Bedingungslos bis zu einer Grenze

Begonnen von PeterHeu1, 26. Juni 2023, 21:21:51

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PeterHeu1

Hallo:
Es wird viel um die Sanktionen beim bürgergeld schwadroniert.
Um das besser zu verstehen, kann man alle Beträge von Regelsatz, KdU, Rente und Krankenversicherung unter 30 Prozent (Bundesverfassungsgerichtsurteil bis 30 Prozent Sanktionen erlaubt) als bedingungsloses kleines Grundeinkommen bezeichnen?
Ist das Bedingungslos?
Wenn nicht, warum nicht?
Keine Gesetze und Paragraphen, besser erklären, logisch.
Herzlichen Dank.  :smile:

Spring23

Zitat von: PeterHeu1 am 26. Juni 2023, 21:21:51Hallo:
Es wird viel um die Sanktionen beim bürgergeld schwadroniert.
Um das besser zu verstehen, kann man alle Beträge von Regelsatz, KdU, Rente und Krankenversicherung unter 30 Prozent (Bundesverfassungsgerichtsurteil bis 30 Prozent Sanktionen erlaubt) als bedingungsloses kleines Grundeinkommen bezeichnen?
Ist das Bedingungslos?
Wenn nicht, warum nicht?
Keine Gesetze und Paragraphen, besser erklären, logisch.
Herzlichen Dank.  :smile:
Weil die Bedingung bleibt, dass man erwerbsfähig und bedürftig sein muss und zur Prüfung erforderliche Unterlagen einreichen muss

PeterHeu1

Zitat von: Spring23 am 26. Juni 2023, 22:56:07
Zitat von: PeterHeu1 am 26. Juni 2023, 21:21:51Hallo:

Weil die Bedingung bleibt, dass man erwerbsfähig und bedürftig sein muss und zur Prüfung erforderliche Unterlagen einreichen muss
Das war nicht gemeint, weil das klar ist

PeterHeu1



Das war nicht gemeint, weil das klar ist

DerGreif

Was meinst du dann?

Bedingungslos = von keiner Voraussetzung abhängig

Beim Bürgegeld wurden dir von @Spring23 schon drei Voraussetzungen genannt.
Also ist ein KEIN kleines BGE

Milla

Ich denke seine Frage zielt darauf ab ob man ohne Verpflichtungen gegenüber dem JC nachzukommen mit max. 30% Sanktionen sich durchs Leben mogeln kann. Ich denke nicht das man es sich so einfach machen kann. Mit 30% Sanktionen könnte man evtl. noch leben, wenn es da nicht § 60 SGB I gäbe, die Mitwirkungspflicht. Damit ist man ganz schnell bei 100%.
Abschieben schafft Wohnraum:  Deutschland hat Eigenbedarf!

Simone-

Zitat von: Milla am 27. Juni 2023, 10:04:41ohne Verpflichtungen gegenüber dem JC nachzukommen
Der TE sollte zwischen Sanktion (bis 30% weniger) und kompletter Leistungseinstellung (keine Zahlung mehr) unterscheiden. Eine Leistungseinstellung kann viele Gründe haben.

Warum es keine Leistungen mehr gibt - also ob wegen Sanktion (früher 100%) oder ob es eine Leistunseinstellung ist, spielt bei der Fragestellung keine Rolle.

Zitat von: PeterHeu1 am 26. Juni 2023, 21:21:51kann man alle Beträge von Regelsatz, KdU, Rente und Krankenversicherung unter 30 Prozent (Bundesverfassungsgerichtsurteil bis 30 Prozent Sanktionen erlaubt) als bedingungsloses kleines Grundeinkommen bezeichnen?
Ist das Bedingungslos?
Wenn nicht, warum nicht?
Nein, weil es an Bedingungen geknüpft ist, diese Geldleistungen erfolgreich beantragen zu können und es ist an Bedingungen geknüpft, diese laufend zu erhalten. Mitwirkung und Erreichbarkeit sind nur zwei Stichworte.

Kommt man seiner Meldepflicht dauerhaft nicht nach und reagiert nicht auf Einladungen, wird das JC sicher nicht einfach nur fortlaufend 30 % sanktionieren, sondern es werden die Leistungen eingestellt. Begründung: Es wird davon ausgegangen, der Betreffende ist nicht mehr bedürftig, nicht mehr unter der dem JC bekannten Adresse wohnhaft, oder was auch immer.
Wenn ich mich recht erinnere, gab es so einen Fall sogar hier im Forum.

Ob so eine Leistungseinstellung Rechtens ist oder nicht, soll hier nicht diskutiert werden, denn das war nicht die Frage. Die Frage war, ob die Leistungen bedingungslos sind. Die Antwort: NEIN, denn um seine entzogenen Leistungen wieder zu erhalten, ist es Bedingung, dass man sich kümmert (Widerspruch einlegen, noch noch hingehen, usw.).

"Alles was die weise Frau lernte schrieb sie in ihr Buch, und als die Seiten schwarz vor Tinte waren, nahm sie weiße Tinte und begann von vorne."

PeterHeu1

darum geht es nicht.
Es geht um die Beträge unter 30 Prozent, wie im 1. Beitrag steht.

Simone-

Dann so - Antwort auf deine Frage:

NEIN es ist kein bedingungsloses Grundeinkommen, weil man die übrigen, nicht weg sanktionierbaren 70 % nicht bedingungslos erhält.
"Alles was die weise Frau lernte schrieb sie in ihr Buch, und als die Seiten schwarz vor Tinte waren, nahm sie weiße Tinte und begann von vorne."

PeterHeu1

Zuerst danke.
Die Bedingungen in Beitrag #6 sind nicht gefragt, sondern die Frage ist nur nach den Sanktionen und hier die Grenze 30 Prozent.

Chakotay

#10
Hilft dir das weiter ?
https://de.wikipedia.org/wiki/Bedingungsloses_Grundeinkommen

Die Grundidee des BGE:
Jeder ( ! - egal ob hilfsbedürftig) erhält jeden Monat einen Fix-Betrag (Bedingungslos).
Wer mehr benötigt oder haben möchte, oder aus Freude an seiner Arbeit geht einer Beschäftigung nach.

Das jetzige Bügergeld ist im Sinne der Grundidee des BGE schon deswegen kein BGE weil es an diversen Bedingungen gekoppelt ist.
Willensstärke ist, Erdbeeren zu pflücken ohne dabei zu naschen. ;-)

PeterHeu1

kann man wenigstens sagen und für sich lernen, dass es Sanktionen "nur" bis 30 Prozent gibt und nicht mehr???

Spring23

Zitat von: PeterHeu1 am 29. Juni 2023, 14:23:35kann man wenigstens sagen und für sich lernen, dass es Sanktionen "nur" bis 30 Prozent gibt und nicht mehr???
Wenn man Sanktionen und Leistungseinstellung unterscheiden kann, ja.

PeterHeu1

Sanktionen und Leistungseinstellung unterscheiden wir. Ja!