Energiepreispauschale Kleinunternehmer

Begonnen von Maunzi, 15. Juli 2023, 22:24:42

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skypan

Ja, das ist die Anrechnung beim Jobcenter.

Beim Finanzamt ist die Berechnung meiner Meinung nach etwas detaillierter. Die Energiepauschale wird dem Jahresverdienst hinzugeschlagen. Dadurch erhöht sich die Steuerlast. Im Umkehrschluss: Ohne die Energiepauschale wäre die Steuerrückerstattung höher als 400,00 € gewesen. Die genaue Berechnung sieht man nur auf dem Jahressteuerbescheid.

Nicht jeder Kleinunternehmer bezieht ergänzend Bürgergeld.

Maunzi

Danke für die Erklärungen. Hab dem Bescheid widersprochen nachdem alles andere zu nix führte und siehe da: es hat geklappt :)

Also werden die 300 beim Jobcenter/Sozialamt nicht als Einkommen angerechnet bzw als Einnahme gesehen die dann mit den Ausgaben verrechnet werden muss sondern sind quasi "frei"?
Wer lügt, hat die Wahrheit immerhin gedacht. (Oliver Hassencamp)