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Bedarfsgemeinschaft, leistung (Kk) falls ein Mitglied wieder Arbeiten geht

Begonnen von DerAndi, 03. Juli 2023, 21:22:34

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DerAndi


Hallo ihr lieben,

hätte die Frage was passiert mit den leistungen wenn einer wieder Vollzeit arbeitet. Beziehe Bürgergeld zusammen mit meiner Partnerin, wir sind nicht verheiratet. Wohnen zusammen.

Angenommen der netto Verdienst des einen würde ca. 150€ höher ausfallen als wie die bisherigen gemeinsamen Leistungen.

Hier besteht die Frage ob dann zumindest die Krankenkassenbeiträge des nicht arbeitenden Mitglieds weiter übernommen würden oder nicht.

Wäre schön wenn ihr mir das beantworten könnt.

Danke :smile:

JensM1

ZitatAngenommen der netto Verdienst des einen würde ca. 150€ höher ausfallen als wie die bisherigen gemeinsamen Leistungen.

Wenn vorher kein Einkommen und jetzt Netto 150,00 mehr als SGB II hättet ihr wegen Freibeträgen immer noch Anspruch. Also im Ergebnis du weiter über JC versichert, insgesamt mehr Geld aus Beschäftigung + JC.

Ansonsten wird immer der gesamte Bedarf ermittelt und das anrechenbare Einkommen abgezogen. Zum Bedarf gehört natürlich auch deine freiwillige KV+PV. Kann auch die noch durch euer Einkommen abgedeckt werden, hättet ihr keinen Leistungsanspruch.

DerAndi

ok habe leider k.A. von den Freibeträgen nehmen wir mal ein fiktives Rechenbeispiel (sind dann zwar 300€ mehr aber egal sind u.U. auch drin)

aus Arbeit 2150€ brutto bei steuerklasse 1 in etwa 1500€ netto.

bisheriger Anspruch mit Miete ca 1200€ Bürgergeld.


JensM1

Freibetrag ist bei dem Beispiel 348 Euro. Also immer noch Restanspruch, du weiter versichert, Wohngeld würde vermutlich mehr bringen.

Fettnäpfchen

DerAndi

Zitat von: DerAndi am 03. Juli 2023, 21:22:34Angenommen der netto Verdienst des einen würde ca. 150€ höher ausfallen als wie die bisherigen gemeinsamen Leistungen.
Lies mal den Ratgeber Rechte und Pflichten als Hartz IV Aufstocker durch.

MfG FN
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