Unterhaltsvorschuss

Begonnen von Sophiagirl, 16. Juli 2023, 23:04:44

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Sophiagirl

Moin,

Jetzt kommen aktuell sehr viele Fragen auf. Durch den nun Auszug des Kindesvater mit dem Kind aus der Einrichtung muss dieser nun auch Unterhaltsvorschuss beantragen. Soweit so richtig.  :ok:

Wie ist das aber nun wenn ich Windeln und Co kaufe. Dieses habe ich schon öfter gemacht, genau wie Klamotten usw.

Wird das angerechnet oder wie funktioniert das hier genau? Also auf den Unterhaltsvorschuss. Den das ist ja für das Kind.  :ok:

Kann mir hier jemand sagen, wie das läuft was da so auf mich zu kommt usw?

Liebe Grüße

Sylvergirl

TripleH

Zitat von: Sylvergirl am 16. Juli 2023, 23:04:44Wird das angerechnet oder wie funktioniert das hier genau? Also auf den Unterhaltsvorschuss. Den das ist ja für das Kind.

Nein, das wird nicht angerechnet. Du bist barunterhaltspflichtig.

Ansonsten wirst du im Normalfall vom Jugendamt angeschrieben, dass du Auskunft zu deinem Einkommen erteilen sollst. Aufgrund deines Bürgergeldbezuges sollte da eigentlich festgestellt werden, das du nicht unterhaltsfähig bist und das auch nicht mutwillig.

Sophiagirl

Moin,

ok das klingt. Nein, mutwillig ist es bei mir eh nicht. Rentenantrag läuft auch.  :flag:

Liebste Grüße

Killertomate

Der Bezug von Bürgergeld reicht oftmals nicht aus um die Unterhaltsvorschusskasse zufrieden zu stellen. Selbst die Erwerbsminderungsrente ist grundsätzlich kein KO-Kriterium für die gesteigerte Erwerbsobligenheit.

Mir sind Fälle bekannt, da hat die Unterhaltsvorschusskasse 20 Bewerbungen im Monat gefordert, welche nachzuweisen waren. Unterhalt ist noch mal ein ganzes andere Gebiet.
Nur mal so als Beispiel. Es gibt eine vom OLG bestätigte Entscheidung, dass eine Mutter im EU-Rente-Bezug zur rückwirkenden Unterhaltszahlung verdonnert wurde, weil sie nicht nachweisen konnte, dass sie keine 3 Stunden am Tag z.B. einen Minijob annehmen konnte. Die EU-Rente besagt ja lediglich, dass man nicht mehr als drei Stunden arbeiten kann.

Wenn möglich würde ich mich daher ab sofort eine fortlaufende AU ausstellen lassen und von den Fachärzten bei erfolgreicher EU-Rente attestieren lassen, dass grundsätzlich keine Tätigkeit möglich ist. Bei psychischen Erkankungen kann es auch hilfreich sein sich z.B. langfristig und wiederkehrend sozialpsychologisch beraten zu lassen, damit diese ebenfalls eine Stellungnahme verfassen können.

Ganz so auf die leichte Schulter würde ich dies nicht nehmen. Die Unterhaltsvorschusskasse zögert nicht lange um in einem Eilverfahren vor dem Familiengericht den Unterhalt festsetzen zu lassen.

Sollte der Antrag auf Unterhaltsvorschuss noch diesen Monat erfolgen, bekommt der Vater noch für den Juni die Leistungen bewilligt. Dies wäre unzulässig, wenn der Vater dich nicht zur Unterhaltszahlung aufgefordert hat.

Birgit63

Ich habe eine Freundin, die hat MS und ist erwerbsunfähig. Auch sie muss von ihrer Erwerbsminderungsrente Unterhalt an ihre beiden Kinder, die beim Vater leben zahlen. Natürlich nicht in der Höhe der Düsseldorfer Tabelle aber es wurde genau ausgerechnet wieviel sie zahlen muss.

Sophiagirl

Moin,

Ja das wird dann alles spannend.

Sollen sie rechnen was ich zahlen soll.

Ich hab ja selbst pg 2 und Pflege Papa mit pg 4.

Ich bekomme auch noch oeg und ein Anwalt sagte für die Berechnung täte es auch nichts zur Sache.

Ja, es gibt genug psychische Gutachten über Arbeitsunfähigkeit daher der Antrag. Oder einer explizit nur mit Frauen aber wo findet man so einen Job? Zumal die Pflege ja auch noch da ist.  :smile: das ich nicht arbeiten kann wurde mir schon während der außerbetrieblichen Ausbildung gesagt. Und auch in der Schulzeit kam es immer wieder vor.

Ich bin stabil so lange ich nicht arbeiten muss aber der Druck und die Männer Welt setzen mein letztes bisschen Psyche außer Kraft.  :weisnich:

Daher bekomme ich auch vom oeg die Berechnung das ich nicht arbeitsfähig bin. Die sind das derzeit noch am ausrechnen was ich dort als Entschädigungsrente bekomme. Ich denke auch dass damit das Thema vom Tisch sein sollte oder?

LG

Sheherazade

Einfach abwarten. Die Unterhaltsverpflichtung endet erst mit Vollendung der 1. Ausbildung des Kindes. Deine Leistungsfähigkeit wird demnach in den nächsten 18-20 Jahren laufend geprüft.
"In Krisenzeiten suchen  die Intelligenten nach Lösungen, während die Schwachköpfe nach Schuldigen suchen." Totó 1898-1967

"Höher, schneller, weiter!" ist nicht das Problem. Das Problem ist: "Ich zuerst!", "Alles meins!" und "Mir doch egal!"

Sophiagirl

Zitat von: Sheherazade am 18. Juli 2023, 11:38:03Einfach abwarten. Die Unterhaltsverpflichtung endet erst mit Vollendung der 1. Ausbildung des Kindes. Deine Leistungsfähigkeit wird demnach in den nächsten 18-20 Jahren laufend geprüft.

Das können sie ja gerne. Aber der Status über das oeg mit der Rente wird sich wohl kaum wegdiskutieren lassen. Ich hab ja jetzt oeg mit besonders beruflicher Betroffenheit. Da warte ich halt auch nur auf die aktuelle Berechnung. Daher kam ja dann auch der normale Rentenantrag oben drauf. Wo ich Donnerstag zur Begutachtung muss.  :smile:

Liebe Grüße

Sophiagirl

Moin,

Fertig mit der Begutachtung.  :schaem:

Kriege befristet erstmal die Rente. Soll dann aber einfach nur einen neuen Antrag stellen dann wäre eine weiter Bewilligung auch kein Problem.  :sehrgut:

Liebe Grüße