Wie lange zahlt JC eine Doppelmiete?

Begonnen von Peter_Lustig, 27. Juli 2023, 19:24:12

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Peter_Lustig

Hallo,

in naher Zukunft muss ich aus der jetzigen Wohnung raus, weil sie nicht mehr angemessen sein wird (bitte fragt nicht warum, es ist so) und ich habe eine angemessene Wohnung gefunden.

Bisher habe ich nur gefunden, dass das JC eine Doppelmiete zahlen muss. Wie sieht es aus, wenn es 2 Doppelmieten sind, weil ich eine neue Wohnung zum (Beispiel) 01.09. mieten kann, die alte aber erst zum 31.10. kündigen kann? Muss dann die Doppelmiete für beide Monate übernommen werden?

Danke

Sheherazade

Hast du schon eine Kostensenkungsaufforderung? Deiner Formulierung nach vermute ich mal nicht. Dann musst du auch nicht aus der Wohnung raus.
"In Krisenzeiten suchen  die Intelligenten nach Lösungen, während die Schwachköpfe nach Schuldigen suchen." Totó 1898-1967

"Höher, schneller, weiter!" ist nicht das Problem. Das Problem ist: "Ich zuerst!", "Alles meins!" und "Mir doch egal!"

Leeres Portemonnaie

Zitat von: Peter_Lustig am 27. Juli 2023, 19:24:12Bisher habe ich nur gefunden, dass das JC eine Doppelmiete zahlen muss. Wie sieht es aus, wenn es 2 Doppelmieten sind, weil ich eine neue Wohnung zum (Beispiel) 01.09. mieten kann, die alte aber erst zum 31.10. kündigen kann? Muss dann die Doppelmiete für beide Monate übernommen werden?


"Muss" ist so ein wunderbar nichtssagendes Wort im Bürgergeldbezug.
Ich habe bisher nur "kann" gelesen.

Meine Erfahrung ist folgende: JC hat zum Umzug aufgefordert, neu gefundene Wohnung wurde genehmigt. Daraufhin habe ich Doppelmiete und Umzugskosten beantragt.
Mit dem neuen Vermieter habe ich mich geeinigt, im ersten Monat nur die Nebenkosten zu bezahlen, normalerweise versteht der Vermieter das auch, wg. der Kündigungsfrist. Selbst mit VZ-Job hat man nicht eben mal so viel Geld übrig.

Vom JC bekam ich keine Doppelmiete genehmigt, also auch nicht "nur" die NK.
Längere Geschichte, fakt ist, wenn das JC das nicht genehmigt, muss Widerspruch eingelegt werden usw. Da sind ganz fix die 3 Monate rum, in denen man umgezogen sein muss. Nicht jeder schafft das neben einem Umzug, dem JC auf den Nähten zu knieen.

Die beste Variante wäre, erst die alte Wohnung zu kündigen, aber die Gefahr, dann ganz ohne Wohnung dazustehen, ist viel zu groß.

Bei meinem Kind hat es mal geklappt, und durch die Variante "ja, ich kann hier sofort einziehen" hat sie eine super schöne Wohnung gekriegt, weil sie nicht, wie die anderen Interessenten, "feilschen" musste.  :grins: 
 
Bei Kaution (als Darlehen) kenne ich es ähnlich wie oben geschrieben, da wird erst gesagt, nehmen Sie das Geld von der alten Wohnung, meistens ist die Kaution allerdings schon fällig, wenn man die andere noch nicht zurück hat. Die versuchen es aber erstmal, dann muss man wieder einen Widerspruch schreiben ... Wer allein umzieht, kommt da schnell an seine Grenzen, zeitlich und nervlich. 
Wo bin ich denn bloß hingekommen, und wie ist das passiert? 😦 🤧

Kopfbahnhof

Zitat von: Peter_Lustig am 27. Juli 2023, 19:24:12Bisher habe ich nur gefunden, dass das JC eine Doppelmiete zahlen muss.
Nein muss es nicht.
Zitat von: Peter_Lustig am 27. Juli 2023, 19:24:12Wie sieht es aus, wenn es 2 Doppelmieten sind
Ganz schlecht.

Wenn eine Miete rum kommt kannst du schon froh sein.
Möglich sind aber auch 2 Wochen, oder gar nichts.

Also möglichst Versuchen erst keine Doppelmiete zu kassieren.
Mal den VM fragen, was er für Möglichkeiten dazu anbietet.

Papagena

Zitat von: Peter_Lustig am 27. Juli 2023, 19:24:12Hallo,

in naher Zukunft muss ich aus der jetzigen Wohnung raus, weil sie nicht mehr angemessen sein wird (bitte fragt nicht warum, es ist so) und ich habe eine angemessene Wohnung gefunden.

Bisher habe ich nur gefunden, dass das JC eine Doppelmiete zahlen muss. Wie sieht es aus, wenn es 2 Doppelmieten sind, weil ich eine neue Wohnung zum (Beispiel) 01.09. mieten kann, die alte aber erst zum 31.10. kündigen kann? Muss dann die Doppelmiete für beide Monate übernommen werden?

Danke

Hallo Peter_Lustig,  :bye:

habe leider die Erfahrung gemacht, daß das JC sich komplett drückt, jegliche finanzielle Unterstützung bei einem Umzug anzubieten.
Selbst wenn der Umzug wasserfest begründet werden kann und die neue Wohnung auch noch günstiger ist als die alte. => Umzug wurde vom JC genehmigt, aber 0 Kohle hierfür.
Habe daher im Vorfeld eine Absprache mit meinem neuen Vermieter gemacht, der mir kulanter Weise entgegenkam und ich nur eine Doppelmiete zu stemmen brauchte.

Daher mein bitterer Rat an Dich: Schau, daß Du das Geld hierfür irgendwie privat auftreiben kannst.

Grüßle & Viel Glück
Papagena
,,Innere Freiheit und äußere Notwendigkeit, dies sind die beiden Pole der tragischen Welt."

August Wilhelm von Schlegel

Fettnäpfchen

 :flag:

also ich warte mal bis die erste Frage beantwortet wurde.

MfG FN
Meine Beiträge beinhalten oder ersetzen keine anwaltliche Beratung oder Tätigkeit.
Für eine verbindliche Rechtsberatung und -vertretung suchen Sie bitte einen Anwalt auf.
Wer das Ziel kennt, kann entscheiden. Wer entscheidet, findet Ruhe. Wer Ruhe findet, ist sicher. Wer sicher ist, kann überlegen. Wer überlegt, kann verbessern. (Konfuzius)
Mach es: Sei stärker als deine stärkste Ausrede.

Peter_Lustig

Zitat von: Sheherazade am 28. Juli 2023, 08:50:58Hast du schon eine Kostensenkungsaufforderung? Deiner Formulierung nach vermute ich mal nicht. Dann musst du auch nicht aus der Wohnung raus.

Sorry, dass ich mich erst jetzt wieder melde. Nein, soweit ist es noch nicht. Wann dies der Fall sein wird, weiss ich auch nicht, ich weiss nur, dass es so kommen wird.

Ich habe das hier dazu gefunden und daher meine Frage:
[link]https://www.gegen-hartz.de/urteile/hartz-iv-kostenuebernahme-auch-fuer-zwei-mieten-moeglich-2[/link]

Fettnäpfchen

Peter_Lustig

Zitat von: Peter_Lustig am 31. Juli 2023, 17:05:52Wann dies der Fall sein wird, weiss ich auch nicht, ich weiss nur, dass es so kommen wird.
Mit welcher Begründung willst du die Notwendigkeit des Umzuges begründen?

MfG FN
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Kopfbahnhof

Zitat von: Peter_Lustig am 31. Juli 2023, 17:05:52Ich habe das hier dazu gefunden und daher meine Frage
Was aber nur für diesen Fall gilt.

Wie das bei dir sein wird, weißt ja du ja Aktuell selbst noch nicht.

Klar ist alles dafür tun, gar nicht erst eine doppelte Miete zu Riskieren.

Peter_Lustig

ZitatMit welcher Begründung willst du die Notwendigkeit des Umzuges begründen?

Die Notwendigkeit wird daran liegen, dass ich - noch - zu zweit in einer ca. 80qm-Wohnung mit knapp 800€ (Warm) Miete wohne, diese aber in mehr oder weniger naher oder ferner Zeit alleine bewohnen werde.

Sheherazade

Die Notwendigkeit liegt erst vor, wenn dich das Jobcenter zur Kostensenkung auffordert. Ab dann hast du immer noch 6 Monate Zeit, dir eine passende Wohnung zu suchen.
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Peter_Lustig

Das weiss ich auch, Sheherazade. Aber wenn der Fall eintritt, werde ich große Anstrengungen haben, dass ich die jetzige Wohnung auch unterahlten kann (Stromkosten). Daher werde ich mich dann bereits früher eine angemessene Wohnung suchen.
Ich denke aber auch, dass wenn ich vor der Kostensenkungsaufforderung eine Wohnung finden sollte, ich vom JC gar nichts bekommen könnte. Andereseits könnte ich argumentieren, dass ich so in deren Sinne schon gehandelt habe, bevor diese tätig wurden.

Leeres Portemonnaie

Zitat von: Peter_Lustig am 31. Juli 2023, 19:39:22Das weiss ich auch, Sheherazade. Aber wenn der Fall eintritt,


Ich denke auch, wenn man sich vorher schon gut informiert u. verschiedene Szenarien durchgeht, schadet das nicht. Im Ernstfall hast Du dann schon Plan A, B und C ...

Wie schon gesagt, wenn es dann soweit ist, kann die Zeit knapp werden, falls man sich dann erst Info's einholen muss, weil irgendwas von JC-Seite nicht so läuft, wie es sollte. 


Zitat von: Peter_Lustig am 31. Juli 2023, 19:39:22Ich denke aber auch, dass wenn ich vor der Kostensenkungsaufforderung eine Wohnung finden sollte, ich vom JC gar nichts bekommen könnte. Andereseits könnte ich argumentieren, dass ich so in deren Sinne schon gehandelt habe, bevor diese tätig wurden.

Das denke ich auch (nichts bekommen). Allerdings wirst Du dann ggf die Wohnung beantragen, und wenn diese abgelehnt wird bzw Umzugskosten dafür, kannst Du ja als Interessent der Wohnung zurücktreten und auf die Aufforderung warten. 
Wo bin ich denn bloß hingekommen, und wie ist das passiert? 😦 🤧

Fettnäpfchen

Peter_Lustig

Zitat von: Peter_Lustig am 31. Juli 2023, 18:34:53Die Notwendigkeit wird daran liegen, dass ich - noch - zu zweit in einer ca. 80qm-Wohnung mit knapp 800€ (Warm) Miete wohne, diese aber in mehr oder weniger naher oder ferner Zeit alleine bewohnen werde.
Das wäre durchaus ein Argument. Allerdings spiel da der Faktor Zeit eine Rolle. Darüber hinaus auch warum du bald allein da wohnst.
Zitat von: Peter_Lustig am 27. Juli 2023, 19:24:12(bitte fragt nicht warum, es ist so)

und ich habe eine angemessene Wohnung gefunden.
Einfach mal beim JC nachfragen wie es ausschaut denn durch den Umzug spart das JC ja auch Geld was im Sinne der Kostenminimierung ja durchaus anerkannt werden könnte.
Ist natürlich schwierig weil angemessene Whg. stehen ja nicht lange zur Verfügung.

MfG FN
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