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Todkranker verliert vor dem Bundessozialgericht

Begonnen von selbiger, 01. Juli 2023, 18:03:19

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selbiger

Menschen, die an einer tödlich verlaufenden Krankheit leiden, erhalten keine weiteren Erleichterungen beim Zugang zu nicht zugelassenen Arzneimitteln. Die Arzneimittelsicherheit hat auch hier Vorrang vor der Hoffnung auf Linderung, wie das Bundessozialgericht (BSG) in Kassel am Donnerstag, 29. Juli 2023, entschied (Az.: B 1 KR 35/21 R). Danach haben Versicherte keinen Anspruch auf Arzneimittel, für die ein Zulassungsverfahren für die betreffende Indikation erfolglos geblieben ist.

https://www.gegen-hartz.de/urteile/todkranker-verliert-vor-dem-bundessozialgericht
Sich zu Tode arbeiten,ist die einzige gesellschaftliche anerkannte Form des Selbstmordes.

Die Menschen glauben viel leichter eine Lüge,die sie schon hundertmal gehört haben,als eine Wahrheit,die ihnen völlig neu ist.

Spring23

Im Streitfall lehnte die Krankenkasse daher die Versorgung ab. Nach dem so genannten Nikolausurteil des Bundesverfassungsgerichts vom 6. Dezember 2005 müssen die Krankenkassen bei lebensbedrohlichen Erkrankungen jedoch auch nicht anerkannte Methoden bezahlen, wenn diese eine ,,nicht ganz entfernt liegende Aussicht" auf Heilung oder Linderung versprechen und es keine anerkannte Alternative gibt. Dies hatte der Gesetzgeber mit Wirkung ab 2012 auch in das Sozialgesetzbuch aufgenommen.

Das BSG hatte in seiner Rechtsprechung hierzu allerdings eine ,,Sperrwirkung" angenommen, wenn – wie hier – ein Zulassungsverfahren für die betreffende Indikation erfolglos geblieben war.

Das Landessozialgericht Rheinland-Pfalz hatte dem Kläger dennoch Recht gegeben (Urteil, Az.: L 5 KR 211/20).
Die ,,Sperrwirkung" könne nur bei einer inhaltlich negativen Bewertung durch die deutsche oder europäische Zulassungsbehörde greifen. Hier sei die Zulassung aber nur an der unzureichenden Datenlage gescheitert und das Medikament verspreche jedenfalls die Aussicht auf einen spürbar positiven Verlauf.

Das BSG folgte dem nicht und hielt an der generellen ,,Sperrwirkung" einer negativen Entscheidung oder Bewertung im Zulassungsverfahren fest. Von der erforderlichen Aussicht auf einen Behandlungserfolg könne dann nicht ausgegangen werden.

,,Die Arzneimittelzulassung soll Patienten gerade bei schweren Erkrankungen vor unkalkulierbaren Risiken schützen", betonte der 12. Senat unter Vorsitz von BSG-Präsident Rainer Schlegel. ,,Das Zulassungsverfahren bietet wegen der hohen fachlichen Kompetenz der Arzneimittelbehörden eine besonders hohe Gewähr für die Wissenschaftlichkeit und Unabhängigkeit der Prüfung."

...
Das arzneimittelrechtliche Zulassungsverfahren diene dem Schutz der Patienten vor ,,zweifelhaften Therapien".
Im Hinblick darauf verzichte die gesetzliche Krankenversicherung auf ein eigenes Prüfverfahren. Würden die Krankenkassen in Fällen wie dem vorliegenden die Kosten übernehmen, würde das Zulassungsverfahren bei schwerwiegenden seltenen Erkrankungen ,,praktisch ausgehebelt".
Es sei ,,nicht erkennbar", dass der Gesetzgeber dies mit seiner Regelung zu tödlich verlaufenden Krankheiten gewollt habe.

Zudem könne die ,,Sperrwirkung" überwunden werden, ,,wenn nach der negativen arzneimittelrechtlichen Bewertung neue wissenschaftliche Erkenntnisse gewonnen werden, die zumindest die Voraussetzungen für eine vereinfachte, gegebenenfalls bedingte Zulassung erfüllen".

Ein Bezug zum Bürgergeld (SGB-II) ist hier übrigens nicht zu erkennen. Es geht um das SGB-V.

hanskanns

Ist doch nichts neues. Leider sind viele Behandlungen und Medikamente die helfen nicht zugelassen in Deutschland.

selbiger

Zitat von: hanskanns am 03. Juli 2023, 11:17:26Ist doch nichts neues. Leider sind viele Behandlungen und Medikamente die helfen nicht zugelassen in Deutschland.

richtig..methadon zb..sehr efektiv gegen viele sorten von krebs..in kombination mit entsprechenden schmerzmittel hat bei vielen zumindest den krebs gestopt und in teilen sogar verschwunden..extrem deutlich günstiger als die krebsmittel der farmaindustrie..wo man weit über 30.000 tausend euro und mehr verlangt..und denn taugen diese nicht mal was..mit gesunden menschen kann man ebend kein profit erziehlen..wo also sitzen die verbrecher nochmal..?? :weisnich:
Sich zu Tode arbeiten,ist die einzige gesellschaftliche anerkannte Form des Selbstmordes.

Die Menschen glauben viel leichter eine Lüge,die sie schon hundertmal gehört haben,als eine Wahrheit,die ihnen völlig neu ist.

hanskanns

Zitat von: selbiger am 03. Juli 2023, 13:48:29methadon

People with cancers that are resistant to all conventional therapies who have been given methadone for pain relief in combination with conventional chemo- or radiation therapy, have reported that tumours have shrunk or disappeared completely. Clinical trials that provide evidence for this are not yet available.26 Apr 2016

Unglaublich...

selbiger

Methadon - Hoffnung für Krebspatienten?Keine Nachricht aus der Krebsforschung hat in letzter Zeit soviel Hoffnung und soviel Gegenwind erfahren, wie die Diskussion zu Methadon in der Krebstherapie. Dabei ist Methadon kein neues ,,Krebsmittel"! Es ist ein Schmerzmittel, das offenbar die Krebszellen für Chemo- und Strahlentherapie sensibilisiert. Dr. rer.nat. Claudia Friesen und der Palliativmediziner Hans-Jörg Hilscher stellen klar: Methadon ist nicht gleich Methadon!

https://www.youtube.com/watch?v=9LPF3b0pqWs
Sich zu Tode arbeiten,ist die einzige gesellschaftliche anerkannte Form des Selbstmordes.

Die Menschen glauben viel leichter eine Lüge,die sie schon hundertmal gehört haben,als eine Wahrheit,die ihnen völlig neu ist.

Milla

Man kann Medikamente bei verschiedenen Krankheiten verwenden. Das Problem ist das wenn die Krankheit nicht existent ist, man Alternativ-Präparate nicht verschrieben bekommt bzw. die nicht von der Krankenkasse bezahlt bekommt. Mein Bruder hat Bluthochdruck und nimmt keine ACE-Hemmer oder Betablocker. Er bevorzugt Phosphodiesterase-5-Inhibitoren wie Cialis mit dem Wirkstoff Tadalafil.

Das wird zwar blos bei einer erektilen Dysfunktion verschrieben und hat den positiven Nebeneffekt das die Wirkung bis zu 36 Stunden anhält und man quasi in der Zeit sexuell mehrmals am Tag potent ist.

Oder aber man kann bei Clusterkopfschmerzen wie Migraine auch LSD nehmen. Nur wäre das in D. illegal.
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