Fahrtkosten Vorstellungsgespräch

Begonnen von plushundert, 02. August 2023, 00:48:37

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plushundert

Hallo,

am 27.06.2023 habe ich einen Antrag auf Bewilligung von Fahrtkosten gestellt. Gestern kam der Bewilligungsbescheid datiert auf den 20.07.2023. Bisher ist kein Geld eingegangen. Wie lange kann sich das JC Zeit lassen? Den Job habe ich schließlich nicht bekommen, da ich zum zweiten Termin, der einen Probetag hätte sein sollen, wegen Geldmangel nicht anreisen konnte. Den SB habe ich mehrfach darauf aufmerksam gemacht, dass ich das Geld dringend benötigte. Ich bekam nur zu hören, das macht die Leistungsabteilung, da habe ich keinen Einfluss drauf.

Gruß
P.

Hary

Meiner Erfahrung nach sind Reisekosten immer etwa 5-10 Tage nachdem der Brief angekommen ist gutgeschrieben. Bei hohen Fahrtkosten für eine Bewerbung kannst du auch eine Fahrkarte bekommen.

Phil_N

Zitat von: plushundert am 02. August 2023, 00:48:37Den Job habe ich schließlich nicht bekommen, da ich zum zweiten Termin, der einen Probetag hätte sein sollen, wegen Geldmangel nicht anreisen konnte. Den SB habe ich mehrfach darauf aufmerksam gemacht, dass ich das Geld dringend benötigte.

Wie lange vor dem Probearbeiten war das denn? Ich habe mal im JC gearbeitet. Bei uns war es wie folgt:

Wenn ein "Kunde" glaubhaft versicherte, nicht in Vorleistung gehen zu können für den Erwerb einer Fahrkarte (Nachweis durch Kontoauszug), erhielt er von uns direkt eine Barzahlung (lief mit Auszahlungskarte) über den Geldbetrag, der für die Fahrkarte anfallen würde.

Das kam selten vor, denn für fast alle "Kunden" war es machbar, in Vorleistung zu gehen (oft ging es um Beträge von unter 15 €). In den seltenen Fällen, dass man ein Vorstellungsgespräch in mehreren Hundert Kilometer Entfernung wahrnehmen will, kann es aber sein, dass für die Zugfahrt über 100 € fällig werden.

Dann ist es absolut nachvollziehbar, dass ein In-Vorleistung-Gehen durch den "Kunden" nicht erfolgen kann. Für sowas muss das Jobcenter in Vorleistung gehen können (durch Fahrkartenausgabe oder Barzahlung). Und wie gesagt: Meiner Erfahrung nach geht das auch, wenn man es früh genug beantragt.
"In jedem Dorf gibt es eine Fackel, den Lehrer, und jemanden, der dieses Licht löscht, den Pfarrer." (Victor Hugo)

Fettnäpfchen

Hary

Zitat von: Phil_N am 03. August 2023, 08:45:09Meiner Erfahrung nach geht das auch, wenn man es früh genug beantragt.
Das mit dem früh genug dürfte das Hauptproblem sein. Egal wer da NICHT in die Pötte kommt > eLB oder JC/SB

Ich mach mal ein abgespeichertes Musterschreiben von oldhoefi/coolio (das wie immer angepasst gehört) in den Anhang.

MfG FN
Meine Beiträge beinhalten oder ersetzen keine anwaltliche Beratung oder Tätigkeit.
Für eine verbindliche Rechtsberatung und -vertretung suchen Sie bitte einen Anwalt auf.
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plushundert

Ich muss noch mal nachhaken. Der Bewilligungsbescheid ist datiert auf den 20.07.2023, nur ist bisher immer noch nichts auf dem Konto erschienen. Ich habe dem SB per Email davon in Kenntnis gesetzt und auch die Leistungsabteilung. Letztere hat nach bisher über einer Woche gar nicht reagiert. Auch habe ich auf dem Jobcenter/Callcenter angerufen. Dort wurde mir gesagt, dass es seltsam sei, dass trotz Bewilligungsbescheids keine Zahlung geleistet wurde. Was kann ich jetzt tun? Immerhin geht es um fast 130 Euro.

Grüße
P.

Fettnäpfchen

plushundert

Zitat von: plushundert am 07. August 2023, 23:08:33Der Bewilligungsbescheid ist datiert auf den 20.07.2023, nur ist bisher immer noch nichts auf dem Konto erschienen.
stelle den doch mal anonymisiert ein bevor zur Klage beim SG geraten wird.

MFG FN
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