Einstiegsgeld

Begonnen von Torsten37, 11. Juli 2023, 12:24:51

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Torsten37

Hallo! Ich habe mal eine Frage. Und zwar folgendermaßen. Ich (Ü25) beziehe aktuell Bürgergeld wo die Bewillungszeit am 31.07. ausläuft. Einen Weiterbewillungsantrag habe ich bis jetzt nicht gestellt. Ich habe aber eine SV-Pflichtige Beschäftigung ab 01.08. in Ausschicht. Gibt es dieses Einstiegsgeld im Bürgergeld noch?Wenn ja wo kann man den Antrag runterladen?   :mail:

BigMama

Ja, das gibt es noch und du kannst es formlos bei deinem Arbeitsvermittler beantragen.
Die Welt wird nicht von skrupellosen Verbrechern, finstren Kapitalisten oder machtgierigen Despoten regiert, sondern von einer gigantischen, weltumspannenden RIESENBLÖDHEIT.
Wer´s nicht glaubt, ist schon infiziert.
(Michael Schmidt-Salomon, GBS-Sprecher)

Torsten37

Muß das Einstiegsgeld im falle einer Kündigung durch den Arbeitnehmer oder  Arbeitsgeber zurückgezahlt werden? :nea:

Sheherazade

Nein, jedenfalls nicht für die Monate im Beschäftigungsverhältnis.
,,So ruft der verzweifelte deutsche Michel: Lasst doch mal die AfD ran und sie die vielen Brände löschen!
Ich bin sicher: Sie würde löschen. Mit Benzin."
Christian Nürnberger

Torsten37

Was lohnt sich mehr aufstocken oder dieses Einstiegsgeld?

Sheherazade

Merkwürdige Frage. Das Einstiegsgeld wird nicht auf das weiterhin mögliche Bürgergeld angerechnet. Hasst du dich eigentlich schon mal eingehender informiert, z. B. hier?
,,So ruft der verzweifelte deutsche Michel: Lasst doch mal die AfD ran und sie die vielen Brände löschen!
Ich bin sicher: Sie würde löschen. Mit Benzin."
Christian Nürnberger

Torsten37

Nö deswegen frag ich ja hier! :blum:

Sheherazade

Dann lies den Link ausführlich und denk daran, dass es bis zum 01.08. nicht mehr weit hin ist.
,,So ruft der verzweifelte deutsche Michel: Lasst doch mal die AfD ran und sie die vielen Brände löschen!
Ich bin sicher: Sie würde löschen. Mit Benzin."
Christian Nürnberger