Probleme mit Inkasso-rechtswidriger Vollstreckungstitel wurde rechtskräftig

Begonnen von Sonnenschein, 11. August 2023, 21:44:53

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Sonnenschein

Hallo, meine bekannte hat im Internet Zigarettenblättchen bestellt ( 25,-€) und  die Bezahl-App: ,,Samsung Pay ,, benutzt. Mangels Kontodeckung wurde die Lastschrift nicht eingezogen.
Im Hintergrund hat man ein Girokonto bei Solares Se / Bank eröffnet und könnte rein theoretisch einen Sofortkredit bekommen.
Ein halbes Jahr später kommt es zur Kontokündigung und Abgabe an ein Inkassounternehmen.
Dort wird fleißig dafür gesorgt, dass unnötige Kosten entstehen.
Mahnungen, Mahnbescheid, Boniabfrage, Vollstreckungsbescheid, 3x den Gerichtsvollzieher beauftragt, Zinsen. Insgesamt ca 400,-€ Gesamtforderung.
Jetzt Androhung der Zwangsvollstreckung.
Im ersten Schritt habe ich eine Forderungsaufstellung angefordert. Zeitgleich wurde auch der Nachweis darüber verlangt, wer der Gläubiger z. B Abtretungsanzeige ist.
Und eine Kopie des VB –Bescheides Titel.
Die Forderungsaufstellung kam ziemlich schnell- der Rest fehlt nach 3 Monaten immer noch.
Ich habe 5 Schreiben verfasst.
Auf die Zahlungswilligkeit des Schuldners, aber vorliegende Zahlungsunfähigkeit wegen ALG II Bezug und auf die nicht beachtete Schadensminderungspflicht hingewiesen.
M.E. ist eine Bank mit Geschäftssitz in Deutschland durchaus in der Lage ihre Außenstände selbst einzutreiben. Die Einschaltung eines Inkassobüros ist überflüssig gewesen.
Außerdem gehe ich davon aus, dass die Forderung an das Ink Büro verkauft wurde und somit
 ,, Eigeninkasso" vorliegt. Ein Schadensersatz entfällt somit.
Nachdem ich die Schuldenregulierung aktiviert hatte wurden folgende Zahlungen geleistet:
Hauptforderung 25,-€
Rücklastschriftgebühren 8,50€
Und Inkassogebühren von max. 30,-€ ( neues Recht- Kleinstforderung unter 50,-)
Außerdem wurden ein Erledigungsvermerk und die Rückgabe des Titels gefordert.
Daraufhin kam vom Ink.- Büro die Mitteilung:
Es liegt ein titulierter Vollstreckungsbescheid vor. Einwände nicht mehr möglich.
Entweder Ratenzahlungsvereinbarung unterschreiben oder Zwangsvollstreckung.
Was nun??
Hat jemand einen Tipp für mich?

Milla

Dann hast du offenbar versäumt der Forderung zu widersprechen, als der gelbe Brief vom Gericht kam. Die Widerspruchsfrist für einen gerichtlichen Mahnbescheid beträgt 2 Wochen. Jetzt kann dir nur noch ein Anwalt helfen.
Abschieben schafft Wohnraum:  Deutschland hat Eigenbedarf!

Bundspecht

Zitat von: Sonnenschein am 11. August 2023, 21:44:53Hat jemand einen Tipp für mich?

Ja, nix bestellen, wenn ich kein Geld auf dem Konto habe !

Zitat von: Sonnenschein am 11. August 2023, 21:44:53Es liegt ein titulierter Vollstreckungsbescheid vor. Einwände nicht mehr möglich.

Zitat von: Milla am 11. August 2023, 22:54:04Jetzt kann dir nur noch ein Anwalt helfen.

Wie soll DER denn nun noch helfen , wenn alle Fristen verstrichen sind !?
So viele Idioten, und nur eine Sense.

Irgendwann legte der Tot seine Sense beiseite , und bestieg einen Mähdrescher, um den Idioten Herr zu werden !

Sonnenschein

Eure bisherigen Kommentare sind leider nicht hilfreich.

Ich möchte jemanden helfen und nicht kritisieren.
Mir ist es durchaus bewusst, dass hier Fehlentscheidungen getroffen wurden und Fristen versäumt wurden. Aber dafür gab es Gründe.
Kann mir jemand sagen nach welcher gesetzlichen Vorschrift ich auf die Titel Kopie bestehen kann?
Hat jemand schon einmal eine " Vollstreckungsabwehrklage" verbunden mit Prozesskostenhilfe beantragt / gestellt??
Was muss beachtet werden?

Kopfbahnhof

Zitat von: Sonnenschein am 11. August 2023, 21:44:53aber vorliegende Zahlungsunfähigkeit wegen ALG II Bezug
Was aber egal ist, so was kann auch noch Jahre später gefordert werden.
Falls man wieder mal Zahlungsfähig sein sollte.

Zitat von: Sonnenschein am 11. August 2023, 21:44:53Die Einschaltung eines Inkassobüros ist überflüssig gewesen.
Allerdings mittlerweile völlig Üblich.

Zitat von: Sonnenschein am 11. August 2023, 21:44:53Es liegt ein titulierter Vollstreckungsbescheid vor. Einwände nicht mehr möglich.
Entweder Ratenzahlungsvereinbarung unterschreiben oder Zwangsvollstreckung.

Dann wohl besser Ratenzahlung, wenn machbar.
Zwangsvollstreckung ist nichts gutes und auch, nicht Lustig.


Zitat von: Sonnenschein am 12. August 2023, 18:16:08dass hier Fehlentscheidungen getroffen wurden und Fristen versäumt wurden.
Wenn das so ist, kann da auch ein Anwalt kaum noch etwas tun.

Milla

ZitatWenn das so ist, kann da auch ein Anwalt kaum noch etwas tun.
Naja der könnte zumindest versuchen ein Wiederaufnahmeverfahren vor Gericht erwirken.
Abschieben schafft Wohnraum:  Deutschland hat Eigenbedarf!