Energiepreispauschale

Begonnen von seifert55, 24. August 2023, 10:29:31

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seifert55

Hallo Forum,
ich habe als Selbstständiger und BG Beziehr eine Energiepreispauschale von 300,-- bekommen. Stimmt das hier:

Durch das Einkommenssteuergesetz wird der Betrag der Energiepreispauschale nicht auf Hartz IV oder andere Sozialleistungen angerechnet, bzw. als Einkommen berücksichtigt. Dadurch soll sichergestellt werden, dass die Entlastung auch bei allen Berechtigten ankommt.

Und spielt es eine Rolle wie meine Arbeitsfähigkeit im Moment ist?

Danke
S.

Sheherazade

Zitat von: seifert55 am 24. August 2023, 10:29:31Und spielt es eine Rolle wie meine Arbeitsfähigkeit im Moment ist?

Nein, nur wie hoch dein Einkommen aus der selbständigen Tätigkeit ist. Im Rahmen der Einkommenssteuererklärung (zu der du ja verpflichtet bist) wirst du die Energiepreispauschale angeben müssen.
"In Krisenzeiten suchen  die Intelligenten nach Lösungen, während die Schwachköpfe nach Schuldigen suchen." Totó 1898-1967
"Wir leben in einer Zeit, in der sich Dummheit nicht mehr versteckt, sondern gewählt, bezahlt, beklatscht und als Erfolg verkauft wird."
"Höher, schneller, weiter!" ist nicht das Problem. Das Problem ist: "Ich zuerst!", "Alles meins!" und "Mir doch egal!"

seifert55



Hallo, d.h. beim FA und auch bei der GE gebe ich diese Zahlung an, aber sie gilt gegenüber dem JC nicht als Einkommen und ich muss das nicht zurückzahlen?

Danke
S.

Sheherazade

Ich weiß zwar nicht, was GE ist, aber Nein, das ist kein Einkommen bei Sozialleistungen.
"In Krisenzeiten suchen  die Intelligenten nach Lösungen, während die Schwachköpfe nach Schuldigen suchen." Totó 1898-1967
"Wir leben in einer Zeit, in der sich Dummheit nicht mehr versteckt, sondern gewählt, bezahlt, beklatscht und als Erfolg verkauft wird."
"Höher, schneller, weiter!" ist nicht das Problem. Das Problem ist: "Ich zuerst!", "Alles meins!" und "Mir doch egal!"

Bedingungsloses_GE

Zitat von: seifert55 am 25. August 2023, 18:27:49... aber sie gilt gegenüber dem JC nicht als Einkommen und ich muss das nicht zurückzahlen?
Alles, was du zu deiner Fragestellung wissen musst, ergibt sich aus der Gesetzesquelle, d. h. § 122 EStG:
Zitat1Die Energiepreispauschale ist bei einkommensabhängigen Sozialleistungen nicht als Einkommen zu berücksichtigen. 2Die Energiepreispauschale ist in Höhe des in § 112 Absatz 2 genannten Betrages unpfändbar.