Ausbildung und Bürgergeld

Begonnen von Aldorna, 04. Juli 2023, 16:32:13

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Aldorna

Kann zum 1.09 eine Ausbildung anfangen und würde mal gerne wissen ob ich Unterstützung in irgendeiner art erwarten kann.

Werde zum Ausbildungsbeginn 30 Jahre jung sein, Ledig und keine Kinder.
Warmmiete beträgt 550€
Bekomme 1190 Brutto Ausbildungsgehalt.

Aufstockung mit Bürgergeld? BAB? Bafög?
Die Leistungsabteilung hat sich seit 2 Wochen nicht gemeldet-

Sheherazade

Zitat von: Aldorna am 04. Juli 2023, 16:32:13Werde zum Ausbildungsbeginn 30 Jahre jung sein, Ledig und keine Kinder.

Ist das deine Erstausbildung?

ZitatAufstockung mit Bürgergeld?
Darauf wird es hinaus laufen. Sicherheitshalber solltest du aber einen Antrag auf BAB (es handelt sich doch um eine duale Ausbildung?) stellen, damit du den Nachweis der Nichtberechtigung dem Jobcenter vorlegen kannst.
"In Krisenzeiten suchen  die Intelligenten nach Lösungen, während die Schwachköpfe nach Schuldigen suchen." Totó 1898-1967

"Höher, schneller, weiter!" ist nicht das Problem. Das Problem ist: "Ich zuerst!", "Alles meins!" und "Mir doch egal!"

Aldorna

Zitat von: Sheherazade am 04. Juli 2023, 16:39:52
Zitat von: Aldorna am 04. Juli 2023, 16:32:13Werde zum Ausbildungsbeginn 30 Jahre jung sein, Ledig und keine Kinder.

Ist das deine Erstausbildung?

ZitatAufstockung mit Bürgergeld?
Darauf wird es hinaus laufen. Sicherheitshalber solltest du aber einen Antrag auf BAB (es handelt sich doch um eine duale Ausbildung?) stellen, damit du den Nachweis der Nichtberechtigung dem Jobcenter vorlegen kannst.
Ja ist meine 1. Ausbildung

Ist eine duale Ausbildung (Pflege)

Sheherazade

Dann lies mal hier

Ein Onlineantrag ist möglich.
"In Krisenzeiten suchen  die Intelligenten nach Lösungen, während die Schwachköpfe nach Schuldigen suchen." Totó 1898-1967

"Höher, schneller, weiter!" ist nicht das Problem. Das Problem ist: "Ich zuerst!", "Alles meins!" und "Mir doch egal!"

Aldorna

Hab mir dieses BAB jetzt mal angeschaut und gesehen das meine Eltern unterhaltspflichtig sind (Mit ü30, erst Ausbildung).

Habe mit meinen Eltern (getrennt) seit 13 Jahren Kontakt mehr und habe auch keinerlei interesse daran.
Sie würde mir die benötigten Papiere auch nicht geben.

Kann ich die Ausbildung Sanktionsfrei ablehnen/abbrechen?

Sensoriker

Du hast die Möglichkeit eine Ausbildung zu machen und willst die ablehnen weil du evtl. kein BAB bekommst.  :wand:
Wer sich beim JC nicht wehrt hat schon verloren
Meine Antworten basieren auf eigenen Erfahrungen mit dem JC sowie auf der Lektüre zahlreicher Threads auf diesem (und ein paar anderen) Boards.
Ansonsten halte ich es wie beim Lotto. Alle Antworten ohne Gewähr.

Nalaia

Hallo,
für die Ausbildung zur Pflegefachkraft muss Bafög und kein BAB beantragt werden. Ja deine Eltern sind offiziell Unterhaltspflichtig:
Du schickst nachweislich die Unterlagen zu den Eltern mit der Bitte, das es ausgefüllt an die entsprechende Stelle geschickt wird.

Habe das mut Ü40 und BAB auch gehabt, habe dann auch BAB bekommen

Greywolf08

Zitat von: Nalaia am 13. Juli 2023, 22:36:19Hallo,
für die Ausbildung zur Pflegefachkraft muss Bafög und kein BAB beantragt werden.
...
Habe das mut Ü40 und BAB auch gehabt, habe dann auch BAB bekommen
??
Für duale Ausbildungen gibt es kein BAföG. Nur für rein schulische Ausbildungen.
Wenn seit über ein Jahrzehnt kein Kontakt mehr zu den Eltern besteht und man auch nicht weiß, wo sie jetzt leben, was dann? Selbst wenn man es weiß, aber das Verhältnis zerrüttet ist und die Eltern sich weigern die Unterlagen auszufüllen?

TripleH

Zitat von: Greywolf08 am 14. Juli 2023, 07:44:02Wenn seit über ein Jahrzehnt kein Kontakt mehr zu den Eltern besteht und man auch nicht weiß, wo sie jetzt leben, was dann? Selbst wenn man es weiß, aber das Verhältnis zerrüttet ist und die Eltern sich weigern die Unterlagen auszufüllen?


Dann muss man sich bemühen, herauszufinden, wo sie wohnen, den Versuch unternehmen, Auskunft zu erhalten und den erfolglosen Versuch der Bafög oder BAB-Stelle nachweisen und einen Antrag auf Vorausleistung Bafög/BAB stellen. Dann zahlen diese Stellen erstmal Bafög oder BAB und wenden sich selbst an die Eltern.

Leeres Portemonnaie

Zitat von: TripleH am 14. Juli 2023, 08:05:09
Zitat von: Greywolf08 am 14. Juli 2023, 07:44:02... und die Eltern sich weigern die Unterlagen auszufüllen?


Dann muss man sich bemühen, herauszufinden, wo sie wohnen, den Versuch unternehmen, Auskunft zu erhalten und den erfolglosen Versuch der Bafög oder BAB-Stelle nachweisen und einen Antrag auf Vorausleistung Bafög/BAB stellen. Dann zahlen diese Stellen erstmal Bafög oder BAB und wenden sich selbst an die Eltern.


So ist es.
Mir (als gesetzl. Vertreter meiner Kinder) wurde gesagt, ich solle einen Schriebs vom ET bringen, in dem drin steht, er zahlt nichts und bringt auch keine Unterlagen.  :no:  :wand:
Selten so gelacht.  :lol:
Natürlich ging das nicht.
Die haben dann selbst hingeschrieben, ohne großen Erfolg.

Kind 1 hat dann einen fiktiven Betrag angerechnet bekommen  :schock: als "Unterhalt" und Kind 2 kleines statt großes Bafög, aus den gleichen Gründen. 

Wo bin ich denn bloß hingekommen, und wie ist das passiert? 😦 🤧