Verlangen Kontoauszüge in Kopie rechtens?`

Begonnen von Rettungsfuzzy, 26. Juli 2023, 01:12:00

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Rettungsfuzzy

Moin Gemeinde,

Ich hatte diese Frage vor ein paar Jahren bereits schon mal gestellt und wollte nun die Rechtsgrundlage (§) dazu nochmal nachlesen - finde den Thread aber nicht mehr... (Evt. ist das aufgrund von Änderungen aber auch hinfällig?!?) - Daher nochmal...:

Das JC fordert mich (nach langer Zeit) wieder auf, die Kontoauszüge der letzten 3 Monate aller Konten in Kopie zu übersenden...
Soweit ich nun mit der FoSu finden konnte , ist das neuerdings rechtens, daß diese nun im Rahmen der WBA permanent gefordert werden darf...

Ist das auch rechtens, diese in Kopie übersenden zu müssen oder gilt weiterhin lediglich das Recht auf Einsichtnahme zwecks Prüfung der Bedürftigkeit, aber nicht das Übersendungsverlangen (und somit das Recht des JC diese zur Akte zu nehmen / zu speichern) - sprich ich kann zur Terminvereinbahrung zwecks Einsichtnahme verlangen???

LG RF
Wer kämpft, kann verlieren - Wer aufgiebt, hat verloren !

Wolverine36

 :smile: Ja für 3 Monate aber nicht länger ohne begründung.Du bekommst die kopien der Auszüge wieder zugesand und die kopien die sie dann haben werden nach kurzer zeit vernichtet es kommt nichts in deine Akte.Steht aber auch in den WBA drinnen das die vernichtet werden.Das ist so ich stecke die kopien mit dem Antrag in den Briefkasten der Arge die werden dann kopiert der Antrag wird bearbeitet und mit dem bescheid bekommst du die wieder.Und die werden nur für kurze zeit aufbewahrt die kopien der Kontoauszüge danach werden die vernichtet.

terrier

Zitat von: Wolverine36 am 26. Juli 2023, 03:11:20Und die werden nur für kurze zeit aufbewahrt die kopien der Kontoauszüge danach werden die vernichtet.

#Allein, mir fehlt der Glaube. Alle Unterlagen werden inzwischen digitalisiert, ich denke auch die Auszüge.
-Terriermentalität-
Ironie ist mein Schild

Leeres Portemonnaie

Zitat von: terrier am 26. Juli 2023, 09:41:24
Zitat von: Wolverine36 am 26. Juli 2023, 03:11:20Und die werden nur für kurze zeit aufbewahrt die kopien der Kontoauszüge danach werden die vernichtet.

#Allein, mir fehlt der Glaube. Alle Unterlagen werden inzwischen digitalisiert, ich denke auch die Auszüge.

Zu Recht fehlt er Dir.
Bei uns ist es genau so, wird alles von einer Fremdfirma eingescannt, und zurück bekommt man gar nichts davon.
(Früher aber auch schon nicht.)

Man ist ja schon froh, wenn alles dort ankommt und nichts zwischendurch verloren geht.
Wo bin ich denn bloß hingekommen, und wie ist das passiert? 😦 🤧

Ottokar

Zitat von: Rettungsfuzzy am 26. Juli 2023, 01:12:00Das JC fordert mich (nach langer Zeit) wieder auf, die Kontoauszüge der letzten 3 Monate aller Konten in Kopie zu übersenden...
Soweit ich nun mit der FoSu finden konnte , ist das neuerdings rechtens, daß diese nun im Rahmen der WBA permanent gefordert werden darf...
Nicht neuerdings, die anlasslose Forderung von Kontoauszügen ist nur im Zusammenhang mit einem Neuantrag oder WBA zulässig.
Daneben gibt es noch die anlassbezogene Forderung von Kontoauszügen, da geht es dann um einzelne Buchungen wie die Gutschrift von Einkommen.

Zitat von: Rettungsfuzzy am 26. Juli 2023, 01:12:00Ist das auch rechtens, diese in Kopie übersenden zu müssen oder gilt weiterhin lediglich das Recht auf Einsichtnahme zwecks Prüfung der Bedürftigkeit, aber nicht das Übersendungsverlangen (und somit das Recht des JC diese zur Akte zu nehmen / zu speichern) - sprich ich kann zur Terminvereinbahrung zwecks Einsichtnahme verlangen???
Einsichtnahme bedeutet nicht, etwas vorzulegen und dann wieder mitzunehmen.
Einsichtnahme bedeutet, dass das JC die Daten nicht dauerhaft speichern darf, sondern nur vorübergehend zum Zweck der Einsichtnahme. Danach sind die Unterlagen zu vernichten, oder zurückzugeben.
Meine Beiträge beinhalten oder ersetzen keine anwaltliche Beratung oder Tätigkeit.
Für eine verbindliche Rechtsberatung und -vertretung suchen Sie bitte einen Anwalt auf.


Rettungsfuzzy

Zitat von: terrier am 26. Juli 2023, 09:41:24Allein, mir fehlt der Glaube. Alle Unterlagen werden inzwischen digitalisiert...
Genau - also auch Kontoauszüge...
Und: Was die haben, haben sie und lassen das garantiert nicht wirklich verschwinden!

Mit anderen Worten:
Wer´s glaubt, wird selig - Wer´s nicht glaubt, kommt auch in den Himmel!

Welchen Nachweis gibt es denn, das die das auch wirklich machen...?

LG RF
Wer kämpft, kann verlieren - Wer aufgiebt, hat verloren !

malsumis

LSG Baden-Württemberg, 22.03.2018 - L 7 AS 2969/17
Werden Leistungen nach dem SGB II beantragt, obliegt es dem Antragsteller, dem Leistungsträger Kontoauszüge vorzulegen.
Der Leistungsträger nach dem SGB II ist berechtigt und verpflichtet, diese Kontoauszüge zur Akte zu nehmen.
Die Pflicht zur Vorlage der Kontoauszüge erschöpft sich – entgegen der Auffassung des Klägers – nicht darin, diese dem zuständigen Sachbearbeiter zur ad-hoc-Einsicht vorzulegen, sondern umfasst auch die Pflicht, die Kontoauszüge oder Kopien derselben dem Leistungsträger zu überlassen.

terrier

Dieser Hype hier um Angabe der Kontoauszüge ist für mich nicht nachvollziehbar.
Also, mich stört das Einbehalten der Kontoauszüge nicht. Was soll/könnte das JC aus diesen denn Anrüchiges entnehmen? Das ich bei Beate Uhse eingekauft und mit Karte bezahlt habe? Das ich viel beim örtlichen Discounter einkaufe mit Kartenzahlung? Das ich letzte Woche wohl in Hamburg war und dort im MC mit Karte bezahlt habe? Usw usw.
Meine Kontoauszüge dürfen die immer wieder lesen und meinetwegen auch auswendig lernen, ich habe nichts zu verbergen. Wer auf seinen Auszügen aber ungewöhnliche und erklärungsbedürftige Einnahmen zeigt, oder andere schlecht erklärbare Dinge, ja dann!
Ich bin aber sicher, das die allermeisten Sachbearbeiter das handhaben wie bei mir. Die überfliegen die Auszüge, schauen nur auf von der monatlichen Norm abweichende Geldeingänge und hinterfragen die, das wars. Die haben weder Lust noch Zeit sich mit Ausgabenbuchungen zu befassen, zumal die sie auch sowieso nix angehen. Wenn mein SB mich nach Hintergründen für meine Ausgaben fragt, bekommt er von mir dazu schlicht und ergreifend keine Antwort, Ende Banane.

Nur eine, meine Meinung, mehr nicht
-Terriermentalität-
Ironie ist mein Schild

Leeres Portemonnaie

Zitat von: terrier am 26. Juli 2023, 17:34:20Dieser Hype hier um Angabe der Kontoauszüge ist für mich nicht nachvollziehbar.


Naja, ich habe auch nichts zu verbergen. Es ist nur eine Heidenarbeit und kostet u. U. extra Geld. 
Aber einerseits soll man seine Daten nicht so ausbreiten, andererseits werden diese sensiblen Daten an Fremdfirmen, die tlw über Zeitarbeit gehen, gegeben zum einscannen. Dann kommt auch mal was weg, und da fragt man sich, wo gerade die Daten rumschwirren.
Ein unangenehmes Gefühl bleibt.
Irgendwie so, als wenn jemand mein Tagebuch lesen würde. :schaem:
   
Wo bin ich denn bloß hingekommen, und wie ist das passiert? 😦 🤧

Rettungsfuzzy

... und wenn die dann alles erklärt haben wollen, was vor Monaten verbucht wurde... Selbstverständlich nicht in Worten oder als Schreiben, sondern Beleghaft von Dritten, die du erstmal erbetteln musst, sofern du das überhaupt kannst... Denn DU stehst ja unter GEneralverdacht, nicht jemand anderes!

PS: Auch ich habe nichts zu verbergen.... Den gläsernen Bürger in mir, möchte ich aber, soweit es geht, gerne vermeiden wollen und dieser ständige Generalverdacht nervt nur noch!

:offtopic: Es hat mich rd. 9 Jahre gekostet bis das JC begriffen hat, daß ich nicht aus Bocklosigkeit, sondern aus familiären Gründen nur eingeschränkt Arbeitsfähig bin (wieder Generalverdacht... und das trotz dauernd wiederholter Belege)!
Mittlerweile zähle ich 13 Klagen vor dem SG - davon 12 gewonnen, 1 weitere noch anhängig!

LG RF
Wer kämpft, kann verlieren - Wer aufgiebt, hat verloren !

Milla

ZitatEs ist nur eine Heidenarbeit und kostet u. U. extra Geld.
Hä? Ich kopiere die letzten 3 Kontomonate (PDF) auf einen USB Stick und gehe damit zum Amt. Die am Empfang drucken das dann immer aus und legen das zum WBA bei. Da hab ich 0 Arbeit und 0 Kosten.
Abschieben schafft Wohnraum:  Deutschland hat Eigenbedarf!

Schnuffel01

Zitat von: Milla am 26. Juli 2023, 19:49:53gehe damit zum Amt
Ich müßte fahren, das kostet 6€.
Die Druckerpatrone muss ich auch selber bezahlen. Druckerpapier ist auch teurer geworden. Und unser Bürgeramt will auch Geld für Kopien.
"Wir beschließen etwas, stellen das dann in den Raum und warten einige Zeit ab, was passiert. Wenn es dann kein großes Geschrei gibt und keine Aufstände, weil die meisten gar nicht begreifen, was da beschlossen wurde, dann machen wir weiter - Schritt für Schritt, bis es kein Zurück mehr gibt."   Jean-Claude Juncker

Die glücklichen Sklaven sind die erbittertsten Feinde der Freiheit.   Marie von Ebner-Eschenbach

Milla

ZitatUnd unser Bürgeramt will auch Geld für Kopien.
Ich will die ja nicht ausgedruckt haben. Dafür der USB Stick, die können das ja auf den PC kopieren und gleich zur E-Akte zufügen.
Abschieben schafft Wohnraum:  Deutschland hat Eigenbedarf!

Leeres Portemonnaie

Zitat von: Milla am 26. Juli 2023, 19:49:53
ZitatEs ist nur eine Heidenarbeit und kostet u. U. extra Geld.
Hä? Ich kopiere die letzten 3 Kontomonate (PDF) auf einen USB Stick und gehe damit zum Amt. Die am Empfang drucken das dann immer aus und legen das zum WBA bei. Da hab ich 0 Arbeit und 0 Kosten.


Das freut mich für Dich.
Ich bin "retro", ein wenig älter als Du, habe Kontoauszüge in Papierformat vom Drucker aus der Bank, und im JC wird man selbst am Empfang nur noch mit Termin eingelassen.
Wo bin ich denn bloß hingekommen, und wie ist das passiert? 😦 🤧

Milla

Zitatim JC wird man selbst am Empfang nur noch mit Termin eingelassen.
Ohhh, das ist in der Tat etwas Retro. Bei uns reingehen, Nummer ziehen und wenn man dran ist zu einem der 6 Schalter gehen und sein Anliegen vorbringen, oder einfach nur die gewünschten Unterlagen abgeben.

Zitathabe Kontoauszüge in Papierformat vom Drucker aus der Bank
Das dürfte bei mir etwas schwierig werden. Bekomme die monatlich in mein Postfach online.
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