Fragen zum neuen Wohngeld / Einkommen, Kinderzuschlag, BuT

Begonnen von 123, 31. August 2023, 19:17:42

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123

Hallo,

kann man hier auch Fragen zum Wohngeld stellen? Ich finde keinen Hinweis und hoffe, es ist richtig hier, weiß nicht, wo man sonst dazu Fragens tellen kann.

Meine Fragen zum neuen Wohngeld:
Seit Juli hat Wohngeld Vorrang zum Jobcenter, mir ist noch einiges unklar, ich hoffe auf Antworten, lieben Dank.

Finde wegen Kind und ländlicher Region derzeit keinen Vollzeitjob und möchte unbedingt vom Jobcenter weg (momentan dort).

Ich könnte einen Minijob anfangen und hätte dann inkl. Unterhalt (was auch als Einkommen gerechnet wird) 350,- Netto Einkommen.

Frage: Reicht das aus, um Wohngeld zu bekommen? Meine Kaltmiete ist 464,- und warm 751,-. Wir sind Mutter+Kind (12J.) Kein weiteres Einkommen.



Kann ich zusätzlich Kinderzuschlag beantragen, was ist dabei zu beachten bzw. würde ich es mit dem oben angegebenen Einkommen bewilligt bekommen (ca. wieviel?)?



Kann man Kinderzuschlag UND BuT (Bildg. und Teilhabe vom Jobcenter) beantragen oder nur eines der beiden Sachen für Wohngeld?



Danke im Vorraus.

MfG
Liebe Grüße

Tini911

Voraussetzungen für Kinderzuschlag

Ihr Kind lebt in Ihrem Haushalt, ist unter 25 Jahre alt und nicht verheiratet beziehungsweise nicht in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft.

Sie erhalten Kindergeld (oder eine vergleichbare Leistung) für Ihr Kind.

Das Bruttoeinkommen Ihrer Familie beträgt mindestens 900 Euro (Paare) beziehungsweise 600 Euro (Alleinerziehende).

Sie hätten genug Geld für den Unterhalt Ihrer Familie, wenn Sie zusätzlich zu Ihrem Einkommen Kinderzuschlag und eventuell Wohngeld erhalten würden.

Leeres Portemonnaie

Wohngeld hat schon immer Vorrang vor dem JC.
Wenn Du 350,- Einkommen hast (+ staatl. Kindergeld?) und 751,- Miete, wieviel Wohngeld soll das denn werden, und wovon willst Du den Rest bestreiten, außer Miete?
Ich denke, für Wohngeld hast Du zu wenig Einkommen.

Eine genaue Summe, wann es zu wenig ist, und wieso, wirst Du nirgends finden, ich habe mir schon die Finger wund gegoogelt.
 
Wo bin ich denn bloß hingekommen, und wie ist das passiert? 😦 🤧

Sheherazade

Zitat von: Leeres Portemonnaie am 31. August 2023, 19:39:15Eine genaue Summe, wann es zu wenig ist, und wieso, wirst Du nirgends finden, ich habe mir schon die Finger wund gegoogelt.
 

Anhaltspunkte gibt es aber.
Zitat15.01 Nachweis der Einnahmen, Plausibilitätsprüfung

(1) Die Wohngeldbehörde hat in allen Fällen von Amts wegen zu prüfen, ob die Einnahmen auch nach Abzug von Aufwendungen (z. B. von zukünftig zu tätigenden Unterhaltsleistungen) ausreichen, um den Lebensunterhalt der zu berücksichtigenden Haushaltsmitglieder zu bestreiten. Wenn sich bei der Ermittlung des Jahreseinkommens unter dem Bedarf nach dem SGB XII liegende Einnahmen ergeben, sind die Angaben der wohngeldberechtigten Person besonders sorgfältig auf Glaubhaftigkeit und Vollständigkeit zu überprüfen. Die Angaben können glaubhaft sein, wenn die hiernach zur Verfügung stehenden Einnahmen zuzüglich eines zu leistenden Wohngeldes 80 Prozent des Bedarfs nach dem SGB XII erreichen. Dabei ist auch zu prüfen, ob die Mittel für den Lebensunterhalt von Ersparnissen bestritten werden.
Quelle

Und etwas aktueller und ausführlicher hier.
"In Krisenzeiten suchen  die Intelligenten nach Lösungen, während die Schwachköpfe nach Schuldigen suchen." Totó 1898-1967

"Höher, schneller, weiter!" ist nicht das Problem. Das Problem ist: "Ich zuerst!", "Alles meins!" und "Mir doch egal!"

Bedingungsloses_GE

#4
@Sheherazade: Lösch mal besser wieder den 2. Link zu dieser fragwürdigen Webseite. Denn dort finden sich gleich 2 zentrale Fehler, die im Widerspruch zu dem stehen, was du als seriöse Quelle ebenfalls verlinkt hattest, der WoGVwV.

Kurz: Das Wohngeld-Gesetz sieht kein Mindesteinkommen vor, um Wohngeld erhalten zu können. Es muss lediglich plausibel sein, dass man von seinen Einnahmen (einschließlich Wohngeld), verfügbarem Vermögen oder Geld aus Darlehen leben kann.

Wer null € Einkommen hat, kann problemlos WoG erhalten, wenn noch genug liquide Finanzrücklagen vorhanden sind, wovon man dann natürlich die Wohngeldstelle im eigenen Interesse unterrichten sollte. Bei null € Einkommen ließe sich so das maximale Wohngeld ausschöpfen.

123

#5
--DANKE ERSTMAL ALLEN FÜR DIE ANTWORTEN.--

Zitat von: Leeres Portemonnaie am 31. August 2023, 19:39:15(+ staatl. Kindergeld?)

Ja plus Kindergeld... hatte ich vergessen, da es nicht als Einkommen gerechnet wird. Aber ja, bekommen wir.

Bei Bürgergeld bekommme ich momentan auch nur/nichtmal den vollen Regelsatz, da Einkommen von meinem Kind bei mir rausgerechnet wird. BuT würden wir auch bei Wohngeld zusätzlich bekommen, wird nicht als Einkommen gerechnet (sagte man). Und dann müßt ich noch Kinderzuschlag beantragen. Da ich plus fiktives Wohngeld (was dann auch Einkommen ist) event. Kinderzuschlag bekommen kann.

Unsere Einnahmen wären dann:
Minijob
Unterhalt
Kindergeld
BuT
Kinderzuschlag


Nur ich kenn mich mit den Zahlen nicht aus... Ich möchte nicht erst einen Wohngeld-Antrag stellen, 3 Monate warten, währenddessen event. das Jobcenter uns das Bürgergeld streicht (gabs schon siehe Internet), um dann zu erfahren, nein gibt kein Wohngeld. Und die Auswahl des Minijobs betrifft das auch, ich hätte 2 zur Auswahl, es zählt dabei aber nicht nur das beste Einkommen sondern auch Fahrtwege, Spritkosten, Arbeitszeiten usw.

Ich hab auch in der Wohngeldstelle gefragt, aber da bekommt man von egal welchem Mitarbeiter die Standart Antwort, "das können sie so nicht sagen". Versteh ich nicht, wenn ich mit meinen Zahlen dort hin gehe und die sich das kurz anschauen sollen. So viel wird ja in den Wohngeldrechner auch nicht eingegeben an Zahlen, das müßte doch eigentlich überschaubar sein, eine ungefähre Antwort im Vorraus zu bekommen. Dann weiß man wenigstens, welchen Minijob man nehmen kann oder ob sich der Antrag überhaupt lohnt, immerhin mit dem Risiko, daß das Jobcenter direkt die Leistungen streicht und eine event. Nachzahlung von Wohngeld, was auch mal mehrere Hundert Euro sein kann wegen langen Bearbeitungszeiten, die Nachzahlung einfach mit Bürgergeld verrechnet (gabs schon siehe Internet).



Ist denn jemand hier, der sich mit der Berechnung von Wohngeld auskennt, wo wir mal eine Beispielrechnung machen könnten? Den Wohngeldrechner hatte ich bereits bemüht aber da kommt bei Eingabe von verschiedenen Summen (Einkommen, Miete usw.) immer die selbe Zahl als Ergebnis raus, da kann was nicht stimmen.

Lieben Dank
Liebe Grüße

eifelbahner

Sobald das Wohngeld euren Bedarf überschreitet, ist Wohngeld zu beantragen.
Das Jobcenter muss(wird) dich darauf hinweisen und darf dann auch die Zeit bis zur Bewilligung überbrücken.
Beantrage Wohngeld und teile das dem Jobcenter mit. Ist das Wohngeld bewilligt, zieht das Jobcenter seine "Vorleistung" ein und du bekommst den Überschuss.
Hier gibts Wartezeiten von 16 Wochen und mehr, bis Wohngeld bewilligt ist.