Überzahlung und Bagatellgrenze, Fragen dazu

Begonnen von dieWölfe, 29. Juni 2023, 12:59:25

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dieWölfe

Hallo,
wir Bedarfsgemeinschaft von 2 Erwachsenen, haben 2 Überzahlung und 2 Rückforderung dazu erhalten.
Es gibt eine Bagatellgrenze beim damaligen ALG II und auch beim jetzigen Bürgergeld.
Das Jobcenter hat jetzt festgesetllt, dass wir zuviel ALG II und Bürgergeld erhalten haben, innerhalb 12 Monate.
Die Überzahlung entstand durch mehrere Bearbeitungsfehler beim JC, bei den Berechnungen; der uns aber nicht aufgefallen ist, innden Bescheiden.
In einigen Monaten sind die Überzahlungen nur bei 15 € und 6 € und in einigen Monaten 70 €, für uns beide.
Uns ist dazu einiges noch nicht klar.

1.Ist die Bagatellgrenze monatlich angesetzt oder für einen ganzen Leistungszeitraum gemeint d.h. für 6 Monate ?
2.Ist die Bagatellgrenze pro Peron der BG oder für uns beide ?

mfG


Ich denke, mit Anhörung und dem anschließenden Aufhebungs - und Erstattungsbescheid wir die Rückforderung in einem Vorgang bearbeitet. Da in einigen Monaten die Bagatellgrenze (50,00 €) deutlich überschritten wird, wird es in eurem Sachverhalt zur vollständigen Rückforderung kommen.

Sinn und Zweck der Bagatellgrenze ist ja der, dass der Verwaltungsaufwand bei geringeren Forderung nicht wirtschaftlich ist.
Eure Rückforderung muss aber, dadurch das die Bagatellgrenze in einigen Monaten überschritten wird, eh angepackt werden.
Da hat der MA auch kein Ermessen.

https://dejure.org/gesetze/SGB_II/40.html
Bitte beachte Absatz 1 Satz 3.
"Ich bin auch nur ein Mensch. Genauso wie ein weißer Hai auch nur ein Fisch ist". Zlatan Ibrahimovic

dieWölfe

Danke.
Mal sehen, ob ich dazu noch etwas herausfinden kann.
Jedenfalls lag gerade eiin Schreiben vom Inkasso dienst im Briefkasten drin und die fordern den Gesamtbetrag in einer Summe zurück von uns. Sinngemäß, wir haben doch genug Geld und würden nicht in finanzieller Not geraten, wenn wir auf einmal ca 290 € zahlen sollen.
Wie gesagt, die gesamte Rückforderungssumme bezieht sich auf Rückforderungen von 12 Monaten, aber wir sollen das in einem Betrag zurück zahlen.
Hey, bezahlen wir einfach einen Monat kein Strom mehr und verzichten auf 14 Tage Lebensmittel :blum:  :blum:  :blum: OMG  :wand:

Zitat von: dieWölfe am 29. Juni 2023, 17:14:58Danke.
Mal sehen, ob ich dazu noch etwas herausfinden kann.
Jedenfalls lag gerade eiin Schreiben vom Inkasso dienst im Briefkasten drin und die fordern den Gesamtbetrag in einer Summe zurück von uns. Sinngemäß, wir haben doch genug Geld und würden nicht in finanzieller Not geraten, wenn wir auf einmal ca 290 € zahlen sollen.
Wie gesagt, die gesamte Rückforderungssumme bezieht sich auf Rückforderungen von 12 Monaten, aber wir sollen das in einem Betrag zurück zahlen.
Hey, bezahlen wir einfach einen Monat kein Strom mehr und verzichten auf 14 Tage Lebensmittel :blum:  :blum:  :blum: OMG  :wand:

Ratenzahlungsvereinbarungen mit der Regionalkasse sind absolut easy auszuhandeln.
Das wird unproblematisch.
"Ich bin auch nur ein Mensch. Genauso wie ein weißer Hai auch nur ein Fisch ist". Zlatan Ibrahimovic