Forderung von Kassenbons/Rechnungen/Quittungen

Begonnen von Schwester_112, 21. Juli 2023, 19:46:05

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Schwester_112

Huhu,

eine Frage :)
Wegen Zwangsumzug tut der Vermieter einem Mieter Aufwendungen bis 600€ erstatten. Dafür muss Mieter die Kassenbons/Rechnungen/Quittungen usw. vorlegen.
Danach erstattet der Vermieter das Geld auf das Konto des Mieters.
Dummerweise muss dieser für diesen Zeitraum Kontoauszüge vorlegen, da ein Folgeantrag fällig ist.

Darf das JC nach der Einsicht der Auszüge ebenfalls nach den Kassenbons/Rechnungen/Quittungen fragen bzw. muss Mieter diese dann vorlegen?
Oder wird es bestenfalls so sein, dass sich das JC gar nicht einmischt, weil sagen wir die Erstattung auch als solche kenntlich gemacht ist... ?

Freue mich über jeden Tipp oder Erfahrungsbericht zu solch einer Situation.

Grüße :)

Hary

Ich kann nur Erfahrungen anderer schildern. Hier wurden viele alten Plattenbauten abgerissen und die Bewohner haben neuen Wohnraum bekommen und die Kosten für den Umzug vom Vermieter erstattet bekommen. Das Jobcenter hier vor Ort hat dies nicht angerechnet, da die Zahlungen ja zweckgebunden für den notwendigen Umzug waren. Es gab zu keiner Zeit einen vermögenswirksamen Vorteil durch die Zahlung bzw. die Zuwendung.

Am sichersten wäre es natürlich, wenn der Vermieter die Rechnungen direkt bezahlt und du nicht in Vorleistung gehen musst. Umzugsunternehmen und ähnliches kann der Vermieter ja direkt beauftragen und es wird direkt mit ihm abgerechnet. So lief es hier auch. Der Vermieter gab den Auftrag und das Unternehmen führte dann alles in Absprache mit den Mietern aus. So war es auch ganz klar.

Sheherazade

Zitat von: Schwester_112 am 21. Juli 2023, 19:46:05Darf das JC nach der Einsicht der Auszüge ebenfalls nach den Kassenbons/Rechnungen/Quittungen fragen bzw. muss Mieter diese dann vorlegen?
Oder wird es bestenfalls so sein, dass sich das JC gar nicht einmischt, weil sagen wir die Erstattung auch als solche kenntlich gemacht ist... ?

Eine Erstattung kann nur als Erstattung betrachtet werden, wenn es für die Einnahmen auch gleichlautende Ausgabenbelege gibt.
"In Krisenzeiten suchen  die Intelligenten nach Lösungen, während die Schwachköpfe nach Schuldigen suchen." Totó 1898-1967
"Wir leben in einer Zeit, in der sich Dummheit nicht mehr versteckt, sondern gewählt, bezahlt, beklatscht und als Erfolg verkauft wird."
"Höher, schneller, weiter!" ist nicht das Problem. Das Problem ist: "Ich zuerst!", "Alles meins!" und "Mir doch egal!"

Schwester_112

Huhu,
danbke für die Antworten.
@ Hary, ja darum geht es :) Nur nicht um Umzugskosten, sondern um Ersatzleistungen. Sorry, dass dich das nicht oben so schrieb. Ersatzleistung z.B. für dieverse Gardinen, Jalousinen usw, weil die neue Wohnung andere Fenster hat.
Das mit der Vorleistung ist leider nicht änderbar.

@ Sheherazade
Wird das JC akzeptieren, wenn ich dann bei einer solchen Forderung sie an den Vermieter verweise, der die Original-Quittungen hat?
Aber ich bin mir sicher, das DER das nicht rausrücken muss.
Maan, soll sich das JC nicht so anstellen. Zu sowas kam es immerhin schon 20.000 mal in dieser Stadt.

Also danke für die Tipps, freue mich gern auf weitere oder Erfahrungsberichten von Zwangsumzügler (steht das im Duden? :)

Grüße

Sheherazade

Zitat von: Schwester_112 am 22. Juli 2023, 12:59:41@ Sheherazade
Wird das JC akzeptieren, wenn ich dann bei einer solchen Forderung sie an den Vermieter verweise, der die Original-Quittungen hat?

Mach doch einfach Kopien von den Quittungen bevor du die Originale deinem Vermieter gibst.
"In Krisenzeiten suchen  die Intelligenten nach Lösungen, während die Schwachköpfe nach Schuldigen suchen." Totó 1898-1967
"Wir leben in einer Zeit, in der sich Dummheit nicht mehr versteckt, sondern gewählt, bezahlt, beklatscht und als Erfolg verkauft wird."
"Höher, schneller, weiter!" ist nicht das Problem. Das Problem ist: "Ich zuerst!", "Alles meins!" und "Mir doch egal!"

Schwester_112

Wenn Kopien für das JC reichen, dann ok. Mach ich :)

Sheherazade

Zitat von: Schwester_112 am 22. Juli 2023, 13:17:55Wenn Kopien für das JC reichen, dann ok. Mach ich :)

Ja, Kopien als Nachweis sollten reichen, dass du für das vom Vermieter erstattete Geld zuvor gleichlautende Ausgaben hattest.

Das Jobcenter hat nur Anspruch auf die Originalbelege, wenn die Erstattung vom Jobcenter kommt.
"In Krisenzeiten suchen  die Intelligenten nach Lösungen, während die Schwachköpfe nach Schuldigen suchen." Totó 1898-1967
"Wir leben in einer Zeit, in der sich Dummheit nicht mehr versteckt, sondern gewählt, bezahlt, beklatscht und als Erfolg verkauft wird."
"Höher, schneller, weiter!" ist nicht das Problem. Das Problem ist: "Ich zuerst!", "Alles meins!" und "Mir doch egal!"

Kopfbahnhof

Ziemlich geiziger VM finde ich.

Eine Pauschale wäre deutlich einfacher.
Zumal man gar nicht Unbedingt für alles, an Ausgaben, einen Nachweis bekommt.

Zur Sicherheit würde ich es machen wie in Antwort 4

Schwester_112


Fettnäpfchen

Schwester_112

Zitat von: Schwester_112 am 22. Juli 2023, 13:17:55Wenn Kopien für das JC reichen, dann ok. Mach ich :)
Man macht immer von allem Kopien und Originale gibt man auch nicht ab ausser wenn es unausweichlich ist was extrem selten vorkommt.

MfG FN
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Wer das Ziel kennt, kann entscheiden. Wer entscheidet, findet Ruhe. Wer Ruhe findet, ist sicher. Wer sicher ist, kann überlegen. Wer überlegt, kann verbessern. (Konfuzius)
Mach es: Sei stärker als deine stärkste Ausrede.

Sheherazade

In diesem Fall hier hat der Vermieter Anspruch auf die Originale.
"In Krisenzeiten suchen  die Intelligenten nach Lösungen, während die Schwachköpfe nach Schuldigen suchen." Totó 1898-1967
"Wir leben in einer Zeit, in der sich Dummheit nicht mehr versteckt, sondern gewählt, bezahlt, beklatscht und als Erfolg verkauft wird."
"Höher, schneller, weiter!" ist nicht das Problem. Das Problem ist: "Ich zuerst!", "Alles meins!" und "Mir doch egal!"

Ottokar

Zitat von: Schwester_112 am 21. Juli 2023, 19:46:05Wegen Zwangsumzug tut der Vermieter einem Mieter Aufwendungen bis 600€ erstatten. Dafür muss Mieter die Kassenbons/Rechnungen/Quittungen usw. vorlegen.
Danach erstattet der Vermieter das Geld auf das Konto des Mieters.
Kein Schadenersatz : Die Zahlungen des Vermieter sind Einkommen des Mieters, allerdings sind hiervon die Aufwendungen des Mieter abzuziehen (§ 11b Abs. 1 S. 1 Nr. 5 SGB II).
Schadenersatz: es wird ein Vermögensschaden ausgeglichen, was nicht als Einkommen zu berücksichtigen ist.
In beiden Fällen muss der Mieter hier gegenüber dem JC den Zusammenhang beweisen, d.h. Kassenbons/Rechnungen/Quittungen vs. Zahlungen des Vermieters.
Meine Beiträge beinhalten oder ersetzen keine anwaltliche Beratung oder Tätigkeit.
Für eine verbindliche Rechtsberatung und -vertretung suchen Sie bitte einen Anwalt auf.


Schwester_112

Ja stimmt.
Ich hab gestern mal meine Pobacken zusammengekniffen, die Brust rausgedrückt, tief Luft geholt, allen Mut zusammengerafft und mit Herzrasen, Zittern der Hände und Fiepen in den Ohren beim JC angerufen.
Die sagten ich soll Kopien der Belege einfach dem Folgeantrag beilegen.... puuuh, so einfach kann es manchmal sein, aber wieviel Leben hat man schon, um diese Beinahe-Tode freiwillig in Kauf zu nehmen? :)

Ich wünsche allen noch eine schöne Woche und danke euch für die Tipps die mich in richtige Richtung lenkten. Das erspart mir Grübelei bis zum Folgeantrag, das wären noch ca. 90 qualvolle Grübeltage gewesen...

 :sehrgut:  Danke  :bye: