Lebensversicherung als Erbschaft

Begonnen von NRWMaster, 24. Juli 2023, 13:06:19

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Ottokar

Zitat von: NRWMaster am 26. Juli 2025, 13:55:11Weiss eine wie es sich dann verhält unter 2 Personen Erbmasse wobei das sicherlich noch nochmal ein andere Thema ist
Wenn ein Erblasser verstirbt und es (nur) zwei gleichrangige Erben gibt, erhalten diese jeweils 1/2 des Erbes.

Man könnte natürlich auch die Tochter als Bezugsberechtigte einsetzen und den Sohn testamentarisch auf den Pflichtteil setzen, d.h. die Tochter zum Alleinerben bestimmen, dann gehen die Auszahlung der RV und 3/4 des Erbes an die Tochter.
Dann kann beim Sohn nur das diesem zufallende Pflichtteil, das wären hier 1/4 des Erbes, vom JC als Vermögen berücksichtigt werden, was dann uU gänzlich unter den Freibetrag fällt.
So bekommt das JC nicht mehr vom Vermögen der Mutter, als unvermeidbar.
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NRWMaster

Es gibt keine Kinder des Versicherugnsnehmers und keine Frau, nur 2 Geschwister wovon einer Bürgergeld bezieht.

NRWMaster

ZitatMeine Suche ergab das mir keine Bank und keine Versicherung etwas anbieten konnte mit dem ich zufrieden gewesen wäre. Da gab es im Endeffekt nur die Riester o. Rürup Vers. und die Auszahlmodalitäten wären Kleckerlesbeträge von ca. 30.- Euro mtl. gewesen. Mit ca 111 Jahren hätte ich dann meine Einmalanlage rechnerisch zurückgehabt.


Bleibt man bei Riester unter der Kleinstbetragssrente kommt das gesamte Kapital zur Auszahlung. Muss man nur echt genau darauf achten das eine bestimmte Summe im Vertrag nicht überschritten wird. Ist bei der eigenen Rieser Rente natürlich Vermögensumwandlung. Es gibt aber auch noch keine Riester Urteile/Fälle wie es sich verhält wenn man über 10.000/15.000 EUR Vermögen bekommt.

NRWMaster

Zitat von: Ottokar am 20. Juni 2025, 09:04:18
Zitat von: NRWMaster am 19. Juni 2025, 22:53:31Sprich das jetzig Vermögen liegt weit über 10k + Die Summe der LV kommt noch hinzu
Dann bekommt diese Person aber aktuell keine Grundsicherung nach SGB XII?

Zitat von: NRWMaster am 19. Juni 2025, 22:53:31Man könnte sie beitragsfrei stellen oder eben zur Auszahlung bringen.
Da die Person aber über kurz ode rlang in ein Pflegeheim nach SGB XI muss würde das Sozialamt ja sowieso das Vermögen bis auf 10.000 EUR Schonvermögen schrumfen lassen
Ich gehe mal von einer Kapital-LV aus.
Stellt man die LV beitragsfrei, existiert sie jedenfalls noch zu dem Zeitpunkt der Pflegeheimunterbringung. Damit kann das Sozialamt deren Auflösung und Verbrauch geltend machen.
Was das restliche über 10.000€ liegende Vermögen betrifft, auch dieses müsste zunächst für die Heimkosten aufgebraucht werden, bevor ein Leistungsanspruch nach dem SGB XII besteht.
Und alles, was diese Person innerhalb von 10 Jahren vor der Antragstellung auf Leistungen des SGB XII an Vermögen verschenkt hat, kann vom Sozialamt nach § 93 SGB XII i.V.m § 528 BGB zurückgefordert werden.

Eine Möglichkeit wäre, die Kapital-LV aufzulösen und das Geld in eine Sterbegeldversicherung einzuzahlen, diese ist vor Verwertung geschützt.
Oder - noch besser - man schließt einen Bestattungsvorsorgevertrag mit einem Bestattungsunternehmen, die Kosten dafür fließen dann auf ein Treuhandkonto. Bestattungsunternehmen bieten so etwas an. Da kann dann auch keiner mehr ran.
Wenn diese Person z.B. ihren Kindern einen Urlaub schenkt, d.h. die Reise für sie bucht und bezahlt, kann das nicht zurückgefordert werden. Das Gleiche gilt für Haushaltsgeräte und Möbel die sie kauft und verschenkt. Es gibt also schon ein paar legale Möglichkeiten.


Kleines Update: Es kommt jetzt zur LV Auszahlung in Höhe von 16.000 EUR. Aktuell Beträge das Schonvermägen schon über 10k.
knapp 6k gingen jetzt Treuheuhand in Bestattungsvorsorge. Das Kapital der LV soll in einer Rentenversicherung gehen zweckgebunden mit Verwertungausschluss. Person hat keine Kinder und keine Frau nur 2 Geschwister (davon 1x Bürtgeldbezug).

Aber vielen Dank für die Tipps die nachvollziehbar sind (Käufe statt Schenkungen).