Einnahmen aus Online-Umfragen nicht angegeben... was passiert mir jetzt?

Begonnen von Lana, 01. August 2023, 09:56:36

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Lana


  Zitat von: amare am Heute um 01:10:34 [Erweitern]
    Ich habe auch mal Geld "dazu verdient"...das haben die dann auf einen Kontoauszug gesehen und haben mich deswegen mal eingeladen.Mitbringen sollte ich meine Kontoauszüge.Ich weiß nun aber nicht mehr ob nur für drei Monate oder länger..Sie fragte mich wie viel ich im Durschnitt pro Monat "einnehme".Ich sagte dass dies unterscheidlich ist.Darauf erwiderte sie,dass solange es nicht über 100 Euro sind,ist alles gut.Sie hat das im PC eingetragen und gut war.

    Solange du belegen kannst,dass du immer unter den 100 Euro warst,sollte alles gut sein...mache Dir keinen Stress


Info aus dem Netz: "Bei jedem Bürgergeldempfänger werden die ersten 100 Euro Hinzuverdienst nicht auf das Bürgergeld angerechnet. Von dem Teil des monatlichen Erwerbseinkommens, der 100 Euro übersteigt, bleiben 20 Prozent anrechnungsfrei."

Ja heißt das jetzt doch 100 Euro darf man dazu verdienen oder doch nur wenn man einen Job hat?



Das hört sich ja traumhaft an wie es bei dir gelaufen ist... ich glaube nicht das es bei mir so läuft, weil ich es nicht vorher angegeben habe... und nur der Versuch sich durch Sozialhilf zu bereichern ist ja schon strafbar...
Und das mit den 100 Euro habe ich ja auch gedacht, das man die dazu verdienen darf, sonst hätte ich das ja nicht gemacht... aber anscheinend ist das nur so wenn man einen Job hat...
Ich kann meinen Stress vor Angst gar nicht runter schrauben... wenn man angeklagt wird deswegen... Polizei, Prozeß, Bußgeld... ein Wahnsinn.
Wünschte es würde so laufen wie bei dir...

götzb

Zitat von: Hary am 02. August 2023, 09:04:09
Zitat von: götzb am 01. August 2023, 23:21:50Wenn diese Prämie in Amazon Gutscheinen ausgezahlt wird, müssen diese nicht angegeben werden.
Doch, müsste man auch.

Die Anrechnung von Einkommen in Geldeswert gibt es seit 2016 nicht mehr, bzw. nur noch dann, wenn dieses Einkommen Ausmaße annimmt, die den ungekürzten Leistungsbezug nicht mehr gerechtfertigt erscheinen lassen.
Liebes Corona. Vielen Dank das dank dir die Jobcenter 3 Monate schließen mussten. #auch Pandemien haben ihre guten Seiten.
Arbeit bekämpfen, Automatisierung fördern ! Das evangelische Arbeitsethos ist das Grundübel dieser Gesellschaft.

Lana

Zitat von: götzb am 02. August 2023, 13:36:35Die Anrechnung von Einkommen in Geldeswert gibt es seit 2016 nicht mehr

Verstehe den Sinn jetzt nicht so ganz... kannst du nochmal erklären? Danke!

Leeres Portemonnaie

Zitat von: Lana am 02. August 2023, 09:08:16Ich kann meinen Stress vor Angst gar nicht runter schrauben... wenn man angeklagt wird deswegen... Polizei, Prozeß, Bußgeld... ein Wahnsinn.


Sooo viel Geld ist das jetzt auch wieder nicht, dass es gleich so laufen wird.
Ich denke, Du wirst Dich auf jeden Fall erklären müssen, da würde ich mich einsichtig zeigen, nicht dran gedacht ... so was in der Art.
Zurückzahlen wirst Du es schon müssen, denke ich, aber nicht mit Gericht usw. 
Wo bin ich denn bloß hingekommen, und wie ist das passiert? 😦 🤧

DerGreif

100 Euro Freibetrag gibt es auf ERWERBSeinkommen.
Diese Umfragen zählen nicht dazu. Daher bist du unter 100 Euro nicht "safe"

Außerdem ist es nicht im Ermessen des Leistungsempfängers zu entscheiden, was leistungsrelevant ist oder nicht. Daher schnellstens nachmelden, dann könnte noch die Bagatellgrenze von 50 Euro gelten.

götzb

Zitat von: Lana am 02. August 2023, 14:17:55
Zitat von: götzb am 02. August 2023, 13:36:35Die Anrechnung von Einkommen in Geldeswert gibt es seit 2016 nicht mehr

Verstehe den Sinn jetzt nicht so ganz... kannst du nochmal erklären? Danke!
Weil die Gutscheine zweckgebunden sind.
Du kannst mit einen Amazon Guthaben nicht den Friseur bezahlen.
So meine Interpretation.
Liebes Corona. Vielen Dank das dank dir die Jobcenter 3 Monate schließen mussten. #auch Pandemien haben ihre guten Seiten.
Arbeit bekämpfen, Automatisierung fördern ! Das evangelische Arbeitsethos ist das Grundübel dieser Gesellschaft.

Hary

Zitat von: DerGreif am 02. August 2023, 16:34:42Außerdem ist es nicht im Ermessen des Leistungsempfängers zu entscheiden, was leistungsrelevant ist oder nicht.
Naja, eine strafbare Handlung begeht man ja erst wenn man leistungsrelevante Dinge nicht meldet und es liegt genau so wenig im Ermessen der Behörde was relevant ist. Alles was relevant ist, steht im Gesetz. Man sollte es also wissen, wenn man es nicht sicher weiß, dann meldet man es besser.

Wolverine36

Wer also Menschen im Alg2-Bezug unterstützen will, kann dies am besten in Form von Sachgeschenken (auch Gutscheine sind Sachen) tun. Leistungsbeziehende müssen sich keine Sorge um eine Anrechnung durch das Jobcenter machen ist vom 19.11.2022.Allso soweit es geht immer Amazon Gutscheine nehmen man kann da auch Lebensmittel kaufen.Und das ja nicht aufs Konto geht sondern direckt bei Amazon landet da man ja da den Gutschein nur da einlösen kann.Muss hier aber auch schon mal geschrieben worden sein weiss nur nicht mehr wo hier.Und Sozialbetrug ist das noch lange nicht bei den mini beträgen.Zeigst die Kontoauszüge und wenn gefragt wird was das ist sagst das halt wenn Pech hast musst du das wegen Überzahlung zurück zahlen.Und ab 50,00€ ist eine Überzahlung. :lachen:  Hatte ich auch schon sehen die ja auf dem Konto wenn was von sowas eingeht.

Killertomate

Das Einkommen aus den Online-Umfragen dürfte anrechnungsfrei sein mittels des monatlichen Freibetrages.

Ich war vor einigen Jahren selbst in der Situation und habe mir mit Online-Umfragen und Testkäufer ein paar Euronen dazuverdient und dies wurde über des Einkommens aus selbständiger Tätigkeit angerechnet/berechnet.
Streng zu trennen ist dabei das Steuer und Sozialrecht.

Das Einkommen wird also auf 6 Monate verteilt und kann nicht angerechnet werden. Das Schlimmste was also passieren kann, ist dass man zukünftig eine Schätzung von Einnahmen aus den Umfragen für 6 Monaten vornehmen muss, wenn man das auf eigenen Namen weiter machen will. Was in solch einem Fall aber kein Hexenwerk ist. Außerdem, dass der Bewilligungszeitraum nur noch 6 Monate ist.

Sollte es zu einer Anhörung kommen würde ich daher mit der Selbständigkeit argumentieren. Was dann noch übrig bleibt wäre in schuldhaftes Unterlassen von einer leistungserheblichen Meldung, da aber faktisch kein sozialleistungrechtlicher Schaden  eingetreten ist, dürften die Folgen ausbleiben.

Hary

Zitat von: Wolverine36 am 04. August 2023, 01:57:59Wer also Menschen im Alg2-Bezug unterstützen will, kann dies am besten in Form von Sachgeschenken (auch Gutscheine sind Sachen) tun.
Das funktioniert aber auch nicht in unbegrenzter Höhe. Wenn man einen edlen Spender hat, der einem jeden Monat 500 Euro oder 1.000 Euro Amazon Gutscheine zukommen lässt, dann wäre das wohl schwierig.

Kopfbahnhof

Zitat von: Killertomate am 06. August 2023, 10:37:46Einkommen aus den Online-Umfragen dürfte anrechnungsfrei sein
Bei solchen Umfragen ist es eigentlich kein Problem, so was auch über Gutscheine laufen zu lassen.
Noch dazu dürften sich die Erträge davon, schwer in Grenzen halten.

Zitat von: Killertomate am 06. August 2023, 10:37:46Testkäufer
Kenne ich nur so, Produkt kaufen = Belohnung Produkt behalten + manchmal eine kleine Aufwandsentschädigung.

Alles weit weg von Einkommen, welches man Melden müsste, sollte es wirklich mal über das Konto laufen.

Wolverine36

Das geht aber nicht übers Konto der Gutschein wird direckt bei Amazon eingelöst allso woher sollen die das wissen dann.Und kann auch nur bei Amazon für käufe verwendet werden. :lachen:

Kopfbahnhof

Zitat von: Wolverine36 am 01. Oktober 2023, 04:07:51der Gutschein wird direckt bei Amazon eingelöst
Aber auch bei noch ganz viel anderen. (allein Bestchoice hat massig Möglichkeiten)

@TE ist hier eh weg.