Wie macht man das mit der Weiterbewilligung und der Miete?

Begonnen von Downlife97, 17. Juli 2023, 15:36:58

⏪ vorheriges - nächstes ⏩

0 Mitglieder und 1 Gast betrachten dieses Thema.

Downlife97

Hey alle zusammen, wie schreibt man in den Weiterbewilligungsantrag das, das Jobcenter die Miete direkt an den Vermieter zahlt und sich bisher nix geändert hat?

Denn ich verzweifle langsam.. Ich habe 3 verschiedene Auskünfte bekommen für 1 und die gleiche frage.

Mein Jobcenter meinte zu mir, ja es reicht wenn ich reinschreibe, Jobcenter überweist Miete direkt an den Vermieter und die andere Bearbeiterin meinte ja.. Einfach warm und kalt Miete und so dort eintragen.. Und dnan abschicken.. Und wieder ne andere meinte bei jedem WBA erneut kompletten Mietvertrag u. S. W mit hin schicken..

Kriegtmman das mit dem Jobcenter auch bekloppten sicher hin oder darf ich mit Geistesgestörten nachfragen rechnen?

Weil man weiß ja immer nicht.. Vielleicht steht nicht im System das sie die Miete direkt an den Vermieter zahlen und dann fragen sie mich wer die Miete zahlt.

Oder vielleicht steht zwar im System das die Miete gezahlt wird aber sie wissen nicht ob sie vorher auf meinem Konto landet...

Oder vielleicht.... Es gibt ja bei den Leuten aus der Irrenanstalt keine Frage die Hirnrissig genug ist..

Was meint ihr? Wie kann ich das möglichst irrensicher schreiben?

Hary

Es bleibt alles wie vorher. Wenn deine Miete jetzt überwiesen wird an den Vermieter, dann wird es danach genau so weitergehen.

Aber du solltest dir die Miete auszahlen lassen und selber überweisen. Nur so hast du die Kontrolle was und ob richtig gezahlt wurde. Wenn da irgendwas schief geht, dann verlierst nämlich du deine Wohnung.

Downlife97

Zitat von: Hary am 17. Juli 2023, 16:06:50Es bleibt alles wie vorher. Wenn deine Miete jetzt überwiesen wird an den Vermieter, dann wird es danach genau so weitergehen.

Aber du solltest dir die Miete auszahlen lassen und selber überweisen. Nur so hast du die Kontrolle was und ob richtig gezahlt wurde. Wenn da irgendwas schief geht, dann verlierst nämlich du deine Wohnung.

Der Mieter haftet in beiden Fällen, dabei ist es egal ob man die Miete selbst überweist oder das Jobcenter das tut, denn du stehst als Person in dem Mietvertrag und nicht das Jobcenter als Behörde.

Du hast als Privatperson die Wohnung gemietet und nicht das Jobcenter als Behörde.

Killertomate

Nur dass man bei Selbstüberweisung Kenntnis davon hat, dass die Miete nicht überwiesen wird. Überweist, dass JC die Miete, hat man meistens erst Kenntnis von der fehlenden oder unpünktlichen Überweisung, wenn die Mahnung, Abmahnung, oder Kündigung ins Haus flattert.

Sich selbst kann man mit einer terminierten Überweisung oder Dauerauftrag helfen, sollte man vergesslich sein.

Hary

Wie verhält es sich eigentlich dann, wenn der Vermieter es fordert dass die Miete direkt vom Jobcenter überwiesen wird, so etwas ist ja teilweise nicht unüblich. Wäre der Mieter dann, wenn es so vereinbart ist auch in der Verantwortung wenn unverschuldet beim Jobcenter etwas schief läuft? Wenn im Mietvertrag die Abtretung vereinbart ist, dann könnte man da bestimmt anders argumentieren oder?

Sheherazade

Ich denke nicht, dass man rechtssicher Sozialleistungen abtreten kann.
"In Krisenzeiten suchen  die Intelligenten nach Lösungen, während die Schwachköpfe nach Schuldigen suchen." Totó 1898-1967

"Höher, schneller, weiter!" ist nicht das Problem. Das Problem ist: "Ich zuerst!", "Alles meins!" und "Mir doch egal!"

Ellen_Alien

Mit Abtretung hat das überhaupt nichts zu tun. Es handelt sich lediglich um einen anderen Zahler. Deshalb bleibt der Mieter der einzige, der die Miete schuldet, da nur er mit dem Vermieter einen Vertrag geschlossen hat. Wenn Geld ,,unverschuldet" nicht oder verspätet beim Mieter auf dem Konto landet, dann ist immer der Mieter im Zahlungsverzug. Die Gründe hierfür interessieren keinen. Man kann ebenso in Zahlungsverzug geraten, weil der Arbeitgeber nicht zahlt oder aus sonstigen Gründen. Die Zahlungsverpflichtung liegt einzig beim Mieter.
Die Direktzahlung an den Vermieter hat nur den Sinn, dass das Geld nicht zweckentfremdet verwendet werden kann. Das kann der Vermieter nur in begründeten Fällen verlangen. Dennoch hat das Jobcenter auch in solchen Fällen keine Verpflichtung dem Vermieter gegenüber. Es handelt sich um eine Vereinbarung zwischen den Parteien des Mietvertrages.
In der Regel ist es auch so, zahlt das Amt nicht, kann die Miete erstmal nicht gezahlt werden. Auch nicht, wenn der Mieter diese selbst überweist oder einen Dauerauftrag eingerichtet hat. Dieser wird dann eben nicht ausgelöst. Die wenigsten LE haben mal eben eine vollständige Monatsmiete in Reserve verfügbar.

Sophiagirl

Moin,

Meine jetzigen Vermieter gingen fast soweit und wollten von meinem Vater das Geld direkt bin der Rente bezahlt bekommen. Das ging natürlich nicht. Weil sie beim Bürgergeld darauf nämlich bestehen.

Ich hatte da nicht schlecht gestaunt.

Am Ende ging das natürlich nur nicht. Sondern nur für mich.  :yes:

Liebe Grüße

Schwester_112

Kann auch weitere Nachteile haben, wenn die Miete direkt vom JC zum Vermieter geht.
Beispiel: Ich habe eine Kreditkarte, eine einfache, dennoch muss man monatlich mind. 500€ Einnahme haben.
Machst du das also mit der Miete, dann hat man in diesem Beispiel zu wenig Eingang und man verliert die Karte.
Aber das was Hary in Antwort #1 schreibt wäre auch mein Hauptanliegen. Kontrolle behalten!

Downlife97

Zitat von: Hary am 17. Juli 2023, 16:06:50Es bleibt alles wie vorher. Wenn deine Miete jetzt überwiesen wird an den Vermieter, dann wird es danach genau so weitergehen.

Aber du solltest dir die Miete auszahlen lassen und selber überweisen. Nur so hast du die Kontrolle was und ob richtig gezahlt wurde. Wenn da irgendwas schief geht, dann verlierst nämlich du deine Wohnung.

Dazu kommt noch...Wenn man die Miete auf sein Konto auszahlen lässt, hat das Jobcenter wieder einen extra Grund um mehr Kontoauszüge zu verlangen als nötig.

Fettnäpfchen

Downlife97

Zitat von: Downlife97 am 27. Juli 2023, 00:44:05Dazu kommt noch...Wenn man die Miete auf sein Konto auszahlen lässt, hat das Jobcenter wieder einen extra Grund um mehr Kontoauszüge zu verlangen als nötig.
Schmarrn, drei Monate Kontoauszüge bleiben drei Monate!

MfG FN
Meine Beiträge beinhalten oder ersetzen keine anwaltliche Beratung oder Tätigkeit.
Für eine verbindliche Rechtsberatung und -vertretung suchen Sie bitte einen Anwalt auf.
Wer das Ziel kennt, kann entscheiden. Wer entscheidet, findet Ruhe. Wer Ruhe findet, ist sicher. Wer sicher ist, kann überlegen. Wer überlegt, kann verbessern. (Konfuzius)
Mach es: Sei stärker als deine stärkste Ausrede.