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Bewerbung via E-Mail in Ordnung?

Begonnen von Eric, 31. Juli 2023, 08:13:08

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Eric

Guten Morgen,

da ich zu meiner/meinen Frage(n) beim durchforsten des Forums irgendwie nichts konkretes finden konnte(vielleicht bin ich dazu auch einfach zu blöd?), möchte ich mein Anliegen dann gerne hier in einem neuen Thread stellen und hoffe auf Eure Hilfe.


1.Kann ich meine Bewerbungen plus Lebenslauf an einen potentiellen Arbeitgeber auch ausschließlich via E-Mail verfassen und zuschicken, oder kann das Jobcenter mich auch dazu anweisen dieses nur auf postalischen Wege zu tun?


2.Wenn dieses ausschließlich nur via E-Mail möglich sein sollte, wie mache ich es dann mit dem Nachweis für das Jobcenter, respektive für meinen Arbeitsvermittler?
Reicht es bei einer Absage zu meiner Bewerbung Ihm nur diese vorzulegen bzw. Ihm diese dann als E-Mail zu senden, oder muss ich, ihm die gesamte Korrespondenz zuschicken?


3.Wieviele Bewerbungen pro Monat kann das Jobcenter von mir verlangen, soll heißen, gibt es diesbezüglich irgendeine Obergrenze? Ich lese hier zumeist das viele hier so in etwa 4-6 Bewerbungen monatlich schreiben, daher meine Frage.
4-6 find ich völlig okay, sind ja schnell geschrieben.


Meine Fragen stelle ich unter anderem auch deshalb, weil ich derzeit keinen PC mein eigen nenne, ebensowenig einen Drucker.

Mittlerweile sind ja Smartphones ja schon soetwas wie kleine Laptops.

Würde mich freuen wenn Ihr mir dazu weiterhelfen könntet!

MfG Eric




Phil_N

Hallo Eric,

dein erster Ansprechpartner, der dir sowas beantworten kann, sollte dein Arbeitsvermittler (AV) im JC sein. Der weiß doch am besten, was er konkret sehen und welche Vorgaben er machen will.

Mit dem solltest du dich zu solchen Fragen wie Bewerbungsart und Umfang austauschen. Da ist Verhandlungsspielraum. Vieles lässt sich schlichtweg nicht pauschal sagen, da Bewerbungsmodalitäten u. a. von deinem Zielberuf abhängen.

Zitat von: Eric am 31. Juli 2023, 08:13:081.Kann ich meine Bewerbungen plus Lebenslauf an einen potentiellen Arbeitgeber auch ausschließlich via E-Mail verfassen und zuschicken, oder kann das Jobcenter mich auch dazu anweisen dieses nur auf postalischen Wege zu tun?   

Da eMail-Bewerbungen mittlerweile Standard sind, wird dich das JC sicher nicht auffordern, ausschließlich postalisch Bewerbungen zu versenden.

Davon abgesehen gilt: Du solltest die Bewerbung immer in der Art versenden, wie der Arbeitgeber, bei dem du dich bewirbst, das wünscht (zumindest, wenn du den Job wirklich haben willst). Die meisten AG bevorzugen eMail- oder Online-Bewerbungen. Es gibt nur noch ganz wenige (im Öffentlichen Dienst), die postalische Bewerbungen wünschen.

Zitat von: Eric am 31. Juli 2023, 08:13:082.Wenn dieses ausschließlich nur via E-Mail möglich sein sollte, wie mache ich es dann mit dem Nachweis für das Jobcenter, respektive für meinen Arbeitsvermittler?   

Klär das mit dem Arbeitsvermittler. Oftmals erhältst du eine Eingangsbestätigung per eMail. Oft reicht es dem Arbeitsvermittler aber auch, wenn du die Anschreiben vorlegst. Manchen reicht auch einfach nur eine tabellarische Auflistung der Bewerbungen. Das variiert von AV zu AV.

Zitat von: Eric am 31. Juli 2023, 08:13:08Reicht es bei einer Absage zu meiner Bewerbung Ihm nur diese vorzulegen bzw. Ihm diese dann als E-Mail zu senden, oder muss ich, ihm die gesamte Korrespondenz zuschicken?
 

Das musst du mit dem AV klären. Mit dem solltest du auch klären, welche Kosten dir erstattet werden können, falls welche entstehen.

Zitat von: Eric am 31. Juli 2023, 08:13:083.Wieviele Bewerbungen pro Monat kann das Jobcenter von mir verlangen, soll heißen, gibt es diesbezüglich irgendeine Obergrenze?   

Das kommt auf deinen Zielberuf an. Wenn es ein Beruf mit starker Nachfrage ist, können 8-10 Bewerbungen völlig angemessen sein. Wenn du einen exotischen Beruf hast, können es 1-2 Bewerbungen pro Monat sein. Oftmals werden 5 Bewerbungen als Norm genannt.

Zitat von: Eric am 31. Juli 2023, 08:13:08Meine Fragen stelle ich unter anderem auch deshalb, weil ich derzeit keinen PC mein eigen nenne, ebensowenig einen Drucker.   

Bewerbungen lassen sich per Handy schreiben und versenden. Manche Jobcenter haben aber auch Kontakt zu PC-Shops, die PCs umsonst an ALG II Beziehende abgeben. Viele JC bieten die Möglichkeit, dass du dort deren PCs für das Schreiben und Versenden von Bewerbungen kostenlos nutzen kannst. Klär das mit dem Jobcenter.

"In jedem Dorf gibt es eine Fackel, den Lehrer, und jemanden, der dieses Licht löscht, den Pfarrer." (Victor Hugo)

Milla

Zitat1.Kann ich meine Bewerbungen plus Lebenslauf an einen potentiellen Arbeitgeber auch ausschließlich via E-Mail verfassen und zuschicken, oder kann das Jobcenter mich auch dazu anweisen dieses nur auf postalischen Wege zu tun?

Kommt drauf an welche Form der Arbeitgeber wünscht. Das steht im Allgemeinen in der Stellenbeschreibung. Das JC kann dir da garnix verschreiben.

ZitatWenn dieses ausschließlich nur via E-Mail möglich sein sollte, wie mache ich es dann mit dem Nachweis für das Jobcenter, respektive für meinen Arbeitsvermittler?
Reicht es bei einer Absage zu meiner Bewerbung Ihm nur diese vorzulegen bzw. Ihm diese dann als E-Mail zu senden, oder muss ich, ihm die gesamte Korrespondenz zuschicken?

Ich mache immer ein Bild von meinem E-Mailprogramm wo ersichtlich ist wann ich mich wo beworben habe und auch ersichtlich ist das ein Anhang für die Unterlagen dabei war. Sollte als Nachweis genügen. Das kann man auch mit dem Handy machen.

ZitatWieviele Bewerbungen pro Monat kann das Jobcenter von mir verlangen, soll heißen, gibt es diesbezüglich irgendeine Obergrenze?

Eine vorgegebene Zahl an Bewerbungen, die man als Leistungsberechtigter schreiben muss, gibt es nicht.



Abschieben schafft Wohnraum:  Deutschland hat Eigenbedarf!

Eric

Vielen Dank für Eure Antworten, dass hilft mir weiter!

Als ich noch ALG1 bezog, habe ich dieses auch immer so gehandhabt, also meine Bewerbungen auf Vermittlungsvorschläge via E-Mail geschrieben und gesendet.
Auch meinen Erstantrag auf Hartz4, sowie den später folgenden WBA auf Bürgergeld mit allen damit verbundenen und erforderlichen Unterlagen habe via E-Mail( jpeg, PDF) gesendet.
Aber ich wollte nur einmal noch sichetgehen, da ich nach dem Lesen vieler Beiträge auf dieser Plattform den Eindruck habe das viele Jobcenter unterschiedlich agieren.

Solche Dinge elektronisch zu versenden ist doch einfach praktischer, schneller und zudem auch kostengünstiger!

Also, nochmals danke!

MfG Eric

Hary

Als Nachweis reicht eigentlich eine Kopie der Mail. Du kannst eine Lesebestätigung erbitten, jedoch entscheidet der Empfänger, ob er eine sendet. Zusätzlich kannst du dich als zweiten Empfänger der Mail setzen. Wenn du deine Mail bekommst, welche zusätzlich an den AG gesendet wurde, dann ist es eigentlich ziemlich sicher.

Rechtssicher ist es natürlich über einen gewöhnlichen Anbieter nicht, aber mir ist kein Fall bekannt wo jemand mit Serverprotokoll den Versand belegen hätte müssen. Die meisten größeren Firmen bestätigen den Eingang jeder Mail auch.