man von Stadt L in Stadt G ziehen.
Da gibt es zwar eine andere Zweigstelle, dennoch ist es das selbe JC.

Die Forderung nach dem AV ist falsch und nicht zwingend für den Antrag notwendig.
Für die Berechnung gibt es die Einkommensbescheinigung vom AG.
Da bringt der AV null, nichts.


Wenn Tochter alles ordnungsgemäß beim JC gemeldet hat, am besten mit Nachweis, dann hat sie ihre Pflicht getan.

Wenn die Post dennoch an die falsche Adresse gegangen ist, ist es dann nicht ihr Problem.

Eins braucht das JC aber zwingend, die Einkommensnachweise welche vom AG Ausgefüllt werden.
Eben für die Berechnung der Leistungen, in der Vergangenheit.
Aktuell gibt es ja sicher keine, wenn ohne Job.

Rick

Meinst Du mit Einkommensnachweise die Lohnbescheinigung? Die wurde vom letzten Arbeitgeber auch mit eingereicht. Was sie als Lohn von beiden bekommen hat, ist auch auf den Kontoauszügen ersichtlich. Beim ersten AG hat sie bis heute noch keine Lohnbescheinigung bekommen und wartet immer noch. Das hat sie dem Jobcenter auch mitgeteilt, mehr kann sie ja auch nicht tun. Alles andere wurde eingereicht wie gefordert, aber wie man sieht weiss die Linke Hand in diesem Jobcenter nicht, was die Rechte tut.

Oder meinst Du diese hier Einkommens Bescheinigung Das hat sie gar nicht per Post bekommen und bei Antragstellung Online war das nicht dabei.

Kopfbahnhof

Zitat von: Rick am 02. Juli 2023, 16:36:34meinst Du diese hier
Ja die braucht das JC und der AG ist dazu Verpflichtet, diese Auszufüllen.
Weigert er sich, Mitteilung an das JC dann können sie direkt dort Anfordern.

Zitat von: Rick am 02. Juli 2023, 16:36:34mehr kann sie ja auch nicht tun
So ist es, damit ist sie ihrer Mitwirkungspflicht auch nachgekommen.

Beide AV gehen das JC jedenfalls nichts an.

Spring23

Zitat von: Rick am 02. Juli 2023, 16:01:53Zwischenzeitlich habe ich mich im Auftrag meiner Tochter beim Jobcenter beschwert. Und dort einmal nachgefragt, was dort schiefläuft und was dort angeblich wohl für unterfahrende Mitarbeiter arbeiten. Ist das verkehrt?! Es ist doch aber nun mal Tatsache!
Nur dazu kurz: Das ist keine Tatsache. Es ist eine Wertung von Dir, die Du offenbar zurückgemeldet hast.

Zitat von: Rick am 02. Juli 2023, 16:01:53Wenn ich zwei simple Fragen dort stelle ist es mein gutes Recht! Das hat man nicht so gut aufgenommen, und weisst die Beschwerde unbegründet in einer Briefantwort zurück. 🤦🏻�♂️ Beschwerde ist Beschwerde, ob denen das gefällt oder nicht.
Du hast das Recht Dich zu beschweren. Der andere hat das Recht das nicht anzunehmen. Deine Beschwerde bleibt natürlich.

Zitat von: Rick am 02. Juli 2023, 16:01:53Zum Ende des Briefes weisst man mich doch tatsächlich darauf hin und fordert mich auf in zukünftigen Schreiben einen angemessenen sachlichen und respektvollen Tonfall zu formulieren. Ich fass es nicht! Genau das habe ich aber getan, ich war in keinster Weise ausfallend, frech oder patzig, wie dieses Jobcenter es im Gegensatz tut.
Kenne Deinen Wortlaut nicht. Aber jemand als unerfahren oder inkompetent zu betiteln, ist nun mal nicht sachlich.
Auch wenn man es im verständlichen Ärger denkt, was da wohl für xxx arbeiten.


Rick

#10
Ist es verboten nachzufragen was dort schiefläuft? Anscheinend ist es ja eine Tatsache. Denn es wurde ja mehrmals auch über den SB die neuen Adresse mitgeteilt. Hier versucht man aber wohl aus Willkür die neue Adresse nicht anzunehmen. Solch eine Schikane ist ja nicht das erste mal bei ihr.

Zum Glück hat man ja jetzt endlich mit dem Neuantrag die neue Adresse heraus gefunden. 🙄

Natürlich ist es auch mein Recht. Was die mit der Beschwerde machen, abheften und fertig. Hätte ich genau so gemacht, wenn nicht so ein Satz wie "Achten Sie auf ihre Höflichkeiten" hinterher gekommen wäre. Ich habe wortwörtlich nur kurz gefragt was in dem Jobcenter schief läuft mehr nicht. Als Inkompetent habe ich niemanden betitelt, unerfahren ist ja nicht schlimm. Es fängt ja jeder mal an, oder hat nicht alle Paragraphen im Kasten, ich auch nicht, aber dann muss man auch zu seinen Fehlern stehen und den Bürgergeld Empfänger nicht so behandeln. Und dann sprechen die von einer "vertrauensvollen" Zusammenarbeit. Die ist leider schon lange abhanden gekommen. 😕

Rick

Leider hat sich mit Antrag meiner Tochter immer noch nichts getan. Kann man irgend etwas unternehmen, wenn das Jobcenter offensichtlich den Antrag heraus zögert, weil es denkt im Recht zu sein? Wir haben jetzt seit mehr als 14 Tagen die letzten Dokumente eingereicht, die verlangt wurden, außer die AV. Was sind hier unserer Rechte? Es kann doch nicht sein, das man kein Bürgergeld bearbeitet und auszahlt, nur weil bockig ist, weil man die vergangenen Arbeitsverträge nicht bekommt?

Seitdem ist der Juli angebrochen und wir mussten die Miete der Wohnung unserer Tochter erneut selber zahlen, da sie nichts mehr auf dem Konto hat, und weil das Jobcenter eben den Bürgergeld Antrag immer noch nicht bearbeitet hat und die das offensichtlich mit Absicht machen, wenn man nicht deren dreister, unnötiger, Datenerhebung nachkommt.

Kopfbahnhof

Zitat von: Rick am 12. Juli 2023, 11:57:26wenn das Jobcenter offensichtlich den Antrag heraus zögert, weil es denkt im Recht zu sein?
Erst mal Hartnäckig dran bleiben und Nachfragen.

Je nach Auskunft muss es dann wohl über das SG laufen.
Da sie ja offensichtlich bereits Mittellos ist.

Rick

Wir fragen noch mal nach, was nun ist, da bis heute weder Post da ist noch etwas auf dem Konto. Am 19. gehen Fixkosten von ihrem Konto ab, wo wir auch ihr wieder Geld leihen müssen, damit sie mit dem Konto nicht ins Minus kommt. Essen bezahlen wir ihr momentan auch mit. Es ist einfach nur noch zum :wand:

Fettnäpfchen

Rick

Zitat von: Rick am 13. Juli 2023, 15:29:05wo wir auch ihr wieder Geld leihen müssen,
Darüber solltet ihr einen
Darlehensvertrag zur Überbrückung zwischen Antrag und Zahlung abschließen!

Zitat von: Rick am 12. Juli 2023, 11:57:26Was sind hier unserer Rechte?
Die kann man unter anderem aus der Leistungspflicht des Leistungsträgers herauslesen.

MfG FN
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