Guthaben Gas

Begonnen von Manager3018, 02. Juli 2023, 23:26:35

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Manager3018

Hallo
Ich habe eine Frage.Am Wochenende habe ich unsere Gasrechnung bekommen.Wir haben ein Guthaben von mehreren hundert Euro.
Nun meine Frage.Mein erwachsener Sohn der mit im Haushalt lebt bezahlt jeden Monat die Abschläge um seinen Beitrag zur Miete zu leisten.
Er geht Vollzeit arbeiten und ist eigentlich nur am Wochenende da.

Normalerweise würde das Guthaben ihm gehören da er ja die Abschläge bezahlt hat.Er würde aber das Geld für eine neue Spülmaschine geben.
Aber ich habe keine Ahnung wie das rechtlich ist.
Vielleicht habt ihr einen Rat für mich.

Greywolf08

Wieso bezahlt dein Sohn den vollen Abschlag?
Das JC zahlt doch sicher deinen Anteil davon an dich, oder?

Birgit63

Wenn das JC deine Gaskosten (Heizung) bezahlt, dann kann dein Sohn natürlich das Guthaben nicht behalten. Er darf nur, da er ja anscheinend so viel verdient, dass er seine Mietkosten und Lebenshaltungskosten selbst deckt und kein Bürgergeld bezieht, seinen Anteil behalten. Wie ihr das untereinander mit den Kosten regelt, ist eure Sache. Normalerweise müsste er dir seinen Mietanteil und seinen Nebenkostenanteil überweisen.

JensM1

ZitatFrage.Mein erwachsener Sohn der mit im Haushalt lebt...

Wenn ihr das so angegeben habt, wurde die zu übernehmende Miete vermutlich kopfteilig auf die restlichen Personen gekürzt. Bspw mit Sohn 3 Personen, Miete 900 Euro, Jobcenter übernimmt 600 Euro, Sohn muss seinen Anteil von 300 Euro selbst zahlen.

Wenn das in Abrechnungszeitraum so gelaufen ist, steht ihm natürlich auch sein anteiliges Guthaben zu und darf von euch auch nicht zurückgefordert werden.

Birgit63

Der Sohn möchte das volle Guthaben erhalten und davon eine Spülmaschine kaufen. Das funktioniert so aber nicht. Wenn das Kopfteilprinzip greift, dann gehört ihm bei 3 Personen 1/3 des Guthabens.

Sheherazade

Zitat von: Birgit63 am 04. Juli 2023, 10:31:41Wenn das Kopfteilprinzip greift, dann gehört ihm bei 3 Personen 1/3 des Guthabens.

Aber nur, wenn er es auch nachweislich bekommt.
"In Krisenzeiten suchen  die Intelligenten nach Lösungen, während die Schwachköpfe nach Schuldigen suchen." Totó 1898-1967

"Höher, schneller, weiter!" ist nicht das Problem. Das Problem ist: "Ich zuerst!", "Alles meins!" und "Mir doch egal!"

Manager3018

Das Jobcenter bezahlt zur Zeit 538,-Euro
Wir haben eine Wohnungsmiete von 509,-Euro Gaskosten haben wir 282,-

Kopfteilprinzip?
Habe ich noch nie von gehört.

Sheherazade

Zitat von: Manager3018 am 04. Juli 2023, 22:27:37Kopfteilprinzip?
Habe ich noch nie von gehört.

Wie sieht denn dein Leistungsbescheid aus? In der Regel ist darin die KdU auf die Anzahl der im Haushalt lebenden Personen aufgeteilt (= Kopfteilprinzip).
"In Krisenzeiten suchen  die Intelligenten nach Lösungen, während die Schwachköpfe nach Schuldigen suchen." Totó 1898-1967

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Manager3018

Ach so das meint ihr mit dem Kopfteilprinzip.
Da stehen nur der kleine Sohn und ich selber drin.Beim kleinen ist der Kindesunterhalt und das anteilige Kindergeld angerechnet.
Seit März ist er mit über das JC krankenversichert.Vorher hatten wir eine Familienversicherung.

Ich kann mich erinnern das wir in 2019 oder 2020 eine Nachzahlung leisten mussten für das Gas .Da hatte das JC sich fein raus gezogen mit irgentetwas zu bezahlen.
So das mein erwachsener Sohn das ganze dann bezahlt hat.Damit das nicht wieder passiert hat er gesagt ich bezahle das Gas und habe damit meinen Anteil an den Unterkunftskosten geleistet.

Sheherazade

Dann sollten im Bescheid aber auch nur 2/3 der gesamten KdU (Kaltmiete und Nebenkosten und Gas) für dich und den Kleinen drin stehen. Das andere Drittel hat dein großer Sohn an dich zu zahlen. Wenn das mit den Gasabschlägen so hinkommt, ist es ja gut, ich bezweifele es aber.
"In Krisenzeiten suchen  die Intelligenten nach Lösungen, während die Schwachköpfe nach Schuldigen suchen." Totó 1898-1967

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Manager3018

Bei mir steht                  Sohn   

Kaltmiete antteilig  284,-      142,-
Nebenkosten "        53,-       26,67
Heizkosten "         188,-      94,-

Und das galt für März,April und Mai
Juni und Juli wurden dann garkeine Heizkosten übernommen.Da steht im Bescheid nur die Kaltmiete und die Nebenkosten drin.

Sheherazade

Mit solchen Bruchstücken kann man nicht klar kommen. Du hast eine Gesamtmiete von 787,67€? Eigentlich müsste bei dir und bei deinem Sohn das gleiche stehen. Bist du in der Spalte verrutscht?

ZitatJuni und Juli wurden dann garkeine Heizkosten übernommen.Da steht im Bescheid nur die Kaltmiete und die Nebenkosten drin.

Vermutlich weiß das Jobcenter, dass Ende Juni eure Abrechnung kommt.
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