Kindergrundsicherung

Begonnen von Schnuffel01, 23. August 2023, 09:48:57

⏪ vorheriges - nächstes ⏩

0 Mitglieder und 1 Gast betrachten dieses Thema.

Schnuffel01

So viel Grundsicherung soll es geben
Die Ampel streitet über Hilfen für Kinder – Das RND hat sich den Gesetzentwurf angesehen


ZitatBerlin. Bundesfamilienministerin Lisa Paus (Grüne) hat einen ersten Entwurf für die umstrittene Kindergrundsicherung vorgelegt. Der Referentenentwurf, der noch nicht in der Regierung abgestimmt ist, liegt dem RedaktionsNetzwerk Deutschland (RND) vor. Wie nennen Details:

▶ Woraus soll die Kindergrundsicherung bestehen?

Es gibt drei Komponenten: die erste ist der einkommensunabhängige ,,Garantiebetrag" für alle Kinder und Jugendlichen, der das bisherige Kindergeld ablöst. Zweitens: der vom Einkommen der Eltern und des Kindes und vom Alter des Kindes abhängige ,,Zusatzbetrag", der insbesondere den Kinderzuschlag für ärmere Familien ersetzt. Die dritte Komponente umfasst Leistungen für Bildung und Teilhabe.

▶ Wie hoch sind die einzelnen Komponenten?

Der Gesetzentwurf geht zunächst von den Werten aus, die 2023 gelten. Eine Erhöhung ist bisher unter den Vorbehalt einer Einigung in der Bundesregierung gestellt. Im Gesetzentwurf selbst werden keine Zahlen genannt, stattdessen wird auf andere Gesetze verwiesen. Das wurde für die Zusammenstellung hier so weit wie möglich nachvollzogen:

2023 gilt für das Kindergeld ein Betrag von 250 Euro monatlich. Daraus ergibt sich die Höhe des neuen Garantiebetrags. Der Zusatzbetrag ist letztlich der bisherige Kinderzuschlag. Er beträgt aber nicht mehr wie bisher maximal 250 Euro. Vielmehr orientiert er sich künftig am Bürgergeld-Regelsatz für Kinder.

Dazu kommt ein pauschalierter Zuschlag für Unterkunft und Heizung. Der Regelsatz beim Bürgergeld beträgt für Kinder unter sechs Jahre 318 Euro, zwischen sechs und 13 Jahre 348 Euro, von 14 bis 17 Jahren 420 Euro und zwischen 18 und 24 Jahren (im Haushalt der Eltern lebend) 402 Euro. Dieser Betrag wird durch das Einkommen der Eltern und das von Kindern gemindert, wobei zum Beispiel das Kindeseinkommen nur zu 45 Prozent berücksichtigt wird.

Neu ist, dass der Garantiebetrag (anders als das Kindergeld) nicht als Elterneinkommen angerechnet wird. ,,Das führt im Ergebnis dazu, dass der Garantiebetrag immer vollständig dem Kind zur Verfügung steht", heißt es in dem Gesetzentwurf.

Die Leistungen für Bildung und Teilhabe umfassen pauschal monatlich 15 Euro für die Mitgliedschaft im Sportverein oder für die Musikschule (Teilhabebetrag), jährlich 174 Euro für Schulmaterialien sowie einmalige Zuschüsse für Klassenfahrten.

▶ Wie funktioniert die Beantragung?

Sie soll digital möglich sein, aber auch herkömmlich per Papierformular. Durch einen ,,Kindergrundsicherungs-Check" bei den Behörden sollen Familien automatisch informiert werden, wenn sie anspruchsberechtigt sind. ,,Leistungen müssen also nicht mehr im Falle der Bedürftigkeit selbstständig nachgefragt werden, sondern werden aktiv vom Sozialstaat angeboten, wenn die Bürger darin eingewilligt haben", heißt es im Gesetzentwurf. Wird der Zusatzbetrag beantragt, wird der Teilhabebetrag (pauschal 15 Euro) und die Unterstützung für den Kauf von Schulmaterialien automatisch mit beantragt und ausgezahlt.

▶ Was kostet die Kindergrundsicherung?

Die Gesamtkosten sollen 2025, also im Jahr der Einführung, 3,45 Milliarden Euro betragen. Sie steigen 2026 auf 4,52 Milliarden Euro. Im Folgejahr werden dann 5,1 Milliarden Euro veranschlagt und 2028 5,7 Milliarden Euro.

Die Steigerung ergibt sich laut Gesetzesbegründung allein dadurch, dass die Inanspruchnahme der Kindergrundsicherung wächst. Das ist eines der Ziele von Ministerin Paus.

Alle Berechnungen basieren auf den derzeit gültigen Leistungshöhen. Das bedeutet, dass die angegebenen Kosten nach Auffassung von Paus lediglich die Untergrenze darstellen.

,,Die dargestellten Kosten beruhen auf den bekannten Daten und Leistungshöhen des Jahres 2023 und sind noch nicht auf die Folgejahre fortgeschrieben", heißt es im Entwurf. Die Fortschreibung solle erst ,,im Zuge der Ressortabstimmungen" vorgenommen werden.

Quelle: LVZ, 23.08.23


Neu ist, dass der Garantiebetrag (anders als das Kindergeld) nicht als Elterneinkommen angerechnet wird. ,,Das führt im Ergebnis dazu, dass der Garantiebetrag immer vollständig dem Kind zur Verfügung steht", heißt es in dem Gesetzentwurf.


"Wir beschließen etwas, stellen das dann in den Raum und warten einige Zeit ab, was passiert. Wenn es dann kein großes Geschrei gibt und keine Aufstände, weil die meisten gar nicht begreifen, was da beschlossen wurde, dann machen wir weiter - Schritt für Schritt, bis es kein Zurück mehr gibt."   Jean-Claude Juncker

Die glücklichen Sklaven sind die erbittertsten Feinde der Freiheit.   Marie von Ebner-Eschenbach

Leeres Portemonnaie

Das rot geschriebene ist dann aber auch schon alles an positiven "Neuerungen", oder übersehe ich was?  :scratch:
Wo bin ich denn bloß hingekommen, und wie ist das passiert? 😦 🤧

Schnuffel01

Zitat von: Leeres Portemonnaie am 23. August 2023, 11:45:59Das rot geschriebene ist dann aber auch schon alles an positiven "Neuerungen", oder übersehe ich was? 
Ja.
"Wir beschließen etwas, stellen das dann in den Raum und warten einige Zeit ab, was passiert. Wenn es dann kein großes Geschrei gibt und keine Aufstände, weil die meisten gar nicht begreifen, was da beschlossen wurde, dann machen wir weiter - Schritt für Schritt, bis es kein Zurück mehr gibt."   Jean-Claude Juncker

Die glücklichen Sklaven sind die erbittertsten Feinde der Freiheit.   Marie von Ebner-Eschenbach

Quinky

Genaueres wie eine eventuelle Anrechnung auf das Bürgergeld erfolgt, habe ich nirgendwo gelesen.
Die Kindergrundsicherung soll armutsfest sein, allerdings wir das mit den 1,9 Millionen Kindern im Bürgergeld läuft, ist mir nicht bekannt.
Nach meiner Auffassung werden die Ärmsten Kinder weiterhin arm bleiben und NICHT eine armutsfeste Unterstützung bekommen.

Ernie

P.S.
Sollte jemand genauere Informationen haben bitte veröffentlichen

Schnuffel01

Kindergrundsicherung: Paus, Lindner & Heil zur Einigung | BPK 28. August 2023

Thema: "Einigung bei der Kindergrundsicherung"mit

- Lisa Paus (Die Grünen) Bundesministerin für Familie, Senioren, Frauen und Jugend
- Christian Lindner (FDP) Bundesminister der Finanzen
- Hubertus Heil (SPD) Bundesminister für Arbeit und Soziales
https://www.youtube.com/watch?v=liCIxb4quVM
"Wir beschließen etwas, stellen das dann in den Raum und warten einige Zeit ab, was passiert. Wenn es dann kein großes Geschrei gibt und keine Aufstände, weil die meisten gar nicht begreifen, was da beschlossen wurde, dann machen wir weiter - Schritt für Schritt, bis es kein Zurück mehr gibt."   Jean-Claude Juncker

Die glücklichen Sklaven sind die erbittertsten Feinde der Freiheit.   Marie von Ebner-Eschenbach

PeterHeu1

Die E - Grundsicherung kommt nicht.

Milla

Wie sagte C. Lindner so schön: Kinderarmut ist importiert. Und recht hat er. Natürlich sehen das die staatlichen Propagandamedien wieder mal anders.
https://www.zdf.de/nachrichten/politik/lindner-kindergrundsicherung-migration-ampel-100.html

Aber die Wahrheit kann man eben nicht so leicht vertuschen.


Abschieben schafft Wohnraum:  Deutschland hat Eigenbedarf!

Greywolf08

Selbst ohne "importierte" arme Kinder würden die armen deutschen Kinder keinen Cent mehr bekommen und (wenn es dumm läuft) in Armut aufwachsen.
Solange Alleinerziehende gezwungen sind Teilzeit - oder Minijobs anzunehmen, weil die Betreuung der Kiddies nicht gewährleistet ist oder Arbeitgeber das Risiko scheuen Alleinerziehende Vollzeit einzustellen, wird es auch in Zukunft "armutsgefährdete" deutsche Kinder geben.