Rentenversicherung als Zuständigkeit, anstatt Jobcenter oder Reha (der BA)

Begonnen von kazuni, 17. Juli 2023, 11:14:46

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kazuni

>Guten Tag!
Ich will gerne, dass das Jobcenter und die Bundesagentur nicht mehr für mich als Rehaperson zuständig ist. Also versuche ich, dass die Rentenversicherung ab sofort für mich zuständig ist.
Wie kann ich das beantragen und wie gehe ich da vor?

Sheherazade

Das geht nur über eine Rente, Altersrente oder Erwerbsminderungsrente.
"In Krisenzeiten suchen  die Intelligenten nach Lösungen, während die Schwachköpfe nach Schuldigen suchen." Totó 1898-1967
"Wir leben in einer Zeit, in der sich Dummheit nicht mehr versteckt, sondern gewählt, bezahlt, beklatscht und als Erfolg verkauft wird."
"Höher, schneller, weiter!" ist nicht das Problem. Das Problem ist: "Ich zuerst!", "Alles meins!" und "Mir doch egal!"

Yasha

Ohne Anspruch auf ALG II? Dann wâre das Sozialamt für Dich zustãndig:

Wenn Du gesundheitsbedingt auf nicht absehbare Zeit
täglich nur weniger als drei Stunden erwerbstätig sein
kannst, dann bist Du nicht erwerbsfähig im Sinne des SGB II.
Ein Anspruch auf Bürgergeld besteht dann nicht.

Antrag auf Erwerbsminderungsrente ist an Bedingungen geknüpft.

https://www.test.de/erwerbsminderungsrente-5176318-5447550/


Hexmaster66

Zitat von: kazuni am 17. Juli 2023, 11:14:46>Guten Tag!
Ich will gerne, dass das Jobcenter und die Bundesagentur nicht mehr für mich als Rehaperson zuständig ist. Also versuche ich, dass die Rentenversicherung ab sofort für mich zuständig ist.
Wie kann ich das beantragen und wie gehe ich da vor?

Kopfbahnhof

Zitat von: Sheherazade am 17. Juli 2023, 11:31:22Das geht nur über eine Rente, Altersrente oder Erwerbsminderungsrente.
Oder einem Antrag auf EM Rente.

Zitat von: kazuni am 17. Juli 2023, 11:14:46Wie kann ich das beantragen und wie gehe ich da vor?
Nur über einen Antrag auf EM Rente

Ja nachdem was dann raus kommt.

Bei mir ist es z.B. so Antrag auf EM Rente gestellt, wurde Abgelehnt.
Aber für die Wiedereingliederung ist, zumindest bei mir, seitdem die RV zuständig.

Heist "Bürgergeld" und KdU kommt weiter vom JC, aber da können sie mir nichts mehr sonst Aufdrücken.
(wie Maßnahmen, Euro Jobs, Zwangsbewerbungen)

Alles weitere läuft über die RV, wie Bewerbungskosten/Fahrtkosten zur Vorstellung z.B.
Ist aber so extrem Bürokratisch, dass es fast keinen Sinn macht eine Bewerbung los zu lassen.
Weil Grundbedingung, der Job muss Leidensgerecht sein und dies wird vorher erst Geprüft.
Sonst gibt es keine Unterstützung, aber bis die Prüfung durch ist, ist der Job vergeben.

Hexmaster66

Man kann jeder Zeit einen Antrag auf beruflich Reha bei der Rentenversicherung. Sollte dieser genehmigt werden ist dann der Reha Berater der Rentenversicherung für einen zuständig, und ist man in einer Art Maßnahme zur neuen Berufsausbildung durch kann beim Jobcenter in dieser Zeit Mehrbedarf beantragt werden.  :grins: Es geht nicht erst mit einer Rentenat, denn Reha geht vor Rente.

Sheherazade

Im Falle des TE bezweifele ich, dass Reha über die DRV etwas ist, was er will. Dafür muss man offen sein.
"In Krisenzeiten suchen  die Intelligenten nach Lösungen, während die Schwachköpfe nach Schuldigen suchen." Totó 1898-1967
"Wir leben in einer Zeit, in der sich Dummheit nicht mehr versteckt, sondern gewählt, bezahlt, beklatscht und als Erfolg verkauft wird."
"Höher, schneller, weiter!" ist nicht das Problem. Das Problem ist: "Ich zuerst!", "Alles meins!" und "Mir doch egal!"

Hexmaster66